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  • Keller-Sutter, Karin (fdp/plr) BR EFD / CF DFF

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Die erste Auslandsreise der neugewählten Bundesratspräsidentin führte Karin Keller-Sutter Mitte Januar 2025 traditionsgemäss nach Österreich. Bei den Gesprächen zwischen den beiden Ländern, welche sich gegenseitig zu den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern zählen, standen Fragen der Wirtschaft, der Finanzen, der Migration und der Sicherheit im Fokus. Daneben tauschten sich die beiden Seiten über die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU, über die Sicherheitslage auf dem europäischen Kontinent sowie über die Beziehung mit den transatlantischen Partnern aus.

Karin Keller-Sutter in Österreich

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die FDP profilierte sich 2024 in der öffentlichen Debatte unter anderem mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts; sie stellte sich dabei mitunter auch gegen ihre Finanzministerin Karin Keller-Sutter. In der Energiepolitik positionierte sich die Partei, anders als in den letzten Jahren, deutlich für eine Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in dem die FDP unter anderem Kritik an der integrativen Schule und an einer angeblichen ideologischen Vereinnahmung der Lernenden übte. Die Presse ortete insgesamt einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023.
Die elektoralen Misserfolge setzten sich für die FDP zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024 fort, bis ihr in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz indessen negativ: Bei den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres büsste die FDP in chronologischer Reihenfolge in SG (-3), UR (-4), SZ (-1), TG (-1) und BS (-2, einschliesslich der kantonalen LDP) Sitze ein, in SH und AG gelang ihr je ein Sitzgewinn. In allen Kantonsparlamenten zusammen hielt die FDP damit noch 512 Sitze (-9 gegenüber dem Vorjahr), womit sie in dieser Wertung hinter der SVP und vor der SP weiterhin zweitstärkste Partei ist. In fünf Kantonen gab es auch bei den Wählendenanteilen einen Rückgang, über alle sieben Kantone hinweg betrug das Minus im nach Kantonsgrösse gewichteten Durchschnitt 0.8 Prozentpunkte. Im nationalen Wahlbarometer erhob Sotomo für die FDP Ende 2024 einen Anteil von 14.3 Prozent, was genau dem Wert bei den Nationalratswahlen 2023 entspricht. Bei den kantonalen Regierungsratswahlen standen dem Sitzgewinn in SH Sitzverluste in GL und JU gegenüber; im Jura hatte die FDP ihren einzigen Regierungssitz kampflos preisgegeben. Insgesamt hält die Partei damit noch 37 Mandate in 23 Kantonsregierungen.
Bei sechs von zwölf eidgenössischen Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schmerzhaftesten dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau gewesen sein.
Die Wahl von Jonas Projer zum neuen FDP-Generalsekretär wurde in der Presse weitherum als Überraschung und Wagnis gewertet; die allgemeine Erwartung, dass er der Partei zu einer prägnanteren Kommunikation verhelfen könnte, konnte Projer gemäss verschiedenen Medienkommentaren aber schon rasch erfüllen. Überraschend waren sodann zwei Personalentscheide der FDP.Liberalen-Fraktion bei der Verteilung ihrer Kommissionsposten zu Legislaturbeginn; in den Medien war von einer «Strafe» für die beiden «kaltgestellten» (NZZ) Fraktionsmitglieder die Rede, weil diese zu oft von der Parteilinie abgewichen seien.

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2024

Der Bundesbeschluss zur Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF wurde in der Wintersession 2024 vom zweitberatenden Ständerat diskutiert. Seitens der APK-SR berichtete Marco Chiesa (svp, TI), dass die Genehmigung der 16. allgemeinen Quotenreform des IWF in der Kommission unbestritten war und diese mit 6 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung empfahl, das Geschäft anzunehmen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte dem Rat den Inhalt der Vorlage vor und betonte, dass die Schweiz von der vom IWF sichergestellten «effizienten internationalen Wirtschafts- und Finanzkooperation», profitiere. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Geschäft mit 38 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen an.

IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform (BRG 24.050)

Der Ständerat behandelte im Dezember 2024 als Erstrat den ersten Teil des neuen Bundesgesetzes zur Transparenz juristischer Personen (TJPG), welcher das geplante Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen beinhaltete. Ein solches Transparenzregister bezweckt eine raschere Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, um den Strafverfolgungsbehörden Informationen zu liefern, die zur Erkennung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) votierte im Plenum für Eintreten und die von der RK-SR beantragte Aufteilung in zwei separate Vorlagen (Transparenzregister und Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater). Eine Minderheit um Mauro Poggia (mcg, GE) beantragte indes Nichteintreten, da die Schweiz aus ihrer Sicht bereits genügend gegen Geldwäscherei tue und die Vorlage über internationale Vorgaben hinausgehe. Mit 30 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss die Kantonskammer schliesslich, auf die Vorlage einzutreten, wobei die Vertreterinnen und Vertreter der SVP und Fabio Regazzi (mitte, TI) unterlagen.

In der anschliessenden Detailberatung wurden diverse Änderungen zur bundesrätlichen Botschaft beschlossen: Mit 27 zu 11 Stimmen folgte der Ständerat einem Antrag einer Kommissionsmehrheit, mit welchem Stiftungen und Vereine, die im Handelsregister eingetragen sind, vom Transparenzregister ausgeschlossen werden. Laut Kommissionssprecher Jositsch würden diese bereits flächendeckend kontrolliert und verfügten durch das verselbständigte Vermögen gar nicht über die Möglichkeit zur Geldwäscherei. Eine Minderheit um Sommaruga (sp, GE) hatte bei der bundesrätlichen Variante bleiben wollen, um nicht Schlupflöcher für diejenigen Vereine zu eröffnen, die in grossem Ausmass Gelder im Ausland sammeln würden. Ebenfalls angenommen wurde ein Einzelantrag von Erich Ettlin (mitte, OW) zur Streichung eines Abschnitts, der Meldepflichten von Gesellschaften bezüglich Treuhandverhältnissen ins Handelsregister vorsah, und aus Sicht des Antragstellers einen unnötigen bürokratischen Aufwand generiert hätte. Vergeblich hatte Finanzministerin Keller-Sutter auf die entsprechende FATF-Empfehlung und die Wichtigkeit der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verwiesen. Ebenfalls erfolgreich war ein Minderheitsantrag Fässler (mitte, AI), der für das Transparenzregister eine Richtigkeitsvermutung einführen und somit die Verantwortung der Korrektheit eines Eintrags dem Bund übertragen wollte. Damit solle die fehlende Beweiskraft und das Potenzial eines Vertrauensverlusts in das Register verhindert werden, so Fässler im Plenum. Bundesrätin Keller-Sutter sowie die Kommissionsmehrheit hatten für einen Verbleib bei der Selbstdeklaration argumentiert und vor einem erheblichen Kontrollaufwand für die Behörden und die Unternehmen gewarnt. Einstimmig angenommen wurde überdies die Präzisierung der RK-SR zur Meldung von Fehlern oder Unvollständigkeiten im Transparenzregister durch die betroffenen juristischen Personen selbst. Der Bundesrat solle dabei auf dem Verordnungsweg ein einfaches Verfahren vorsehen, um die entsprechenden Korrekturen beantragen zu können.

Indessen scheiterten zwei weitere Minderheiten Sommaruga, um sowohl den Steuerbehörden von Bund, Gemeinden und Kantonen als auch den Medien und gewissen NGO den Zugriff auf das Transparenzregister zu ermöglichen. Eine bürgerliche Mehrheit im Rat und in der Kommission hatten dies abgelehnt, weil die Bekämpfung von Steuerhinterziehung nicht Teil der Vorlage sei und die breite Öffentlichkeit explizit keinen Zugang zum Register erhalten soll. Zudem scheiterte eine Minderheit Schwander (svp, SZ) mit ihrem Anliegen, Finanzintermediären den Zugang zum Register zu untersagen. Der Minderheitssprecher argumentierte im Plenum, Finanzintermediäre könnten von den wirtschaftlich Berechtigten auch direkt einen Auszug aus dem Transparenzregister verlangen, ohne dass eine zweite Anfrage beim Register nötig sei. Eine Mehrheit folgte jedoch der Argumentation der Kommissionsmehrheit und des Bundesrats, welche den Zugriff als wichtiges Kontrollinstrument zur Qualitätskontrolle durch die Finanzintermediäre betrachteten.

