Im Streit um die Internetdomain schweiz.ch kam es zu einer gütlichen Einigung. Die Adresse gehörte einem Privaten, der sich 1995 rechtmässig dafür hatte registrieren lassen. Der Bund will schweiz.ch in den vier Amtssprachen als offizielles Portal nutzen und versuchte vergeblich den Besitzer dazu zu bewegen, die Adresse abzutreten. Er leitete infolgedessen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein Verfahren ein. Daraufhin erklärte sich der Besitzer bereit, die Domain für CHF 50'000 abzutreten. Somit blieben dem Bund die Kosten für ein Gerichtsverfahren erspart und er willigte ein.
- Schlagworte
- Datum
- 7. September 2006
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- NF und TA, 24.2.06; LT, 30.5. und 7.9.06.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 24.02.2025
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