Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur (Mo. 24.3905; Mo. 24.3907; Mo. 24.3908; Mo. 24.3909; Mo. 24.3910; Mo 24.3911; Mo. 24.3912)

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Wohl um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, reichten Mitte September 2024 gleich sechs Parlamentarier und eine Parlamentarierin aus beiden Kammern und fünf unterschiedlichen Fraktionen – nur die SVP-Fraktion fehlte – eine gleichlautende Motion ein. Matthias Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905), Gerhard Andrey (gp, FR; Mo. 24.3907), Dominik Blunschy (mitte, SZ; Mo. 24.3908), Marcel Dobler (fdp, SG; Mo. 24.3909), Beat Flach (glp, AG; Mo. 24.3910), Nik Gugger (evp, ZH; Mo 24.3911) und Min Li Marti (sp, ZH; Mo. 24.3912) forderten damit einen Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur. Die gleichlautende Begründung der Vorstösse nahm Bezug auf die «jüngsten Enthüllungen über die Fälschung und missbräuchliche Erschleichung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden» und verwies auf das Postulat der SPK-NR, mit dem die staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting untersucht wurden. Der Bundesrat müsse gestützt darauf ein technisch möglichst einfaches Pilotprojekt für E-Collecting starten, das den Datenschutz garantieren, Betrug verhindern und derart eingegrenzt werden soll, dass der Gebrauch der Volksrechte nicht übermässig ansteige. Technische Grundlage sollte die «E-ID-Vertrauensinfrastruktur» bieten. Das entsprechende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise wurde zeitgleich von den Räten beraten.

In der Wintersession 2024 waren die sieben Motionen für einen Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur in beiden Kammern traktandiert. Im Ständerat stiess die Motion von Matthias Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905) auf einstimmige Unterstützung. Der Motionär bezeichnete sein Anliegen für die Installation eines Versuchsbetriebs als «Booster», der Erfahrungen ermögliche, auf welche dann bei der definitiven Gesetzgebung zurückgegriffen werden könne. Es sei eine «schöne, aber vielleicht nicht ganz zufällige Koinzidenz», dass tags zuvor die letzten Differenzen zum E-ID-Gesetz bereinigt worden seien, welches für E-Collecting von grosser Wichtigkeit sei und die Hoffnung wecke, dass Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen Einhalt geboten werden könne. Michel erwähnte hierzu auch den bundesrätlichen Bericht zu E-Collecting, in dem aufgezeigt werde, dass die Auswirkungen der digitalen Unterschriftensammlung eine eigentliche «Blackbox» seien, was ebenfalls verdeutliche, dass vorgängige Tests nötig seien. In diesem Bericht hatte der Bundesrat die sieben Motionen zur Annahme empfohlen, was auch Bundeskanzler Viktor Rossi hervorhob. Selbstverständlich werde man die E-ID-Infrastruktur in die Überlegungen des Pilotbetriebs einbeziehen, der Bundesrat wolle dies allerdings mit Bedacht tun.

Die bundesrätliche Empfehlung zur Annahme hätte im Nationalrat eigentlich eine stillschweigende Annahme der restlichen, aus fast allen Fraktionen stammenden sechs Motionen mit identischem Inhalt bedeutet (Mo. 24.3907 von Gerhard Andrey, gp, FR; Mo. 24.3908 von Dominik Blunschy, mitte, SZ; Mo. 24.3909 von Marcel Dobler, fdp, SG; Mo. 24.3910 von Beat Flach, glp, AG; Mo 24.3911 von Nik Gugger, evp, ZH; Mo. 24.3912 von Min Li Marti, sp, ZH). Da sie jedoch allesamt von Jean-Luc Addor (svp, VS) bekämpft wurden, also von einem Mitglied derjenigen Fraktion, die selbst keinen entsprechenden Vorstoss eingereicht hatte, werden die sechs nationalrätlichen Vorstösse in der Frühjahrssession 2025 in der grossen Kammer debattiert werden müssen.