In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage den Ständerat mit 26 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wobei die ablehnenden Stimmen von Vertretern der SVP und der Mitte stammten. Das Geschäft ging somit in den Nationalrat.

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (BRG 24.046)
Dossier: Geldwäschereigesetz

A la fin de l'année 2024, la presse a fait état des nombreuses controverses entourant les débats parlementaires relatifs à l'augmentation du plafond des dépenses de l'armée. Ces débats avaient cours dans le cadre de l'examen du message sur l'armée 2024 par le Parlement. Lorsqu'elles ont traité de cet objet, les deux chambres ont convenu de la nécessité d'augmenter le plafond des dépenses de CHF 4 milliards pour la période 2025-2028, afin que le budget de l'armée corresponde à 1 pour cent du PIB de la Suisse en 2030. Or le 2 décembre, l'Aargauer Zeitung rappelait que la décision d'augmenter de manière aussi significative le budget de l'armée s'opposait aux projets du Conseil fédéral. Ce journal indiquait ainsi que les commissions des finances des deux chambres proposaient qu'en 2025, l'armée dépense CHF 530 millions de plus que ce qu'avait prévu le Conseil fédéral. En effet, face à l'augmentation des dépenses de la Confédération et au montant insuffisant de ses recettes, le gouvernement a demandé à un groupe d'expert.e.s, présidé par l'ancien directeur de l'Administration fédérale des finances (AFF) Serge Gaillard, de rédiger un rapport indiquant dans quels domaines l'Etat pouvait réduire ses dépenses. Le rapport, rendu en septembre 2024, ne propose pas de réduire les moyens alloués à l'armée mais envisage divers dispositifs pour ralentir l'augmentation du budget militaire. «Cela se traduirait par un allègement d’un milliard d’ici à 2032», apprenait-on dans un article du 24 Heures publié le 6 septembre. Le journal indiquait d'ailleurs quelques jours plus tôt que la publication du rapport Gaillard avait provoqué de vives tensions entre la ministre de la défense Viola Amherd et la ministre des finances Karin Keller-Sutter, qui avait mis sur pied le groupe d'expert.e.s. Certain.e.s parlementaires et des membres du parti de Viola Amherd, tels que Charles Juillard (centre, JU), ont d'ailleurs reproché à Karin Keller-Sutter d'aller «trop loin», notamment parce que comme l'indiquait le 24 Heures, «alors que le Parlement s’est (péniblement) mis d’accord sur une hausse des dépenses de 6.14 pour cent entre 2025 et 2035, le rapport envisage de la limiter à 4.2 pour cent».
Après que les deux chambres ont accepté d'augmenter le budget de l'armée de manière plus ambitieuse que ce que proposait le Conseil fédéral, la presse romande et alémanique se sont intéressées aux débats liés à la manière dont il faudrait procéder pour compenser l'augmentation des moyens financiers accordés à l'armée. Le 24 Heures a ainsi insisté sur les désaccords qui sont apparus entre les chambres à la suite de la présentation du projet du Conseil national de couper dans le budget de l'aide internationale, dans les charges de personnel de la Confédération ou encore dans la part des cantons à l'impôt fédéral direct. L'Aargauer Zeitung et le Blick ont quant à eux mis l'accent sur le montant des économies que proposait de faire la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN).

Debatten über die Finanzierung der Armee im Jahr 2024

In seiner im Mai 2024 eingereichten Motion, mit der ein Verbot von «goldenen Fallschirmen» in der Bundesverwaltung eingeführt werden soll, nahm Roger Golay (mcg, GE) direkt Bezug zu einem Bericht des Sonntagsblick zur Abgangsentschädigung von Nicoletta della Valle. Der Chefin des Bundesamtes für Polizei seien bei ihrem Rücktritt per Ende 2024 laut Sonntagsblick «rund 340'000 Franken», also ein Jahresgehalt, als Abgangsentschädigung versprochen worden. Eine Entschädigung sei auch deshalb nicht gerechtfertigt, argumentierte Golay in der Herbstsession 2024, weil es sich um eine Arbeitsauflösung in gegenseitigem Einverständnis handle. Finanzministerin Karin Keller-Sutter verteidigte in der Debatte die Position des Bundesrats, der sich zwar Zurückhaltung bei der Zahlung von Abgangsentschädigungen auferlege, diese aber dann für angezeigt halte, wenn die Stelle ohne Verschulden der oder des Amtsinhabenden durch Restrukturierung verloren gehe oder wenn eine Stelleninhaberin oder ein Stelleninhaber schon lange im Amt sei und es für den entsprechenden Beruf in der Privatwirtschaft keine Nachfrage gebe. Eine Abgangsentschädigung sei zudem wichtig, weil sie für einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Einheiten der Verwaltung sorge, weil so langwierige und kostspielige Streitigkeiten vermieden werden könnten. Abgangsentschädigungen seien auch bei Kündigung in gegenseitigem Einverständnis erlaubt, falls der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst habe, so die Bundesrätin weiter.
Eine 120 zu 48-Mehrheit (7 Enthaltungen) hatte allerdings für die Argumente der Regierung kein Gehör und überwies die Motion an den Ständerat. Dieser hatte bereits in der Sommersession einer «Lex della Valle» zugestimmt, wie eine parlamentarische Initiative von Thomas Minder (parteilos, SH) von der NZZ getauft worden war. Gegen den Vorstoss stimmten die geschlossene Fraktion der Grünen, die Mehrheit der FDP-Fraktion und sechs Mitglieder SP-Fraktion.

Goldene Fallschirme in der Bundesverwaltung verbieten (Mo. 24.3481)

Im Mai 2024 legte der Bundesrat die Botschaft zum Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC) vor. Darin betonte er, dass die Digitalisierung der Verwaltung auf eine leistungsfähige IT-Struktur angewiesen sei. Die Cloud-Strategie der Bundesverwaltung sehe dabei einen hybriden Ansatz vor, mit dem bundesinterne aber auch externe Cloud-Dienste zum Einsatz kommen. Eine anzustrebende Gesamtlösung soll dabei die Voraussetzungen für eine effiziente Digitalisierung der Bundesverwaltung schaffen, aber auch Datenschutz und Sicherheit gewährleisten. Das Projekt soll 2025 bis 2032 umgesetzt und die bestehende Private-Cloud-Lösung, die in die Jahre komme, möglichst zeitnah abgelöst werden. Nicht nur der Bund, sondern auch «Kantone, Städte und Gemeinden» sollen die Infrastruktur nutzen können. In seiner Botschaft ging der Bundesrat von Kosten in der Höhe von rund CHF 320 Mio. aus, worin auch Eigenleistungen enthalten sind. Er beantragte entsprechend einen Verpflichtungskredit von CHF 246.9 Mio.

Die vorberatende FK-NR hörte sich verschiedene Expertinnen und Experten an und kam zum Schluss, dass es in der Tat zielführend sei, keine «souveräne Cloud», also keine reine staatliche Regierungs-Cloud zu schaffen, sondern die Beschaffung sowohl von privaten als auch von Public-Cloud-Lösungen vorzusehen. Ohne Gegenstimme beschloss die Kommission Eintreten. Sie beantragte zudem einstimmig (23 Stimmen), den Verpflichtungskredit zu genehmigen. Darüber hinaus solle der Bundesbeschluss aber zu einem Zweckartikel ausgebaut werden, um die Verbindlichkeit der Umsetzung zu steigern. Insbesondere betonte die FK-NR auch, dass bei der Beschaffung «wenn möglich» Open Source-Lösungen und Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden sollen. Zudem wollte die Kommission den Kantonen und Gemeinden, welche die SGC nutzen möchten, Vorgaben zur Normierung für die Erfassung und Nutzung digitaler Daten machen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen können die Kantone und Gemeinden indes nicht zur Nutzung der SGC gezwungen werden, führte die SPK-NR in ihrer Medienitteilung Anfang September 2024 aus. Man hoffe auf breites Mitmachen, damit eine Vereinheitlichung dank dieser Vorgaben schweizweit möglich werde.

