Nachdem der Ständerat 1992 die Einführung einer Ausgabenbremse abgelehnt hatte, tat er sich auch zwei Jahre später noch schwer mit deren Debatte und wies die Vorlage unter anderem aufgrund von Bedenken bezüglich ihrer Praktikabilität an die FK-NR zurück. Im Anschluss waren sich die Räte hauptsächlich uneinig darüber, wie die Ausgabenbremse ausgestaltet sein soll: Soll sie auf Verfassungsebene bei entsprechenden Finanzbeschlüssen automatisch notwendig werden oder sollen der Bundesrat oder die Finanzkommissionen von Fall zu Fall eine entsprechende Abstimmung verlangen können? Zudem stellte sich die Frage der zeitlichen Befristung: Da die Mehrheit der FK-SR am Nutzen der Ausgabenbremse zweifelte, wollte sie diese zeitlich beschränken, während der Nationalrat eine unbeschränkte Regelung bevorzugte. Schliesslich setzte sich der Nationalrat in beiden strittigen Punkten durch und beide Räte nahmen die Ausgabenbremse in der Schlussabstimmung deutlich an. Folglich bedürfen Bundesbeschlüsse, welche einmalige Ausgaben von mehr als CHF 20 Mio oder wiederkehrende Zahlungen von mehr als CHF 2 Mio. zur Folge haben, zukünftig der Zustimmung von mindestens 101 Nationalrats- und mindestens 24 Ständeratsmitgliedern. Betroffen sind Subventionsbestimmungen, Verpflichtungskredite und Finanzbeschlüsse, jedoch nicht gebundene Ausgaben.
- Schlagworte
- Datum
- 2. März 1994
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 93.078
- Quellen
- anzeigen
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 24.09.2018
Aktualisiert am 24.09.2018