Schutz der digitalen Infrastruktur (Po. 10.4102)

Dossier: Cyber Defence

Für die Eindämmung der Gefahren, die vom Internet ausgehen, sprach sich auch der Nationalrat aus. So hiess er ein Postulat Darbellay (cvp, VS) gut, welches den Bundesrat beauftragt, ein Konzept zum Schutz der digitalen Infrastruktur der Schweiz vorzulegen. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass er sich der Bedeutung von Cyber-Bedrohungen bewusst sei und er deshalb beschlossen habe, die Federführung für das Thema Cyber Defense auf Stufe Bund dem VBS zu übertragen. Am 10. Dezember 2010 war für eine befristete Zeit ein Projektleiter in der Person von Divisionär Kurt Nydegger gewählt worden. Ein Strategiepapier zur Cyber Defense soll im Frühling 2012 vorliegen. Im Verlaufe des Jahres zeigte sich, dass Ueli Maurer und seine Spezialisten eine Kooperation mit dem Nato Cooperative Cyber Defence Centre in der estnischen Hauptstadt Tallinn anstreben.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)

Intransparent und teuer sei die Steuerung des SAP-Informatikprogrammes, weil sowohl das EFD als auch das VBS daran beteiligt seien – so lautete 2010 die Kritik, die zur Überweisung zweier Motionen (10.3640 und 10.3641) geführt hatte, mit denen der Steuerungsmechanismus hätte überprüft werden sollen. Mit zwei Anträgen auf Abschreibung dieser Motionen (16.069 und 16.070) wies der Bundesrat darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik mit der Totalrevision der Bundesinformatikverordnung neu geregelt worden seien. Damit seien Grundlagen geschaffen worden, die es erlaubten, die Interessen der einzelnen Departemente zu wahren und einen kostenintensiven parallelen Betrieb zu vermeiden. Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen der militärischen und zivilen Informatik massiv verbessert. Freilich seien dem VBS aufgrund spezifischer Anforderungen Ausnahmen zu gewähren. Diese liessen sich aber mit dem bestehenden Regime regeln.
Die FK-NR hiess beide Anträge des Bundesrates zwar ohne Abstimmung gut, wies aber darauf hin, dass das Thema der Überprüfung der Steuerung der Informatik in der Verwaltung damit noch lange nicht vom Tisch sei. Der Nationalrat nahm von den beiden Abschreibungsberichten Kenntnis und hiess die Abschreibungen der Motionen gut.

In der Frühjahrssession bestätigte auch der Ständerat die Abschreibung der beiden Motionen mit denen die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik geregelt werden sollen (Mo. 10.3640, Mo. 10.3641). Der Bundesrat hatte die Abschreibung beider Vorstösse beantragt (BRG 16.069, BRG 16.070), weil die Revisionen in diesem Bereich die Forderungen der Motionen einerseits obsolet machten und andererseits zahlreiche Neuregelungen zu einer verbesserten Organisation geführt haben. Die kleine Kammer folgte den Anträgen ihrer FK-SR, der Entscheidung des Nationalrats zu folgen und beide Vorstösse abzuschreiben, diskussionslos.