Der Nationalrat behandelte die Vorlage als Erstrat. Für die Kommission berichteten Tamara Funiciello (sp, BE) und Gerhard Andrey (gp, FR). Eigentlich bräuchte die Schweiz «eine Art Bahn 2000 für die Dateninfrastruktur», baue mit dieser Vorlage aber «eher eine Verlängerung der Tramlinie» fasste Tamara Funiciello die Diskussionen in der Kommission zusammen, bei der einige gerne eine umfassendere Lösung angestrebt hätten. Weil der Zeitdruck aber «erheblich» sei und man rasch eine sichere und zukunftsorientierte Lösung brauche, müsse nun zuerst mal diese «Tramlinie» verlängert werden, so die Berner Sozialdemokratin. Die Kommission hoffe aber mittelfristig darauf, dass durch die Teilnahme der subnationalen Einheiten und durch den Einbezug von Schweizer Unternehmen eine breiter abgestützte Lösung entstehen könne. Um weitere Präzisierungen durch den Bundesrat zu erhalten und ihn zu zwingen, eine umfassendere Lösung anzustreben, sei aus dem Antrag für einen Verpflichtungskredit ein Zweckartikel gemacht worden, führte Gerhard Andrey in der Folge aus aus. Die FK-NR beantrage dem Rat deshalb nicht nur Eintreten, sondern auch die Annahme der in einem neuen Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Zweckbestimmungen. Die Fraktionssprechenden, die im Anschluss Stellung nahmen, hoben alle die Bedeutung der Vorlage hervor und begrüssten auch den Zweckartikel grundsätzlich, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: So hob etwa die Grüne Fraktion die Bedeutung von Open Source Software hervor und die SVP betonte die Wichtigkeit der Berücksichtigung von Schweizer Firmen. Die Mitte wiederum wünschte sich eine enge Begleitung durch die EFK, die FDP eine Uniformisierung der Standards und die SP hob die Bedeutung der Datensicherheit hervor. Auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter hob die Bedeutung des Projektes hervor und betonte, dass der Bundesrat mit den Änderungen und Präzisierungen durch die Kommission einverstanden sei.

Nachdem der Nationalrat Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen hatte, hiess er die Vorschläge der Kommission stillschweigend gut, löste die Ausgabenbremse (mit 188 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 183 zu 0 Stimmen (7 Enthaltungen) an. Die Enthaltungen in der Gesamtabstimmung stammten von sechs Mitgliedern der SVP-Fraktion und einem Mitglied der FDP-Fraktion. Das Geschäft ging damit an den Ständerat.

Verpflichtungskredit für den Aufbau einer Swiss Government Cloud (BRG 24.018)

In der Herbstsession 2024 widmete sich der Nationalrat dem Entwurf für eine Verfassungsänderung der WAK-NR zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, um unter anderem Tourismuskantone im Falle einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts finanziell zu entlasten. Der Entwurf wurde gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung behandelt und wird laut Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) ausschliesslich bei einem vollständigen Systemwechsel zur Anwendung kommen. Die Objektsteuer wurde – wie bereits in der Vernehmlassung – von allen sich äussernden Fraktionen unterstützt und das Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsste die vorgeschlagene Verfassungsänderung und sah in ihr ein geeignetes Instrument, um allfällige Steuerausfälle zu kompensieren. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf einstimmig an. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften (Pa.Iv. 22.454)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF. Für die APK-NR, welche dem Geschäft einstimmig zugestimmt hatte, stellten Nicolas Walder (gp, GE) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) die Vorlage vor und berichteten, dass das Ziel darin bestehe, den IWF bei der Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu stärken. Dies sei auch für die Schweiz «als offene und innovative Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem global verflochtenen Finanzsektor» (Bulliard-Marbach) von grosser Relevanz. Nachdem Finanzministerin Karin Keller-Sutter beteuerte, dass die Quotenüberprüfung und -anpassung im Interesse der Schweiz sei und auch international breit abgestützt werde, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage wiederum einstimmig angenommen.

IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform (BRG 24.050)

Der Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2024 als Erstrat über den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)», wobei er eine gut siebenstündige, teils emotionale Grundsatzdebatte führte.

Zwar herrschte in der Eintretensdebatte Einigkeit darüber, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll, jedoch gab es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie dies geschehen solle. Und nicht zuletzt spiegelten sich in diesen Vorstellungen die Grundhaltungen der einzelnen Parteien gegenüber den verschiedenen Familienmodellen. Die Fraktionen der FDP, SP, Grünen und GLP unterstützten sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag. Dabei argumentierten sie, dass die Einführung der Individualbesteuerung zeitgemäss sei und zur Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen und folglich zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter sowie schliesslich auch zur Beseitigung des Fachkräftemangels und zur Sicherung des Wohlstands beitrage. Auf der anderen Seite fürchteten die ablehnenden Fraktionen der Mitte und der SVP durch die Individualbesteuerung eine steuerliche Benachteiligung von Familien mit nur einem verdienenden Elternteil und zweifelten an, ob steuerliche Anreize tatsächlich zur Erhöhung der Arbeitsmarktpartizipation beitragen können. Die Mitte hob zudem den besonderen Stellenwert der Ehe als rechtliche und wirtschaftliche Einheit im Zivilrecht hervor und sprach sich entschieden dagegen aus, diesen Status im Steuerrecht zu ignorieren. Sie plädierte für ein alternatives Modell, das sie in ihrer eigenen Volksinitiative vorschlägt: ein flexibler Steuerberechnungsansatz, der im Gegensatz zum Vollsplitting den jeweils niedrigsten Steuerbetrag berechnet und damit Steuergerechtigkeit schaffe, ohne bestimmte Familienmodelle zu benachteiligen. Zudem befürchteten die ablehnenden Parteien eine erhebliche administrative Mehrbelastung durch die vielen zusätzlichen Steuererklärungen. Diesem Argument entgegnete Bundesrätin Karin Keller-Sutter, dass zwar ein gewisser administrativer Mehraufwand entstehe – vor allem auf kantonaler Ebene – dieser aber durch die fortschreitende Digitalisierung und die Entlastung bei bestimmten Veranlagungen kompensiert werden könne. Sie fügte hinzu, dass grössere kommunale Steuerämter den zusätzlichen Aufwand nicht als übermässig bewerteten und die Individualbesteuerung die Bearbeitung von Quellensteuerfällen, Todesfällen oder Scheidungen administrativ sogar erleichtern könnte. Die Finanzministerin betonte abschliessend, dass der indirekte Gegenvorschlag zur Individualbesteuerung auf einem parlamentarischen Auftrag basiere, die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung zu prüfen und verfassungskonform umzusetzen und forderte den Rat dazu auf, diesem zuzustimmen.

Die Kommissionsmehrheit empfahl mit knappen 13 zu 12 Stimmen den indirekten Gegenentwurf anzunehmen, wie die WAK-NR-Mitglieder Samuel Bendahan (sp, VD) und Kathrin Bertschy (glp, BE) ausführten. Nationalrat Leo Müller (mitte, LU) vertrat die grösstmögliche Kommissionsminderheit, die Nichteintreten beantragte. Im Nationalrat setzte sich der Antrag auf Eintreten durch geschlossene Unterstützung der Faktionen der Grünen, SP, GLP und FDP mit 99 zu 90 Stimmen (4 Enthaltungen) gegen den Nichteintretensantrag Müller durch, der von der SVP- und der Mitte-Fraktion unterstützt wurde.

