Im Mai 2024 legte der Bundesrat die Botschaft zum Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC) vor. Darin betonte er, dass die Digitalisierung der Verwaltung auf eine leistungsfähige IT-Struktur angewiesen sei. Die Cloud-Strategie der Bundesverwaltung sehe dabei einen hybriden Ansatz vor, mit dem bundesinterne aber auch externe Cloud-Dienste zum Einsatz kommen. Eine anzustrebende Gesamtlösung soll dabei die Voraussetzungen für eine effiziente Digitalisierung der Bundesverwaltung schaffen, aber auch Datenschutz und Sicherheit gewährleisten. Das Projekt soll 2025 bis 2032 umgesetzt und die bestehende Private-Cloud-Lösung, die in die Jahre komme, möglichst zeitnah abgelöst werden. Nicht nur der Bund, sondern auch «Kantone, Städte und Gemeinden» sollen die Infrastruktur nutzen können. In seiner Botschaft ging der Bundesrat von Kosten in der Höhe von rund CHF 320 Mio. aus, worin auch Eigenleistungen enthalten sind. Er beantragte entsprechend einen Verpflichtungskredit von CHF 246.9 Mio.
Die vorberatende FK-NR hörte sich verschiedene Expertinnen und Experten an und kam zum Schluss, dass es in der Tat zielführend sei, keine «souveräne Cloud», also keine reine staatliche Regierungs-Cloud zu schaffen, sondern die Beschaffung sowohl von privaten als auch von Public-Cloud-Lösungen vorzusehen. Ohne Gegenstimme beschloss die Kommission Eintreten. Sie beantragte zudem einstimmig (23 Stimmen), den Verpflichtungskredit zu genehmigen. Darüber hinaus solle der Bundesbeschluss aber zu einem Zweckartikel ausgebaut werden, um die Verbindlichkeit der Umsetzung zu steigern. Insbesondere betonte die FK-NR auch, dass bei der Beschaffung «wenn möglich» Open Source-Lösungen und Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden sollen. Zudem wollte die Kommission den Kantonen und Gemeinden, welche die SGC nutzen möchten, Vorgaben zur Normierung für die Erfassung und Nutzung digitaler Daten machen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen können die Kantone und Gemeinden indes nicht zur Nutzung der SGC gezwungen werden, führte die SPK-NR in ihrer Medienitteilung Anfang September 2024 aus. Man hoffe auf breites Mitmachen, damit eine Vereinheitlichung dank dieser Vorgaben schweizweit möglich werde.
Der Nationalrat behandelte die Vorlage als Erstrat. Für die Kommission berichteten Tamara Funiciello (sp, BE) und Gerhard Andrey (gp, FR). Eigentlich bräuchte die Schweiz «eine Art Bahn 2000 für die Dateninfrastruktur», baue mit dieser Vorlage aber «eher eine Verlängerung der Tramlinie» fasste Tamara Funiciello die Diskussionen in der Kommission zusammen, bei der einige gerne eine umfassendere Lösung angestrebt hätten. Weil der Zeitdruck aber «erheblich» sei und man rasch eine sichere und zukunftsorientierte Lösung brauche, müsse nun zuerst mal diese «Tramlinie» verlängert werden, so die Berner Sozialdemokratin. Die Kommission hoffe aber mittelfristig darauf, dass durch die Teilnahme der subnationalen Einheiten und durch den Einbezug von Schweizer Unternehmen eine breiter abgestützte Lösung entstehen könne. Um weitere Präzisierungen durch den Bundesrat zu erhalten und ihn zu zwingen, eine umfassendere Lösung anzustreben, sei aus dem Antrag für einen Verpflichtungskredit ein Zweckartikel gemacht worden, führte Gerhard Andrey in der Folge aus aus. Die FK-NR beantrage dem Rat deshalb nicht nur Eintreten, sondern auch die Annahme der in einem neuen Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Zweckbestimmungen. Die Fraktionssprechenden, die im Anschluss Stellung nahmen, hoben alle die Bedeutung der Vorlage hervor und begrüssten auch den Zweckartikel grundsätzlich, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: So hob etwa die Grüne Fraktion die Bedeutung von Open Source Software hervor und die SVP betonte die Wichtigkeit der Berücksichtigung von Schweizer Firmen. Die Mitte wiederum wünschte sich eine enge Begleitung durch die EFK, die FDP eine Uniformisierung der Standards und die SP hob die Bedeutung der Datensicherheit hervor. Auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter hob die Bedeutung des Projektes hervor und betonte, dass der Bundesrat mit den Änderungen und Präzisierungen durch die Kommission einverstanden sei.
Nachdem der Nationalrat Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen hatte, hiess er die Vorschläge der Kommission stillschweigend gut, löste die Ausgabenbremse (mit 188 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 183 zu 0 Stimmen (7 Enthaltungen) an. Die Enthaltungen in der Gesamtabstimmung stammten von sechs Mitgliedern der SVP-Fraktion und einem Mitglied der FDP-Fraktion. Das Geschäft ging damit an den Ständerat.