Nicht nur für die rund 40'000 Bundesangestellten, sondern auch für die sieben Departementschefinnen und -chefs und den Bundeskanzler war für 2023 ein Teuerungsausgleich von 2.5 Prozent vorgesehen. Die Aargauer Zeitung rechnete vor, dass es bei den Magistratspersonen «um mehr als ein paar hundert Franken» gehe. Die Bundesratsmitglieder hätten 2022 CHF 456'854 brutto verdient (exklusive der zusätzlichen CHF 30'000 Spesen). Das Einkommen steige also dank Teuerungsausgleich im kommenden Jahr um CHF 11'421 an, was rund CHF 950 pro Monat mehr Lohn bedeute. Auch die Löhne des Bundeskanzlers – er verdient 81.6 Prozent eines Bundesratsgehalts – und der Bundesrichterinnen und Bundesrichter (80 Prozent eines Bundesratsgehalts) werden 2023 der Teuerung angepasst. Die Anpassung der Löhne der Magistratspersonen an die Teuerung ist in einer Verordnung festgehalten, die 2002 in Kraft gesetzt worden war. In der Blick-Leserbriefspalte stiess der Teuerungsausgleich für den Bundesrat auf grosse Kritik. Die CHF 1'000 pro Monat mehr seien «ein Schlag ins Gesicht eines jeden Büezers».