In der Detailberatung forderten insgesamt fünf Minderheitsanträge Änderungen am Entwurf, wogegen die jeweils unterschiedlich zusammengesetzte Mehrheit immer für Zustimmung zum Bundesrat plädierte. In diesen Minderheiten spiegelte sich auch die Haltung der SP, Grünen und der GLP, welche die Individualbesteuerung zwecks Gleichstellung der Geschlechter zwar befürworteten, die vom Bundesrat geschätzten Steuerausfälle von CHF 1 Mrd. aber nach Möglichkeit vermeiden respektive kompensieren wollten.
So forderte der Minderheitsantrag I Ryser (gp, SG) eine Tarifanpassung zur gerechten Verteilung der Steuerlast ohne Mehrbelastung des Bundeshaushalts. Durch eine leicht steilere Progression im obersten Einkommensdezil sollte das Steueraufkommen stabil gehalten werden. Dadurch würden immer noch 45 Prozent der Steuerzahlenden entlastet, während auf der anderen Seite 19 Prozent eine vertretbare Mehrbelastung tragen würden. Der Minderheitsantrag II Bertschy (glp, BE) schlug eine stufenweise Einführung der Steuersätze vor, um die Mindereinnahmen auf maximal CHF 500 Mio. pro Jahr zu begrenzen. Der Antrag sah eine Übergangsphase von zehn Jahren vor, in der zunächst ein alternativer Steuersatz mit stärkerer Progression im neunten und zehnten Einkommensdezil gelten würde, um die Steuerausfälle zu reduzieren. Während einer zehnjährigen Übergangsphase sollte eine stärkere Progression für hohe Einkommen gelten, bevor der Bundesratstarif greifen könnte. Falls die Mindereinnahmen die Grenze von CHF 500 Mio. nicht übersteigen, könne bereits früher auf den Bundesratstarif gewechselt werden. Cédric Wermuth (sp, AG) argumentierte, dass eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen nicht allein durch steuerliche Entlastungen erreicht würden, sondern eine gut ausgebaute familienexterne Kinderbetreuung ebenso erforderlich sei. Deshalb forderte er mit dem Minderheitsantrag III (Wermuth), die Vorlage der Individualbesteuerung mit der parallel behandelten Vorlage zur familienexternen Kinderbetreuung, zu verknüpfen, um den Bund stärker in die Förderung externer Betreuungsangebote einzubinden. Der Antrag sah keine Erhöhung des finanziellen Rahmens vor; vielmehr sollten die geschätzten finanziellen Mittel von CHF 1 Mrd. der Bundesratsvorlage für beide Vorlagen zusammen ungefähr hälftig eingesetzt werden.
Auf der anderen Seite versuchten zwei weitere Minderheiten aus der Feder der Mitte und der SVP, die Heiratsstrafe mit alternativen Modellen zur Individualbesteuerung abzuschaffen. Der Minderheitsantrag IV Pamini (svp, TI) schlug ein Vollsplitting-Modell vor, wie es bereits in 14 Kantonen angewandt werde. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Ehepaars zur Steuerbemessung durch zwei geteilt. Dies ermögliche eine gerechte Steuerentlastung für verheiratete Paare, ohne dass ihnen eine steuerliche Trennung aufgezwungen werde, was insbesondere für Familienunternehmen und Bauernfamilien vorteilhaft sei. Ähnlich argumentierte der Sprecher des Minderheitsantrags V Aeschi (svp, ZG), der die Einführung eines Teilsplitting-Modells beantragte. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Ehepaars statt durch zwei durch den Faktor 1.75 geteilt, wodurch die Progression abgeschwächt werde. Der Nationalrat folgte durchwegs seiner Kommissionsmehrheit und lehnte sämtliche Minderheitsanträge ab. Die grosse Kammer stimmte ebenfalls dem Antrag der Mehrheit zu, der ein Inkrafttreten der Initiative spätestens innerhalb von sechs Jahren nach der Volksabstimmung beziehungsweise nach Ablauf der Referendumsfrist vorsieht.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates mit 98 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) an. Die ablehnenden Stimmen kamen aus den Reihen der SVP und der Mitte-Fraktion, während FDP, SP, Grüne und GLP geschlossen für den Entwurf stimmten. Stillschweigend stimmte der Nationalrat ebenfalls dem Antrag des Bundesrates zu, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: Mo.04.3276, Mo.05.3299, Po.11.3545, Po.14.3005, Mo.10.4127, Mo.16.3044, Po.21.3284.

Zur Volksinitiative fasste der Nationalrat in der Herbstsession noch keinen Beschluss; er wollte zuerst die weitere Beratung über den indirekten Gegenvorschlag abwarten. Mit Zustimmung zu einem entsprechenden Ordnungsantrag seiner Kommission verlängerte er daher die Behandlungsfrist der Volksinitiative bis zum März 2026.

Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative; BRG 24.026)
«Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»: Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Les membres du Conseil national ont examiné une motion, déposée par la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN), qui demande au Conseil fédéral de revenir sur sa décision de vendre Beyond Gravity à des privés, la branche de RUAG International active dans le domaine spatial. En effet, selon les membres de cette commission, Beyond Gravity revêt une dimension particulièrement stratégique pour la politique de défense menée par la Suisse. Par ailleurs, la CPS-CN a estimé que la vente de Beyond Gravity n'était pas opportune dans le contexte actuel, puisque la Suisse et l'Europe entendent renforcer leur souveraineté pour faire face aux ambitions hégémoniques de certains grands Etats, tels que la Chine ou la Russie. Par ailleurs, les membres de la commission ont déposé cette motion après avoir constaté que Beyond Gravity était le quatrième acteur le plus important de l'industrie spatiale européenne.
Dans un avis publié le 21 août 2024, le gouvernement s'est attaché à mettre en évidence le fait que «la Confédération et les cantons respectent le principe de la liberté économique». Le gouvernement a également justifié la vente de Beyond Gravity en affirmant qu'il était nécessaire que cette entreprise soit privatisée pour qu'elle puisse concurrencer les acteurs les plus importants du secteur.
C'est aussi ce qu'a affirmé la ministre des finances Karin Keller-Sutter lors des débats au Conseil national. Elle a également tenu à relativiser le caractère stratégique de Beyond Gravity, en affirmant notamment que «Beyond Gravity stellt selbst keine kompletten Systeme wie beispielsweise Satelliten her. Beyond Gravity ist weit davon entfernt, Satelliten herstellen zu können oder, wie das teilweise herumgeistert, Raketen». Le conseiller national Fabien Fivaz (vert-e-s. NE), qui a défendu une position similaire, avait quant a lui déposé une proposition de minorité demandant de rejeter la motion. C'est ce qui l'a conduit à interpeller sa collègue Isabelle Chappuis (centre, VD) qui s'est exprimée au nom de la CPS-CN. Il lui a rappelé, comme la conseillère fédérale Keller Sutter, que Beyond Gravity ne fabriquait pas de satellites. Mais cet argument n'a pas convaincu Isabelle Chappuis, qui a affirmé que vendre Beyond Gravity était une erreur, puisque le contexte géostratégique avait considérablement évolué depuis 2019, moment où le Conseil fédéral a pris cette décision. Selon elle, une nouvelle donne se serait imposée et aujourd'hui, «la souveraineté et la sécurité d'un pays se mesur(erai)ent également à sa maîtrise des technologies spatiales».
Dans le cadre de la présentation de cette motion par Isabelle Chappuis, certain.e.s élu.e.s de gauche ont fait part de leurs doutes. La députée Sophie Michaud Gigon (vert-e-s, VD) a notamment dit craindre que si l'entreprise devait rester aux mains de la Confédération, certaines opérations pourraient se faire dans l'opacité et porter préjudice à la concurrence. Finalement, Michaël Götte (udc, SG), le rapporteur germanophone de la CPS-CN pour cet objet, a quant lui indiqué que le remplacement prochain de Polycom, le réseau radio national utilisé par l'ensemble des acteurs oeuvrant dans le domaine de la sécurité et de la protection de la population, conduirait nécessairement à une révolution technologique dans le cadre de laquelle Beyond Gravity pourrait jouer un rôle décisif.
Le Conseil national a accepté la motion de la CPS-CN par 121 voix contre 53 et 6 abstentions. Alors que la plupart des partis bourgeois et les socialistes ont voté en faveur de la motion, le PLR et les Vert-e-s l'ont rejetée.

Conserver le contrôle de Beyond Gravity est d'intérêt stratégique (Mo. 24. 3477)

In der Herbstession 2024 befasste sich der Nationalrat mit zwei verbliebenen Differenzen bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG).
Die erste Differenz bezog sich auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Wechsel der Finanzierungsinstrumente. Der Nationalrat hatte sich gegen den Wechsel der Finanzierungspraxis ausgesprochen, wogegen sich der Ständerat hinter den Wechsel gestellt und die zugehörigen Bedingungen weiter präzisiert hatte. Die KVF-NR empfahl ihrem Rat nun äusserst knapp mit 13 zu 11 Stimmen, weiterhin auf den Wechsel der Finanzierungspraxis zu verzichten. Laut den Kommissionssprechenden Marie-France Roth Pasquier (mitte, FR) und Michael Töngi (gp, LU) war die Mehrheit der KVF-NR der Ansicht, dass eine direkte Konkurrenz zwischen SBB-Darlehen und anderen Ausgaben im Budgetprozess verhindert werden solle. Diese Meinung vertraten auch die Fraktionen von SP, Mitte, GLP und Grünen. Eine Minderheit der Kommission – unterstützt von Finanzministerin Karin Keller-Sutter sowie den Fraktionen von SVP und FDP – stellte sich hinter den Entscheid des Ständerats und den Finanzierungswechsel. Die Abstimmung fiel schlussendlich ähnlich knapp aus wie in der KVF-NR: Der Nationalrat stimmte mit 94 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung für den Antrag der Kommissionsmehrheit und den Verzicht auf einen Finanzierungswechsel. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und der FDP blieben damit in der Minderheit.
Die zweite Differenz betraf den einmaligen Kapitalzuschuss für die SBB, welchen der Bundesrat auf CHF 1.15 Mrd. angesetzt hatte. Der Ständerat hatte zwar zugunsten des Kapitalzuschusses gestimmt, in der zugehörigen Abstimmung zur Ausgabenbremse jedoch das qualifizierte Mehr nicht erreicht. Die Mehrheit der KVF-NR empfahl nun sehr knapp mit 13 zu 12 Stimmen, an der Unterstützung für den bundesrätlichen Antrag festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit stellte ihrem Rat dagegen den Antrag, den Kapitalzuschuss auf CHF 600 Mio. zu reduzieren. Laut Minderheitssprecher Alex Farinelli (fdp, TI) habe sich die finanzielle Lage der SBB mittlerweile verbessert, während sich jene des Bundes weiter verschlechtere. Eine Kürzung des Kapitalzuschusses erachte die Kommissionsminderheit darum als angemessen. Die Abstimmung fiel schlussendlich mit 97 zu 92 Stimmen (1 Enthaltung) zugunsten der Kommissionsmehrheit aus, womit der Nationalrat am höheren Kapitalzuschuss festhielt. Die Stimmen teilten sich wiederum entlang der bereits bekannten Fraktionslinien: Während die Mitglieder der Fraktionen von Grünen, Mitte, GLP und SP den Mehrheitsantrag unterstützten, setzten sich die Mitglieder der Fraktionen der FDP und SVP für den Minderheitsantrag ein.

Somit befasste sich der Ständerat zwei Tage nach der Debatte im Nationalrat mit den beiden verbliebenen Differenzen. Betreffend Finanzierungswechsel beantragte die KVF-SR ihrem Rat, weiterhin an der Änderung der Finanzierungspraxis festzuhalten. Kommissionssprecherin Marianne Maret (mitte, VS) erklärte, dass der vom Ständerat in der Sommersession 2024 vorgeschlagene Kompromiss nötig sei, um die Verschuldungssituation der SBB zu verbessern. Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission stillschweigend und hielt somit an der Differenz fest.
Für den einmaligen Kapitalzuschuss beantragte die ständerätliche Verkehrskommission als Kompromissvorschlag eine Festsetzung auf CHF 850 Mio. Da der Ständerat in der Sommersession 2024 die Ausgabenbremse nicht gelöst hatte und auch die Zustimmung des Nationalrats äusserst knapp ausgefallen war, ortete die KVF-SR in diesem Punkt Anpassungsbedarf. Mit den CHF 850 Mio. würde den SBB der Deckungsbeitrag für ungedeckte Infrastrukturkosten, welcher auch während der verlustreichen Covid-19-Pandemie entrichtet werden musste, zurückerstattet. Auch diesen Antrag nahm der Ständerat stillschweigend an, womit das Geschäft an den Nationalrat zurückging.

Der Nationalrat befasste sich noch in derselben Session erneut mit den beiden Differenzen. Die KVF-NR beantragte nun, dem Ständerat in beiden Punkten zu folgen. Die Reduktion des einmaligen Kapitalzuschusses befürwortete die grosse Kammer stillschweigend. Die zugehörige Ausgabenbremse löste der Nationalrat mit 184 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung, wobei drei Mitglieder der SVP-Fraktion gegen die Ausgabe stimmten. Gegen den Wechsel der Finanzierungsinstrumente für Darlehen an die SBB lag hingegen ein Minderheitsantrag vor, der weiterhin forderte, auf eine Anpassung der Darlehenspraxis zu verzichten. Schlussendlich folgte der Nationalrat aber auch in dieser zweiten Differenz dem Ständerat und stimmte mit 117 zu 96 Stimmen (ohne Enthaltungen) für den Wechsel der Darlehenshandhabung. Die Ja-Stimmen kamen allesamt aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP und Mitte, während die Mitglieder der GLP, SP und Grünen die Anpassung der Finanzierungspraxis weiterhin ablehnten.

Damit waren alle Differenzen bereinigt und die Vorlage kam zum Ende der Herbstession 2024 in die Schlussabstimmung. Der Nationalrat nahm den Erlassentwurf mit 127 zu 68 Stimmen (keine Enthaltungen) an. Gegen die Vorlage stimmten mit einer Ausnahme die gesamte SVP-Fraktion sowie vier FDP-Ratsmitglieder. Im Ständerat fiel die Abstimmung mit 38 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen für die bereinigte Vorlage aus, wobei die vier ablehnenden Stimmen von SVP-Ratsmitgliedern stammten.

Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) (BRG 23.063)

Die zentralasiatischen Länder Tadschikistan und Kirgisistan und somit zwei Schwerpunktländer der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit waren das Ziel einer Reise von Aussenminister Ignazio Cassis, welche er im Juli 2024 antrat. In der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe wohnte Cassis zusammen mit Finanzministerin Karin Keller-Sutter dem Treffen der Mitglieder der Schweizer Stimmrechtsgruppe der Bretton-Woods-Institutionen bei, welcher auch Tadschikistan und Kirgisistan angehören. Dabei wurde die gute Zusammenarbeit innerhalb dieser Gruppe gelobt. Des Weiteren traf Ignazio Cassis auch mit dem tadschikischen Präsidenten Emomalij Rahmon sowie dem Aussenminister Sirodschiddin Muhriddin zusammen, um die bilateralen Beziehungen der beiden Länder zu besprechen. Ein Fokus lag dabei auf der Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung, wo die DEZA das Projekt «Reform des Zivilstandswesens» unterstützt. In Kirgisistan widmeten sich die beiden Staaten in ihren bilateralen Gesprächen Migrations- und Menschenrechtsfragen sowie auch der nachhaltigen Wasserversorgung, wo der Schweiz im Rahmen der so genannten Blue-Peace-Initiative eine bedeutende Rolle zukomme.

Reise von Ignazio Cassis nach Zentralasien
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2024

Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in der ständerätlichen Behandlung der Motion Müller (mitte, LU) für die Vereinfachung von Investitionen in nachhaltige Anlagen aufgrund bereits beschlossener Bestimmungen schon in Aussicht gestellt hatte, beantragte der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 deren Abschreibung. In der Sommersession 2024 stimmten der National- und der Ständerat diesem Antrag stillschweigend zu.

Fixer des flux financiers durables (Mo. 19.4313)
Dossier: Sustainable Finance

Der Ständerat stimmte der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien in der Sommersession 2024 einstimmig und mit einer Enthaltung zu. Er tat dies, nachdem WAK-SR-Sprecher Hans Wicki (fdp, NW) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter das Verhandlungsergebnis, das mit Slowenien erreicht werden konnte, kurz vorgestellt und gewürdigt hatten.

In den Schlussabstimmungen nahm der Ständerat das Geschäft mit 44 zu 1 Stimmen an. Der Nationalrat votierte mit 145 zu 45 Stimmen und 7 Enthaltungen für die Vorlage. Die ablehnenden Voten sowie die Enthaltungen stammten in beiden Räten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

In der Sommersession 2024 beugte sich der Ständerat über die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG).
In der Eintretensdebatte ergriff Marianne Maret (mitte, VS) für die KVF-SR das Wort. Die Kommission habe sich die Vorlage sowie verschiedene Alternativmöglichkeiten laut Maret während drei Kommissionssitzungen von Verwaltung und SBB erläutern lassen. Schlussendlich habe sich die KVF-SR hinter die Vorlage gestellt. Eintreten war in der kleinen Kammer unbestritten.

