Stellung der KMU bei der Anwendung neuer Technologien

Mit Bundeshilfe soll auch die Stellung der KMU bei der Anwendung neuer Technologien gestärkt werden. Der Nationalrat hiess eine Motion Tschopp (fdp, GE) gut, welche verlangt, dass ein bestimmter Teil von Bundesaufträgen im Bereich Forschung und Entwicklung an KMU vergeben werden muss. Der Ständerat wandelte die 1995 vom Nationalrat überwiesene Motion Wick (cvp, BS) für einen besseren Zugang von KMU zu Forschungsresultaten aus formellen Gründen in ein Postulat um.

kleinen und mittleren Betriebe KMU

Die kleinen und mittleren Betriebe (KMU) erhalten in der Schweiz im Vergleich zum Ausland wenig staatliche Unterstützung. Die bürgerlichen Parteien, welche im Berichtsjahr die Förderung der KMU zu einem wirtschaftspolitischen Hauptanliegen erklärten, setzen grundsätzlich mehr auf eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Sommersession regten die Nationalrats-Fraktionen der CVP und der FDP mit dringlichen Interpellationen jedoch auch spezielle Erleichterungen für KMU im Bereich der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen sowie bei der Besteuerung von Risikokapital an.

Ähnliches verlangte auch ein vom Nationalrat gutgeheissenes Postulat Loeb (fdp, BE). Erwähnt wurden im Vorstoss vor allem steuerliche Erleichterungen für neugegründete Unternehmen sowie vereinfachte administrative Verfahren (z.B. bei der AHV-Abrechnung). Eine Steuerbefreiung für neugegründete KMU, wie dies eine Interpellation der CVP-Fraktion anregte, lehnte der Bundesrat jedoch ab. Dabei wies er einerseits auf die Priorität der Sanierung der Bundesfinanzen und andererseits auf die im Rahmen des neuen Unternehmenssteuerrechts geplanten Erleichterungen hin. Das im Juli in die Vernehmlassung gegebene Reformpaket sieht vor, die erste Million Franken Aktienkapital einer neuen Firma von der Emissionsabgabe zu befreien und einen einheitlichen proportionalen Steuersatz für Gewinne anzuwenden. Letztere Massnahme würde im Vergleich zur bisherigen Regelung, welche auf das Verhältnis des Reingewinns in bezug auf das Eigenkapital abstellt, besonders junge, kapitalschwache Unternehmen begünstigen. In der Debatte über die Legislaturplanung 1995-99 überwies das Parlament eine in die gleiche Richtung zielende, aber allgemeiner gehaltene Motion der Nationalratskommission.

Förderung von Risikokapitalanlagen

Die WAK des Nationalrats reichte eine parlamentarische Initiative zur Förderung von Risikokapitalanlagen ein. Hintergrund dazu bildete ein Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 1995, an welchem die WAK bemängelt hatte, dass darin keine konkreten Massnahmen vorgeschlagen werden. Im Verlaufe ihrer Studien kam die WAK zum Schluss, dass öffentlich-rechtliche Fonds oder gemischtwirtschaftliche Investitionsbanken nicht der geeignete Weg seien. Sie beantragte deshalb einen Bundesbeschluss, der Anlagen in Risikokapitalgesellschaften, welche mindestens 60% ihrer Mittel in neue schweizerische Unternehmungen mit innovativen Produkten investieren, steuerlich privilegiert. Eine Steuerprivilegierung dieser Gesellschaften selbst sei nicht sinnvoll, da diese normalerweise in den Startjahren ohnehin kaum Gewinne ausweisen würden. Hingegen sollen Risikokapitalgeber einen Teil ihrer Anlage im ersten Jahr zu einem höheren Satz als üblich abschreiben (juristische Personen) resp. von der Einkommenssteuer abziehen dürfen. Diese Abzüge sind freilich Höchstgrenzen unterworfen und müssen, falls der Anleger später seine Beteiligung mit Gewinn verkauft, zu diesem Zeitpunkt versteuert werden. Daneben formulierte die WAK drei weitere Vorschläge in Form von Motionen. Die erste fordert, dass die Anlagevorschriften für Pensionskassen in dem Sinne gelockert werden, dass diese vermehrt auch in Risikokapitalgesellschaften investieren dürfen. Eine aus SP-Abgeordneten gebildete Kommissionsminderheit möchte noch weiter gehen. Sie schlug vor, die Pensionskassen zu verpflichten, einen bestimmten Minimalanteil ihrer Gelder in Risikokapitalgesellschaften anzulegen. Die zweite Motion verlangt vom Bundesrat, Schritte einzuleiten, die Risikokapitalgesellschaften, neugegründeten Unternehmungen und anderen KMU den Zugang zu den Börsen erleichtern. Die dritte Motion schliesslich betrifft die Bildungspolitik. Hier werden Massnahmen gefordert, um Studierenden an den Eidgenössischen Hochschulen, den Universitäten und den Fachhochschulen die für eine Unternehmensgründung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Der Bundesrat erklärte sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend einverstanden. Er wies aber auch auf Definitionsprobleme im Bereich der Risikokapitalgesellschaften hin und schlug einige Detailkorrekturen vor. Der Nationalrat stimmte in der Sommersession dem Bundesbeschluss ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran überwies er die Motion betreffend Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen, lehnte jedoch die Verpflichtung, einen Mindestanteil ihres Vermögens in Risikokapitalgesellschaften anzulegen (Motion der linken Kommissionsminderheit) ab. Die Motion seiner WAK für Kurse in Unternehmensgründung an Hochschulen wandelte er in ein Postulat um.

