Ergänzend zu den Integrationsmassnahmen der Kantone beschloss der Bundesrat im Mai 2024 ein Bündel von Massnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S, deren Erwerbsquote im vorangegangenen Monat 24 Prozent betrug, bei einem hohen Beschäftigungsgrad von durchschnittlich 70 Prozent. Bei Personen mit Schutzstatus S, die sich bereits seit Kriegsbeginn im Frühjahr 2022 in der Schweiz befinden, liegt die Quote mit 32 Prozent etwas höher. Der Bundesrat verspreche sich von den Massnahmen auch eine Entlastung der Sozialhilfe. Die getroffenen Massnahmen zielten darauf ab, die Anmeldungen bei den RAV zu erhöhen, einen SEM-Beauftragten für Arbeitsmarktintegration einzusetzen, Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen zu verstärken sowie die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern. Diese Massnahmen sollen bis Ende Jahr zu einer Erhöhung der Erwerbsquote auf 40 Prozent beitragen.
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- Datum
- 8. Mai 2024
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
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von Marlène Gerber
Aktualisiert am 20.12.2024
Aktualisiert am 20.12.2024