Die Vorlage sah insgesamt drei Massnahmen vor. Für die erste Massnahme – die Anpassung der Finanzierungsinstrumente – lagen in der Detailberatung drei abweichende Anträge vor. Die Mehrheit der ständerätlichen Verkehrskommission unterstützte einen Wechsel der Finanzierungspraxis. Der Antrag der Kommissionsmehrheit wich aber vom bundesrätlichen Vorschlag ab. So soll die SBB Investitionen so lange über Tresoreriedarlehen des Bundes finanzieren können, bis eine vom Bundesrat in den strategischen Zielen der SBB festgelegte Messgrösse erreicht wird. Alle Investitionen, die darüber hinaus gehen, würden im Rahmen des Bundeshaushalts abgerechnet und unterlägen somit der Schuldenbremse und der parlamentarischen Kontrolle. Der bundesrätliche Entwurf wollte die maximale Investitionshöhe hingegen auf das Verschuldungsniveau der SBB bei Inkrafttreten des Erlasses festlegen. Eine Minderheit der Kommission beantragte ihrem Rat hingegen, dem Nationalrat sowie dem Antrag der mitberichtenden FK-SR zu folgen und keinen Wechsel bei den Investitionsinstrumenten vorzunehmen.
Neben den beiden Anträgen aus der Kommission lag ein Einzelantrag Engler (mitte, GR) vor, welcher weitgehend gleichlautend mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit war. Engler konkretisierte dabei lediglich, dass die Messgrösse für den Finanzierungswechsel mit der vorgegebenen maximalen Nettoverschuldung der SBB in Verbindung gesetzt werden soll. Der Antrag Engler erhielt grosse Zustimmung. Die Kommissionsminderheit sowie auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüssten dabei, dass der Einzelantrag die Messgrösse für den Finanzierungswechsel flexibler gestalte und zogen ihre Anträge zugunsten des Antrags Engler zurück. Der Ständerat nahm den Antrag Engler daraufhin stillschweigend an und schuf eine Differenz zum Nationalrat. Die entsprechende Ausgabe wurde mit 39 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung genehmigt.

Zum einmaligen Kapitalzuschuss in der Höhe von CHF 1.15 Mrd. lagen zwei weitere Kommissionsanträge vor. In der KVF-SR sei der Kapitalzuschuss an sich nicht bestritten gewesen, dessen Höhe habe aber Anlass zur Debatte gegeben. Die Mehrheit der KVF-SR habe sich laut Kommissionssprecherin Maret mit 9 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung hinter diese zweite Massnahme der bundesrätlichen Vorlage gestellt. Eine Minderheit der KVF-SR sowie die FK-SR forderten hingegen, dass der Kapitalzuschuss auf CHF 600 Mio. reduziert wird. Diese Kürzung erachtete Minderheitssprecher Dittli (fdp, UR) zum einen aufgrund der angespannten Bundesfinanzen als angemessen. Zum anderen habe der Bundesrat andere stabilisierende Massnahmen vorgelegt und die SBB habe bereits 2023 wieder einen Gewinn erwirtschaftet. Bundesrätin Keller-Sutter gab in ihrem Votum an, dass aus finanzieller Sicht ein Zuschuss in der Höhe von CHF 600 Mio. ausreichen würde. Dies würde laut Keller-Sutter jedoch weniger Freiraum und Planungssicherheit für die SBB bedeuten.
Die Abstimmung fiel schlussendlich äusserst knapp aus: Die kleine Kammer stellte sich mit 21 zu 20 Stimmen ohne Enthaltung hinter die Kommissionsmehrheit und den höheren Kapitalzuschuss. Allerdings wurde in der Abstimmung zur Lösung der Ausgabenbremse mit 23 zu 18 Stimmen ohne Enthaltung das nötige qualifizierte Mehr nicht erreicht. Somit wurde trotz der Annahme des höheren Kapitalzuschusses eine Differenz zum Nationalrat geschaffen.

Bezüglich der dritten Massnahme, welche die Finanzierung des BIF durch die Schwerverkehrsabgabe sichern sollte, folgte der Ständerat stillschweigend dem Nationalrat, womit es bei dieser Massnahme zu keinen Differenzen mit dem Erstrat kam.

Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 23 zu 18 Stimmen ohne Enthaltung. Somit ging das Geschäft mit Differenzen bezüglich der Darlehenshandhabung und der Höhe des einmaligen Kapitalzuschusses zurück an den Nationalrat. Der Ständerat genehmigte zudem die Abschreibung einer Motion der KVF-SR, welche mit der bundesrätlichen Vorlage umgesetzt werden soll.

Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) (BRG 23.063)

Mit seiner Motion wollte Franz Grüter (svp, ZG) den Bund auf ein Verbot der Übernahme von ausländischen Firmen durch Staatsunternehmen und eine diesbezügliche Mitsprache durch das Parlament verpflichten. Konkret müsse der Bundesrat die Eignerstrategie so anpassen, dass eine Übernahme von Firmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz für staatliche Unternehmen nicht möglich ist und – sollte dies in Einzelfällen nicht umsetzbar sein –, dass eine solche Übernahme vom Parlament genehmigt werden müsste. In der Ratsdebatte während der Sommersession 2024 berichtete der Motionär über den Auslöser seines Vorstosses, die Übernahme der Vodafone Italia durch die Swisscom. Der Bund als staatlicher Mehrheitsaktionär könnte in Schwierigkeiten geraten, sollte sich diese Übernahme als Verlustgeschäft entpuppen, und müsste wohl faktisch gar Staatsgarantien bieten, wovon letztlich auch das Ausland profitieren würde. Ausländische Übernahmen seien Teil der unternehmerischen Freiheit, auch wenn in Form von Spezialgesetzen geregelt sei, was staatliche Unternehmen dürften und was nicht, begründete Finanzministerin Karin Keller-Sutter die ablehnende Haltung des Bundesrats. Die Forderung der Motion sei ein zu starker Eingriff in die Unternehmensfreiheiten. Dies sah auch eine Mehrheit des Nationalrats so: Die Motion wurde mit 123 zu 64 Stimmen abgelehnt (4 Enthaltungen). Grüter fand einzig bei seiner geschlossen stimmenden Fraktion Unterstützung.

Staatsunternehmen – Verbot von Übernahme durch Firmen im Ausland und Mitsprache durch das Parlament (Mo. 24.3191)

In der Sommersession 2024 präsentierten Felix Wettstein (gp, SO) und Anna Giacometti (fdp, GR) dem Nationalrat im Namen der FK-NR die Staatsrechnung 2023. Das Finanzierungsdefizit von CHF 1.4 Mrd. könne mehrheitlich auf die ausserordentlichen Mittel von CHF 1.1 Mrd. an Schutzsuchende aus der Ukraine und die gestiegenen Transfergelder an die Sozialversicherungen zurückgeführt werden, erklärten sie. Die Kommission habe festgestellt, dass die Departemente insgesamt haushälterisch mit den Mitteln umgingen und das Nettoergebnis der ordentlichen Rechnung mit einem Defizit von CHF 672 Mio. fast eine «Punktladung» darstelle, wie Wettstein anmerkte. Änderungsanträge wurden nicht gestellt.
In der Debatte setzten die Fraktionssprecherinnen und -sprecher unterschiedliche Akzente, wobei das Ausgabenwachstum im Mittelpunkt stand. Die Fraktionssprechenden der SVP, FDP, GLP und Mitte äusserten Besorgnis über das kontinuierliche Ausgabenwachstum. Lars Guggisberg (svp, BE) kritisierte eine aus seiner Sicht unverantwortliche Ausgabenpolitik, weshalb die SVP die Staatsrechnung 2023 ablehnen werde. Er forderte Einsparungen, darunter eine Halbierung der Auslandausgaben zugunsten nationaler Projekte wie der Stärkung der Armee. Damien Cottier (fdp, NE) sprach sich für Kürzungen bei Sozial- und Migrationsausgaben aus, Corina Gredig (glp, ZH) plädierte für eine Kombination aus Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen und Pius Kaufmann (mitte, LU) argumentierte, dass nach Möglichkeiten gesucht werden müsse, wie neue Einnahmequellen erschlossen werden könnten. Auf neue Einnahmequellen setzten in der Folge auch die Fraktionen der Grünen und der SP: Gerhard Andrey (gp, FR) forderte die Schaffung neuer Einnahmequellen wie einer Erbschaftssteuer, um dringend erforderliche Investitionen sozial gerecht zu finanzieren, während Tamara Funiciello (sp, BE) zusätzlich auch auf Steuererhöhungen für Wohlhabende oder eine konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung setzte.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass nun bereits das zweite Jahr in Folge ein strukturelles Defizit zu verzeichnen sei und betonte die Notwendigkeit von Reformen und Neupriorisierungen zur Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität. Die Bundesrätin skizzierte auch den weiteren Fahrplan: Der Bundesrat veröffentliche im Spätsommer Vorschläge aus einer umfassenden Überprüfung der Bundesausgaben und Subventionen. Erste Massnahmen daraus sollten ab 2026 greifen, langfristigere Reformen ab 2027. Um die geplanten Massnahmen breit abzustützen, werde der Bundesrat ab Herbst 2024 eine Vernehmlassung durchführen.
In der Folge sprach sich der Nationalrat mit 127 zu 63 Stimmen – Letztere stammten von den Mitgliedern der SVP-Fraktion – für die Annahme der Staatsrechnung 2023 aus. Erneut mit den ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2023 mit 129 zu 63 Stimmen und den Bundesbeschluss über die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2023 einstimmig an.

