Im Februar 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft zum Rahmenvertrag «Polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum Schweiz und Fürstentum Liechtenstein» verabschiedet, um dadurch die Kooperation im Bereich des Visumsverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts zu koordinieren.
Das Schweizer Stimmvolk hatte im Juni 2005 das Abkommen zwischen der Schweiz, der EU und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung zu Schengen und Dublin gutgeheissen. Da Liechtenstein den beiden Abkommen nachträglich ebenfalls beitrat, wurde eine aktuellere Rechtsgrundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzbereich nötig. Zudem sorgte das Inkrafttreten des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Anfang 2008 für weiteren Bedarf, die bilateralen Beziehungen den gegebenen Umständen anzupassen.
Im Vorfeld der Debatte im Nationalrat in der Sommersession 2009 behandelte die SPK-NR das Geschäft und beantragte einstimmig, der Genehmigung des Rahmenvertrags zuzustimmen. Die Kommission hielt es für unabdingbar, die veralteten Grundlagen der bilateralen Beziehungen mit Liechtenstein zu erneuern. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommission und nahm die Vorlage in der Detailberatung diskussionslos und einstimmig an.