Die Verfolgung der auf internationalem Niveau tätigen Kriminellen (namentlich im Bereich des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität) wird durch die kantonale Organisation der Polizei- und Justizbehörden erschwert. Der Ständerat hiess deshalb – trotz föderalistischer Bedenken Danioths (cvp, UR) – eine Motion Rhinow (fdp, BL) für eine Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz gut. Der Bundesrat hatte sich ursprünglich für die Umwandlung in ein Postulat ausgesprochen, nachdem aber eine Expertengruppe ebenfalls Handlungsbedarf konstatiert hatte, war er mit der Motionsform einverstanden. Er nahm den Vorschlag zudem in den Vernehmlassungsentwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung auf. Auch der Nationalrat stellte sich hinter den Vorstoss und überwies zudem noch eine gleichlautende Motion Schweingruber (fdp, JU) (Mo. 94.3181). Dieselbe Zielrichtung verfolgen auch die im Berichtsjahr eingereichten Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, St. Gallen und Solothurn.
- Schlagworte
- Datum
- 10. April 1995
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 94.3311
- Akteure
- Quellen
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- AB NR, 1995, S. 2093 f.
- AB SR, 1995, S. 329 ff.
- Ab NR, 1995, S. 2094 ff.
- BaZ, 13.3., 16.3. und 1.11.95; NQ, 16.3.95; Presse vom 27.6.95.
- Verhandl. B.vers., 1995, IV, S. 18
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.11.2021
Aktualisiert am 24.11.2021