Der Ständerat verzichtete zwei Tage später auf eine Debatte zur Staatsrechnung. Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) nannte das Ergebnis der ordentlichen Rechnung ebenfalls eine «Punktladung» und empfahl die Staatsrechnung im Namen der Kommission zur Genehmigung. Mit 38 zu 0 Stimmen folgte der Ständerat diesem Antrag einstimmig und nahm auch mit 40 zu 0 Stimmen die Rechnungen des Bahninfrastrukturfonds und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2023 an.

Staatsrechnung 2023 (BRG 24.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung

Das DBG und das StHG sollen so geändert werden, dass Personen ohne Anstellungsverhältnis den vollständigen Abzug der OKP-Prämien für die Deckung von Unfällen bei den Steuern geltend machen können. Das forderte Philippe Nantermod (fdp, VS) Ende Dezember 2023 mit einer Motion.
In der Sondersession 2024 gelangte das Geschäft in den Nationalrat: Das Ziel der Motion sei es, Gleichstellung zwischen Arbeitnehmenden und Selbständigen im Hinblick auf die steuerlichen Abzüge der Krankenkassenprämien zu schaffen, so der Motionär. Nicht nur müssten sich selbstständige oder nicht-erwerbstätige Personen selber gegen Unfälle versichern, auch könnten diese, anders als Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden mit obligatorischen Unfallversicherungen ausstatten, die Krankenkassenprämie für die Versicherung nicht von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Für Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprachen primär zwei Punkte gegen die Vorlage: Erstens seien die Prämien und Leistungen des UVG, wo Arbeitnehmende gegen Unfälle versichert seien, «nicht vergleichbar» mit denen der OKP. Zweitens würde diese Ungleichheit der Rechtsmittel dazu führen, dass es auch keinen Anlass dazu gebe, sie steuerlich gleich zu behandeln.
Der Nationalrat war anderer Meinung als der Bundesrat und nahm die Motion mit 115 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) an, wobei eine Koalition aus der SVP-, FDP.Liberalen- und Mitte-Fraktion dem Geschäft zum Erfolg verhalf.

DBG und StHG. Die Prämie für die Deckung von Unfällen durch die Krankenversicherung soll von den Steuern abgezogen werden können (Mo. 23.4457)

Die Gewährung von direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken soll an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden können, forderte eine Motion Ryser (gp, SG). Konkret soll der Bundesrat in solchen Fällen die Kompetenz erhalten, den SIB und deren Konzernobergesellschaften Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Finanzielle Verpflichtungen des Bundes in dieser Höhe reduzierten erstens den Spielraum, andere zentrale Ziele für das Wohlergehen der Bevölkerung, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel, zu verfolgen. Zweitens sei stossend, dass beispielsweise im Fall CS CHF 109 Mrd. an eine SIB gingen, die gemäss dem Pariser Klimaabkommen eigentlich einen zentralen Beitrag an die Erfüllung der Klimaziele hätte leisten müssen – einem Ziel, dem die CS mit ihren Investitionen «diametral entgegenstand», so die Motionärin in der Sondersession 2024. Wie Karin Keller-Sutter daraufhin darlegte, sei der Bundesrat der Ansicht, dass Nachhaltigkeitskriterien keine grosse Too-big-to-fail-Relevanz hätten, weshalb er die Motion ablehne. Mit 119 zu 59 Stimmen beschloss der Nationalrat die Ablehnung der Motion. Zustimmung fand sie einzig bei den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie bei einer Person aus der Mitte-Fraktion.

Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen (Mo. 23.3460)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Une motion déposée par Thomas Aeschi (udc, ZG), remet en question l'objectivité de la SSUP, relativement aux invitations qu'elle envoie pour tenir un discours sur le Grütli lors de la fête nationale. En effet, le motionnaire affirme que « c’est une erreur que de confier l’administration du Grütli au représentant d’un parti politique » car selon lui, l'affiliation politique du président de la SSUP – Nicola Forster (ZH, pvl) – limiterait la représentation de la droite politique. Ces dernières années, ce sont des conseillères et conseillers fédéraux de gauche qui ont principalement tenu des discours sur la prairie emblématique, ce que la motion aimerait changer. Pour cela, la motion vise la résiliation de la convention de droit public du 17 février 2010 entre la Confédération suisse et la SSUP afin que la Confédération soit l'unique gestionnaire du Grütli et puisse décider qui y tient une allocution le premier août.
Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. Il avance que résilier l'acte du 17 février 2010 ne répondra pas à la principale demande de la motion – relative au discours du premier août – car cet acte gère l'entente entre la Confédération et la SSUP concernant l'entretien immobilier de la prairie. En effet, cette dernière a été achetée par la SSUP en 1859, puis cédée à la Confédération en 1860 pour obtenir le statut de bien national inaliénable, laissant la SSUP administratrice de l'endroit. L'accord établi laisse une marge de décision à la SSUP, comme pour le discours officiel du premier août. Ainsi, la Confédération – Office fédéral des constructions et de la logistique OFCL – ne peut pas influencer les décisions de la SSUP dans ce domaine. La conseillère fédérale Karin Keller-Sutter a cependant avancé qu'une discussion informelle avec la SSUP serait envisageable pour répondre à la motion.
Le Conseil national a adopté la motion par 98 voix contre 84 et 4 abstentions. Les voix de l'UDC, du PLR et d'environ la moitié du Centre ont constitué la majorité.

Faire en sorte que la Confédération suisse, propriétaire du Grütli, administre elle-même celui-ci, et décide notamment elle-même des orateurs admis à s’y exprimer le 1er août (Mo. 23.3974)

In der Frühjahrssession 2024 beriet der Nationalrat als Erstrat das Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Sowohl die vorberatende Kommission WAK-NR als auch alle Fraktionen waren sich während der Ratsdebatte über die Notwendigkeit dieses Bundesgesetzes einig, damit Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch im ausländischen Homeoffice durch die Schweiz besteuert werden können. Einzig die Änderung des Bundesrates zur Besteuerung von Seeleuten auf Hochseeschiffen sorgte für Diskussionen. Die Kommissionssprecherin Céline Amaudruz (svp, GE) schilderte die Ausgangslage wie folgt: Nach geltendem Recht sei eine Ausnahme der Besteuerung im internationalen Verkehr für Seeleute, deren Reederei ihren Sitz in der Schweiz hat, vorgesehen. Der Bundesrat hatte den Gesetzesartikel in seiner Botschaft damit ergänzt, dass die Steuerbefreiung nur für solche Seeleute gelten solle, die unter Schweizer Flagge tätig sind. Dies sei lediglich eine Präzisierung, da vier von fünf Kantonen die Gesetzeslage bereits so verstanden und gehandhabt hätten. Nur ein Kanton habe auch Seeleute unter ausländischer Flagge von der Steuer befreit. Die vorgeschlagene Revision passe sich somit nur der vorherrschenden Rechtspraxis an. Die Kommissionsmehrheit sehe dies jedoch anders und beantrage, diese Ergänzung zu streichen. Amaudruz argumentierte im Namen der Kommission, dass es sich um eine materielle Gesetzesänderung mit finanziellen Folgen und nicht nur um eine Präzisierung handle. Zudem sei diese Änderung sachfremd und dürfe nicht im Rahmen des Bundesgesetzes zur Telearbeitsbesteuerung behandelt werden. Eine Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) stellte den Antrag, dem Bundesrat zu folgen und die Anpassung nicht zu streichen. Der Minderheitensprecher führte aus, dass der bestehende Gesetzeswortlaut zu Missverständnissen geführt habe, die künftig durch die vorgeschlagene Präzisierung verhindert werden könnten. Es sei klar der Wille des Gesetzgebers gewesen, dass die Steuerbefreiung nur für Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge gelte. Zudem werde dies bereits grossmehrheitlich so gehandhabt, weshalb es sich nicht um eine materielle Änderung handle. Finanzministerin Karin Keller-Sutter wies abschliessend darauf hin, dass sich die Praxis auch bei Streichung der Präzisierung nicht ändern werde und die Eidgenössische Steuerverwaltung künftig ohnehin für die Durchsetzung der geltenden Vorschriften bei den Kantonen sorgen werde. Sie bat darum, die Ergänzung beizubehalten, um zukünftige Missinterpretationen zu vermeiden.
Der Nationalrat folgte schliesslich knapp der Minderheit Wermuth (sp, AG) und stimmte mit 92 zu 90 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für deren Antrag und damit für die Fassung des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP und der FDP-Fraktion sowie von einzelnen Stimmen aus der Mitte-Fraktion. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf des Bundesrates mit einer Enthaltung einstimmig angenommen, womit das Geschäft an den Ständerat ging.

Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis (BRG 24.024)

Le postulat déposé par Raphaël Mahaim (vert-e-s, VD) – comme les postulats déposés par ses collègues vaudois Samuel Bendahan (ps; Po. 23.4306), Jacques Nicolet (udc; Po. 23.4307) et Alexandre Berthoud (plr; Po. 23.4308) en des termes identiques – demande au Conseil fédéral de faire un bilan dix ans après le revirement de jurisprudence s'agissant de la fiscalité agricole. Comme expliqué en chambre par Raphaël Mahaim, le Tribunal fédéral avait alors pris une décision s'agissant de la fiscalité lors du transfert de domaines agricoles, de la cessation d'activité et de la vente de parcelles agricoles qui a changé la donne pour de nombreuses familles paysannes. Selon l'élu vert, «alors qu'auparavant les gains réalisés à ce moment-là étaient taxés sur la base de l'impôt sur les gains immobiliers, ils sont désormais considérés comme du revenu et sont donc taxés selon celle de l'impôt sur le revenu avec, en plus, le prélèvement d'une part d'AVS, ce qui a représenté une différence de pratique aussi spectaculaire que douloureuse pour les familles paysannes concernées.» Les cantons qui pratiquent une fiscalité dualiste des biens immobiliers sont particulièrement touchés. Alors que cette question a d'ores et déjà été traitée à plusieurs reprises par le Parlement (notamment par le biais de la Mo. 12.3172, de l'objet du Conseil fédéral 16.031 ou de l'Iv. pa. 22.437), Raphaël Mahaim et ses collègues vaudois estiment qu'il est temps de faire le bilan et de regarder si les pratiques ont changé dans les cantons concernés.
Pour le Conseil fédéral, Karin Keller-Sutter est revenue sur les tentatives d'améliorer la situation, arrivant à la conclusion que c'est aux cantons d'agir. Selon la ministre des finances, un rapport ne servirait pas à grand-chose, sinon à refaire l'historique des événements. De plus, la Confédération ne dispose pas des données nécessaires pour répondre à certaines des questions posées par les postulants.
C'est toutefois à une large majorité de 165 voix contre 21 (provenant des rangs des libéraux-radicaux et des vert'libéraux) et 2 abstentions que les postulats ont été acceptés.

Faire un bilan quelque dix ans après le revirement de jurisprudence s'agissant de la fiscalité agricole (Po. 23.4305)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Le postulat déposé par Samuel Bendahan (ps, VD) – comme les postulats déposés par ses collègues vaudois Raphaël Mahaim (vert-e-s; Po. 23.4305), Jacques Nicolet (udc; Po. 23.4307) et Alexandre Berthoud (plr; Po. 23.4308) en des termes identiques – demande au Conseil fédéral de faire un bilan dix ans après le revirement de jurisprudence s'agissant de la fiscalité agricole. Comme expliqué en chambre par Raphaël Mahaim, le Tribunal fédéral avait alors pris une décision s'agissant de la fiscalité lors du transfert de domaines agricoles, de la cessation d'activité et de la vente de parcelles agricoles qui a changé la donne pour de nombreuses familles paysannes. Selon l'élu vert, «alors qu'auparavant les gains réalisés à ce moment-là étaient taxés sur la base de l'impôt sur les gains immobiliers, ils sont désormais considérés comme du revenu et sont donc taxés selon celle de l'impôt sur le revenu avec, en plus, le prélèvement d'une part d'AVS, ce qui a représenté une différence de pratique aussi spectaculaire que douloureuse pour les familles paysannes concernées.» Les cantons qui pratiquent une fiscalité dualiste des biens immobiliers sont particulièrement touchés. Alors que cette question a d'ores et déjà été traitée à plusieurs reprises par le Parlement (notamment par le biais de la Mo. 12.3172, de l'objet du Conseil fédéral 16.031 ou de l'Iv. pa. 22.437), Raphaël Mahaim et ses collègues vaudois estiment qu'il est temps de faire le bilan et de regarder si les pratiques ont changé dans les cantons concernés.
Pour le Conseil fédéral, Karin Keller-Sutter est revenue sur les tentatives d'améliorer la situation, arrivant à la conclusion que c'est aux cantons d'agir. Selon la ministre des finances, un rapport ne servirait pas à grand-chose, sinon à refaire l'historique des événements. De plus, la Confédération ne dispose pas des données nécessaires pour répondre à certaines des questions posées par les postulants.
C'est toutefois à une large majorité de 165 voix contre 21 (provenant des rangs des libéraux-radicaux et des vert'libéraux) et 2 abstentions que les postulats ont été acceptés.

Bilan dix ans après le revirement de jurisprudence s'agissant de la fiscalité agricole (Po. 23.4306)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Le postulat déposé par Jacques Nicolet (udc, VD) – comme les postulats déposés par ses collègues vaudois Samuel Bendahan (ps; Po. 23.4306), Raphaël Mahaim (vert-e-s; Po. 23.4305) et Alexandre Berthoud (plr; Po. 23.4308) en des termes identiques – demande au Conseil fédéral de faire un bilan dix ans après le revirement de jurisprudence s'agissant de la fiscalité agricole. Comme expliqué en chambre par Raphaël Mahaim, le Tribunal fédéral avait alors pris une décision s'agissant de la fiscalité lors du transfert de domaines agricoles, de la cessation d'activité et de la vente de parcelles agricoles qui a changé la donne pour de nombreuses familles paysannes. Selon l'élu vert, «alors qu'auparavant les gains réalisés à ce moment-là étaient taxés sur la base de l'impôt sur les gains immobiliers, ils sont désormais considérés comme du revenu et sont donc taxés selon celle de l'impôt sur le revenu avec, en plus, le prélèvement d'une part d'AVS, ce qui a représenté une différence de pratique aussi spectaculaire que douloureuse pour les familles paysannes concernées.» Les cantons qui pratiquent une fiscalité dualiste des biens immobiliers sont particulièrement touchés. Alors que cette question a d'ores et déjà été traitée à plusieurs reprises par le Parlement (notamment par le biais de la Mo. 12.3172, de l'objet du Conseil fédéral 16.031 ou de l'Iv. pa. 22.437), Raphaël Mahaim et ses collègues vaudois estiment qu'il est temps de faire le bilan et de regarder si les pratiques ont changé dans les cantons concernés. Pour Jacques Nicolet, il s'agit de voir si des cantons ont adopté des formulations permettant «d'interpréter la situation de la façon la plus douce possible, de manière à éviter de mettre des exploitants agricoles et des familles d'agriculteurs sur la paille.»
Prenant la parole au nom du Conseil fédéral, Karin Keller-Sutter est revenue sur les tentatives d'améliorer la situation, arrivant à la conclusion que c'est aux cantons d'agir. Selon la ministre des finances, un rapport ne servirait pas à grand-chose, sinon à refaire l'historique des événements. De plus, la Confédération ne dispose pas des données nécessaires pour répondre à certaines des questions posées par les postulants.
C'est toutefois à une large majorité de 165 voix contre 21 (provenant des rangs des libéraux-radicaux et des vert'libéraux) et 2 abstentions que les postulats ont été acceptés.

Bilan dix ans après le revirement de jurisprudence s'agissant de la fiscalité agricole (Po. 23.4307)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke