Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz (Mo. 24.3023)

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Mit seiner im Februar 2024 eingereichten Motion drängte Andrea Caroni (fdp, AR) auf ein modernes Bundesgerichtsgesetz (BGG). Eine Revision des BGG war 2020 in den Räten vor allem an der umstrittenen Frage der subsidiären Verfassungsbeschwerde gescheitert. Gleichzeitig waren damit aber auch zahlreiche Verbesserungen versenkt worden, mit denen vor allem eine Entlastung des Bundesgerichtes bezweckt worden wäre. Seit Jahren klagt das höchste Gericht über eine hohe Belastung. In der Folge hatte Caroni den Bundesrat mittels Postulat (Po. 20.4399) aufgefordert, abzuklären, ob diese eher unumstrittenen Verbesserungen in eine neue Revision gegossen werden könnten. Im entsprechenden Postulatsbericht schlug die Regierung dann rund 40 Änderungen vor, die sie als «Mini-Revision» in die Vernehmlassung geben wollte. Mit seiner vom Bundesrat zur Annahme beantragten Motion beabsichtigte Caroni nun, diese Mini-Revision als parlamentarischen Auftrag zu vergeben.
In der Behandlung des Vorstosses im Ständerat in der Sommersession 2024 bekräftigte Andrea Caroni seinen Wunsch, mittels dieser Motion dem Bundesrat «den ausdrücklichen politischen Auftrag für sein schon geplantes Vorhaben» zu geben. Nachdem Justizminister Beat Jans bekräftigte, dass die Motion in der Tat das Vorgehen des Bundesrats bestätige und die Regierung deshalb für eine Annahme der Motion sei, nahm die kleine Kammer den Vorstoss diskussionslos an.

Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Im Herbstsemester 2024 wurde die Motion von Andrea Caroni (fdp, AR), mit der dieser ein modernes Bundesgerichtsgesetz (BGG) verlangt, im Nationalrat behandelt. Konkret forderte Caroni vom Bundesrat die Umsetzung von Empfehlungen aus einem Bericht zu einem gleichnamigen Postulat. Nachdem der Ständerat den Vorstoss bereits angenommen hatte, die RK-NR dem Anliegen ebenfalls sehr positiv gegenüberstand – sie empfahl einstimmig, die Motion anzunehmen, weil die darin vorgesehene «kleine Revision» die chronische Überbelastung des Bundesgerichts zwar nicht revidieren, doch aber mindern könne – und auch der Bundesrat für Annahme plädierte, kam es in der grossen Kammer zu keinen Diskussionen mehr und der Nationalrat überwies die Motion stillschweigend an die Regierung.

In einem Beitrag in der Zeitschrift «Justice – Justiz – Giustizia» monierte alt-Bundesrichter Niccolò Raselli, dass eine wirksame Entlastung des Bundesgerichts bisher nicht erreicht worden sei. Auch mit der Umsetzung der im Postulatsbericht skizzierten Reform – deren Elemente Raselli als wenig kontrovers einschätzte – werde dies kaum erreicht. Er forderte stattdessen wirksame Zulassungsschranken: Beschwerden sollen nur dann zulässig sein und vom BGer behandelt werden, wenn sich eine Rechtssache als grundsätzlich bedeutend erweise.

Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes