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  • Graf, Jürgen

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2 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
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2007
2013
2019
2026
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Rechtsextremismusvorwürfe richteten sich auch gegen Christoph Blocher. Eine Woche vor den Wahlen veröffentlichte die Sonntagspresse Ausschnitte aus einem Schreiben Christoph Blochers an einen Herrliberger Unternehmer vom März 1997. Darin bedankte sich Blocher für die Zusendung eines Buches des als Holocaust-Leugner verurteilten Jürgen Graf. Das Papier war bei der Verhaftung Jürgen Grafs beschlagnahmt und zu den Prozessakten gelegt worden. Die Brisanz des Briefes steckte in der Kommentierung Christoph Blochers «wie recht er doch hat». In der Folge wurde Christoph Blocher von allen Seiten angegriffen, insbesondere die Parteipräsidenten der CVP und der SP zeigten sich sehr besorgt. Sogar internationale Kritik traf in Bern ein. Die FDP publizierte Inserate mit dem Wortlaut «Bei uns hat Rechtsextremismus keinen Platz!», welche die SVP mit eigenen Inseraten konterte. Christoph Blocher indes sah sich einer Hetzkampagne gegen seine Person ausgesetzt, die bewusst kurz vor den Wahlen inszeniert worden sei. Er habe das Buch gar nie gelesen, und sein Kommentar beziehe sich lediglich auf den Titel «Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit».

Rechtsextremismusvorwürfe gegenüber SVP-Vertreter vor den Wahlen 1999

Die Rechtsprechung war weiterhin mit der Suche nach einer einheitlichen Auslegung des Antirassimusgesetzes befasst. In Genf wurde die erstinstanzliche Verurteilung eines Buchhändlers bestätigt, der ein antisemitische Passagen enthaltendes Buch des französischen Philosophen Roger Garaudy verkauft hatte. Da der Buchhändler nicht aus antisemitischen Gründen gehandelt habe, reduzierte das Gericht die Busse. In einem analogen Fall hatte demgegenüber das Waadtländer Kantonsgericht einen erstinstanzlich verurteilten Buchhändler mit der Begründung freigesprochen, dass nur der Autor und der Herausgeber derartiger Publikationen bestraft werden können. Das Bezirksgericht Baden (AG) sprach gegen zwei notorische Holocaust-Leugner, den Basler Publizisten Jürgen Graf und dessen Verleger, den im Aargau lebenden Deutschen Gerhard Förster, exemplarisch hohe Strafen aus. Sie wurden zu einem unbedingten Freiheitsentzug von 15 resp. 12 Monaten verurteilt.

Einheitliche Auslegung des Antirassismusgesetz von 1995
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen