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  • ProLitteris - Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst

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5 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
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2007
2013
2019
2026
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Im Spätsommer schlossen sich die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften (Pro Litteris, SSA, Suisa, Suissimage und Swissperform) zusammen, um mit einer gemeinsamen Plakatkampagne die breite Öffentlichkeit für die Probleme rund um die Durchsetzung des Urheberrechts im Zeitalter der digitalen Medien zu sensibilisieren. Hintergrund dieser Aktion war der Umstand, dass das Urheberrecht teilrevidiert werden soll. Der Grund für diese Revision sind neue internationale Verträge, welche die Weltorganisation für geistiges Eigentum 1996 verabschiedet hat, und in denen die Folgen neuerer technischer Entwicklungen für die Durchsetzung der Urheberrechte berücksichtigt werden. Da die Schweiz diesem Abkommen, das in Kraft tritt, wenn es 30 Länder unterschrieben haben, beitreten möchte, muss sie ihr Urheberrechtsgesetz anpassen. Die Verwertungsgesellschaften befürchten, dass bei dieser Revision alte Forderungen des mächtigen Dachverbandes der Urheberrechtsnutzer berücksichtigt werden könnten. Es geht insbesondere um den so genannten «Produzentenartikel», durch den angestellte und im Vertragsverhältnis arbeitende Urheber ihre Rechte an die Produzenten verlieren könnten.

Plakatkampagne der fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften

Im Streit zwischen der Schweizer Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris und Firmen, die sich weigern, den für sie festgesetzten Tarif für Fotokopien zu entrichten, entschied erstmals ein Gericht (Zürcher Obergericht). Gegen ein Treuhandbüro, welches von der Pro Litteris exemplarisch eingeklagt worden war, befand das Gericht, dass auch jene Betriebe bezahlen müssen, die im Normalfall keine geschützten Werke kopieren, da der Grenzfall zwischen null und einer Kopie, die bereits den Grundtarif auslöst, praktisch nicht eruierbar sei.

Brennpunkt Fotokopien und Urheberecht

Im Februar reichte die Pro Litteris, die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, 15 Zivilklagen gegen Betriebe ein, die sich nach wie vor weigerten, die im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Gebühren für Fotokopien zu bezahlen. Die Musterprozesse sollen Druck auf die rund 1500 renitenten Betriebe ausüben. Wenig Erfolg hatte die Pro Litteris mit ihrer Forderung, eine "Bildschirm-Abgabe" einzuführen. Mit dem Hinweis auf die mangelnde gesetzliche Grundlage erklärte der Gewerbeverband, einer der wichtigsten Gesprächspartner der Pro Litteris auf der Nutzerseite, er werde in diesem Punkt jegliche Verhandlung boykottieren.

Brennpunkt Fotokopien und Urheberecht

Nachdem Ende 1994 das komplizierte System zur Berechnung der Kopiergebühren nach dem neuen Urheberrechtsgesetz bereinigt worden war, begann die Pro Litteris mit deren Einzug. Erwartet werden Einnahmen von jährlich CHF 10 Mio., die nach Abzug der Kosten für Verwaltung (20%) und Fürsorgestiftung (10%) an die Urheber und Verleger ausgeschüttet werden.

Kopiergebühren

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde aus Nutzer- und Urheberkreisen teilweise gut, weshalb die von den Importeuren und Herstellern zu entrichtenden Abgaben auf unbespielten Video- und Audiokassetten noch einmal überprüft werden müssen. Bis zur Neufestlegung bleibt es aber beim Tarif der Eidgenössischen Schiedskommission. Eine Einigung konnte hingegen bei den Fotokopien erzielt werden. Als Berechnungsgrundlage für die jährlichen Entschädigungen dient die Vergütung von 3.5 Rappen pro Seite für das Kopieren einer urheberrechtlich geschützten Vorlage. Die staatlich konzessionierte Verwertungsgesellschaft Pro Litteris rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund CHF 10 Mio., welche je hälftig auf die Autoren und die Verleger aufgeteilt werden.

Einigung bei den Fotokopien