Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde aus Nutzer- und Urheberkreisen teilweise gut, weshalb die von den Importeuren und Herstellern zu entrichtenden Abgaben auf unbespielten Video- und Audiokassetten noch einmal überprüft werden müssen. Bis zur Neufestlegung bleibt es aber beim Tarif der Eidgenössischen Schiedskommission. Eine Einigung konnte hingegen bei den Fotokopien erzielt werden. Als Berechnungsgrundlage für die jährlichen Entschädigungen dient die Vergütung von 3.5 Rappen pro Seite für das Kopieren einer urheberrechtlich geschützten Vorlage. Die staatlich konzessionierte Verwertungsgesellschaft Pro Litteris rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund CHF 10 Mio., welche je hälftig auf die Autoren und die Verleger aufgeteilt werden.
- Schlagworte
- Datum
- 8. Dezember 1995
- Prozesstyp
- Petition / Eingabe / Beschwerde
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 27.3.95; TA 26.7. und 24.9.95; Bund, 8.12.95.
- Presse vom 25.3.95
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 01.04.2022
Aktualisiert am 01.04.2022