Im August 2020 hatte die SGK-NR den Bundesrat mit einer Motion aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Vertriebsanteile gemäss KLV zukünftig durch einen vom Fabrikpreis unabhängigen Fixteil die effektiven Vertriebskosten abdecken. Allenfalls sei zur Verhinderung einer starken Verteuerung günstiger Arzneimittel auch eine «zweigeteilte Fixmarge» mit zwei verschiedenen Stufen je nach Preis der Arzneimittel möglich. Dadurch sollen Anreize für die Abgabe von preisgünstigeren Arzneimitteln geschaffen werden – bisher sei deren Abgabe durch die KLV eher beeinträchtigt worden.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, zumal auch die Expertengruppe zur Kostendämpfung eine entsprechende Regelung empfohlen habe und die Regierung eine solche in das erste Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen eingebaut habe. Der Bundesrat verwies überdies auf sein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel, das ein ähnliches Ziel verfolgt und ebenfalls im ersten Massnahmenpaket behandelt wird.
Der Nationalrat stimmte der Motion noch in der Sondersession im Oktober 2020 zu, der Ständerat folgte ihm in der Wintersession 2021.