Sollen Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Parlamentarierinnen und Parlamentariern transparenter werden? Diese bereits seit Jahrzehnten gestellte Frage nahm mit einer aus der Feder Lisa Mazzones (gp, GE) stammenden parlamentarischen Initiative einen neuen Anlauf, beantwortet zu werden. Mazzone nahm Bezug auf eine kürzlich gescheiterte parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 19.414), der zwar zuerst Folge gegeben, auf deren Umsetzung dann allerdings verzichtet worden war. Ein damals angefertigtes Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz habe jedoch gezeigt, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei Nebeneinkünften verfassungskonform sei, so Mazzone. Mit ihrem Vorschlag von Spannbreiten für die Entschädigungen, in welche die Nebeneinkünfte kategorisiert werden könnten (CHF 0 bis CHF 6000; CHF 6000 bis CHF 12'000, etc. bis zu über CHF 200'000) wäre trotzdem «eine gewisse Vertraulichkeit» über die genaue Höhe der Entschädigung gegeben. Ihr neuer Anlauf sei aber nicht nur gerechtfertigt, sondern würde vor allem das Vertrauen der Bevölkerung ins Parlament erhöhen.
Die SPK-SR nahm dieses Argument auf und gab der Initiative im Oktober 2023 mit 7 zu 4 Stimmen Folge. Eine solche Regelung greife nicht übermässig stark in die Privatsphäre ein, da auch nicht gefordert werde, die Einkünfte aus hauptberuflicher Tätigkeit vorlegen zu müssen, so die Begründung. Die Kommissionsminderheit sprach sich gegen mehr Transparenz aus, da dies mit dem Milizsystem nicht vereinbar sei, das erwarte, dass man neben der politischen Tätigkeit auch einem Beruf nachgehe.
Im Januar 2024 stellte sich eine knappe Mehrheit der SPK-NR mit 13 zu 12 Stimmen gegen den Entscheid der Schwesterkommission und empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Mit der geltenden Regelung zur Offenlegung der beruflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten herrsche bereits genügend Transparenz, so die Begründung der Kommissionsmehrheit. Es wäre zudem schwierig, Einkünfte aus Haupt- und Nebenerwerb strikt zu trennen, wie dies die parlamentarische Initiative verlange. Zudem bestehe in der Bevölkerung wohl kaum ein Interesse an der Höhe der Einkünfte. Die starke Kommissionsminderheit wies hingegen darauf hin, dass eine Zuordnung der Nebeneinkünfte in verschiedene Kategorien eine Gewichtung der Mandate ermöglichen würde. Das Anliegen geht damit zurück zur Vorprüfung an die SPK-SR.