In der Sondersession vom April 2024 überwies der Nationalrat ein auch vom Bundesrat unterstütztes Postulat der SPK-NR, das die Prüfung konkreter Massnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verlangt. Die Kommission hatte die Lancierung des Vorstosses mit 13 zu 12 Stimmen nach Kenntnisnahme eines Postulatsberichts beschlossen, der eine Auslegeordnung zu den Möglichkeiten der politischen Mitsprache von Menschen mit einer geistigen Behinderung vorgenommen hatte. Mit dem neu überwiesenen Postulat soll unter anderem geklärt werden, welche finanziellen Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderungen, die gemäss Kommission 22 Prozent der Bevölkerung ausmachen, für ihr politisches Engagement zugesprochen werden könnten – etwa bei Wahlkämpfen oder bei der Ausübung ihres politischen Mandats. Nicht zuletzt soll auch aufgezeigt werden, inwiefern die Konsultation von Menschen mit Behinderungen in den ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen verbessert werden könnte. Der Nationalrat fasste seine Zustimmung mit 104 zu 71 Stimmen (12 Enthaltungen) und folgte damit seiner Kommissionsmehrheit. Für Ablehnung plädierten jeweils Mehrheiten der FDP- und der SVP-Fraktion. Einzelne Mitglieder dieser Fraktionen stellten sich jedoch auch hinter den Vorstoss oder enthielten sich der Stimme. Die ablehnenden Stimmen folgten einer Minderheit, die einen erneuten Bericht als überflüssig erachtete, da der Kommission die Handlungsoptionen bekannt seien, wie Minderheitssprecher Fischer (svp, ZH) im Rat ausführte. Zudem verwies er auf den Umstand, dass der Rat in derselben Session gerade einer Motion zugestimmt hatte, welche die Anzahl ausserparlamentarischer Kommissionen reduzieren will. Mit der Überweisung des Postulats nahm das Parlament auch eine Forderung aus der letztjährigen Behindertensession auf, die in Form einer Petition hinterlegt worden war (Pet. 23.2021).