In der Wintersession 2022 hatte das Parlament einer Aufstockung der Zahl an vollamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht von 38 auf 40 zugestimmt. Diese beiden neuen Stellen als ordentliche Richterinnen und Richter wurden in der Frühjahrssession 2023 von der Vereinigten Bundesversammlung besetzt. Sie sei «erfreut [gewesen] über das ausgezeichnete Niveau der angehörten Personen», berichtete die GK. Es hätten sich 18 Personen beworben (darunter 5 Frauen), von denen sieben Bewerber und eine Bewerberin zu Gesprächen eingeladen worden seien. Die Kommission habe sich schliesslich entschieden, Yann Hofmann, vor seiner Wahl nebenamtlicher Richter am Bundesgericht, und Jean Métral, lange Zeit Gerichtsschreiber am Bundesgericht, für die Wahl von zwei ordentlichen Richtern ans Bundesgericht zu empfehlen. Métral erhöhe den Anteil der unter den ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern untervertretenen GP (-0.55) und Hofmann die in geringerem Masse untervertretene Mitte (-0.13).
Hofmann erhielt in der Folge lediglich 159 Stimmen, Métral hingegen 182 der 187 eingelangten Wahlstimmen (3 der 190 ausgeteilten Wahlzettel wurden nicht abgegeben, ungültig oder leer war keiner). Weshalb Hofmann vergleichsweise wenige Stimmen erhielt, ist auch aufgrund des Wahlgeheimnisses nicht zu eruieren. Bei seiner Wahl zum nebenamtlichen Richter im Jahr 2019 hatte Hofmann noch 230 von 234 Stimmen erhalten.