Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter (Mo. 21.3715)

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Mittels Motion verlangte Ida Glanzmann-Hunkeler (mitte, LU) ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung. Sie begründete ihr Anliegen unter anderem mit dem Bericht zu einem ebenfalls von ihr lancierten Postulat sowie mit den Empfehlungen im Synthesebericht zum Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige», die sich mit denjenigen aus dem Postulatsbericht deckten. Der Postulatsbericht habe aufgezeigt, dass zwischen 300'000 und 500'000 Menschen über 60 Jahre jedes Jahr in der Schweiz von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung betroffen seien, was häufig auf Überforderung oder Überlastung von betreuenden Angehörigen oder Betreuungspersonal zurückzuführen sei, so die Motionärin. Im Postulatsbericht hatte der Bundesrat empfohlen, die Sensibilisierung für die Problematik zu verstärken, die Koordination zwischen den Angeboten zu verbessern sowie bei Bedarf das Angebot auszubauen und einen nationalen Aktionsplan zu erstellen. Dennoch stellte sich der Bundesrat im August 2021 ablehnend zur Motion. Er wollte zuerst die Ergebnisse der Anhörung der zuständigen kantonalen Direktorenkonferenzen durch das EDI abwarten. Diese Gespräche seien auf Wunsch der Kantone während der Corona-Pandemie sistiert worden, würden aber im Frühjahr 2022 weitergeführt und der Bundesrat werde dazu bis Ende 2022 Stellung nehmen.
In der Sommersession 2023 behandelte der Nationalrat die Motion. Unterdessen hatten sich die in der Anhörung involvierten kantonalen Konferenzen SODK, GDK und KKJPD allesamt positiv zur Schaffung eines Impulsprogramms geäussert, wie die Motionärin in der Ratsdebatte ausführte. Dennoch habe der Bundesrat im Mai 2023 entschieden, darauf zu verzichten. Alain Berset begründete diese Haltung des Bundesrats mit den unterdessen unter Einbezug des Bundes und des EDI unternommenen Fortschritte in den Kantonen, insbesondere im Bereich der Prävention und im Kampf gegen häusliche Gewalt. Gegen ein Impulsprogramm spreche auch die damit einhergehende Kompetenzverschiebung, so der Bundesrat. Stattdessen sollen die Kompetenzen des Bundes in die bestehenden Arbeiten der Kantone eingebracht werden, so Berset. Diesen Ausführungen zum Trotz entschied der Nationalrat mit 126 zu 59 Stimmen (3 Enthaltungen), die Motion anzunehmen. Gegen Annahme stellte sich fast die gesamte FDP-Fraktion sowie ein Grossteil der SVP-Fraktion.

Nach dem Nationalrat stimmte in der Frühjahrssession 2024 auch der Ständerat einer Motion Glanzmann-Hunkeler (mitte, LU) zur Schaffung eines Impulsprogramms zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung zu. Die kleine Kammer fällte diesen Entscheid nach einer – für einen Vorstoss – relativ ausführlichen Diskussion bei 21 zu 19 Stimmen (2 Enthaltungen). Sie folgte damit einer mit Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Crevoisier Crelier (sp, JU) zu Stande gekommenen Kommissionsmehrheit, die der Meinung war, dass die bestehenden Massnahmen ergänzt werden müssen, insbesondere um die in einem Postulatsbericht festgestellten Mängel zu beheben. Die Mehrheit forderte daher, dass das EDI die Gespräche mit den Kantonen zur Lancierung eines Impulsprogrammes wieder aufnimmt, die mangels Einigung über die Finanzierung zuvor abgebrochen worden waren. Im Gegenzug vertrat die durch Jakob Stark (svp, TG) angeführte Kommissionsminderheit die Ansicht, dass diese Aufgaben den Kantonen überlassen werden sollten, die überdies bereits Massnahmen gegen Gewalt im Alter ergriffen hätten.