Im letzten Jahr hatte die WAK des Nationalrates eine von Elmar Ledergerber (sp, ZH) präsidierte Subkommission eingesetzt, die Vorschläge bezüglich der Förderung von Risikokapital in der Schweiz erarbeiten sollte. Zu Beginn des Jahres legte die WAK Bericht und Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor. Ziel ist danach die Schaffung einer oder mehrerer Risikokapitalgesellschaften (RKG) auf privatwirtschaftlicher Basis, welche die Frühfinanzierung und das «Coaching» von Jungunternehmen sicherstellen. Um amtlich anerkannt zu werden, muss eine RKG mindestens 60% (in den ersten drei Jahren 45%) ihrer Mittel in neue, noch nicht börsenkotierte Unternehmen mit Sitz und Tätigkeit in der Schweiz investieren. Damit RKG überhaupt zum erforderlichen Kapital kommen, sollen Kapitalgeber von Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Als Anreize beschloss die WAK, dass Kapitalgeber im ersten Jahr 50% der in RKG investierten Mittel vom Einkommen abziehen können, allerdings höchstens im Umfang von 20% des steuerbaren Einkommens bzw. - bei Unternehmungen - bis zu 20% des Gewinnes. Diese Abzüge werden der Besteuerung wieder unterworfen, wenn der Risikokapitalgeber nach einigen Jahren seine Beteiligung mit Gewinn wieder verkauft. Der Bund verliert so in diesem Bereich nur die Zinsen auf die Steuern während dieser Zeit. Als zweiter Anreiz können Kapitalgeber Verluste vom Einkommen abziehen. Allfällige Gewinne auf Investitionen müssen sie jedoch nicht versteuern, und ausgeschüttete Kapitalerträge sind zu 50% steuerfrei. Der Nationalrat hiess den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss in der Sommersession mit seltener Einmütigkeit gut. Ein Antrag Berberat (sp, NE), eine Steuerbefreiungsobergrenze von CHF 500'000 während der zehnjährigen Dauer festzusetzen, hatte trotz Unterstützung von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz keine Chance. Der Nationalrat überwies ausserdem eine Motion der WAK (Mo. 97.3001), die den Bundesrat beauftragte, die Anlage- und Aufsichtsvorschriften für Pensionskassen zu lockern, um diesen die Risikokapitalanlage vermehrt zu ermöglichen.

Der Ständerat befasste sich in der Dezembersession mit dem im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedeten Bundesbeschluss zur Förderung von Risikokapitalanlagen. Gemäss dem Kommissionssprecher hatte sich in der Zwischenzeit die Situation grundlegend verändert. Da inzwischen von der Wirtschaft verschiedene Risikokapitalfonds und andere Beteiligungsgesellschaften geschaffen worden waren – unter anderem eine Tochterfirma der Bank UBS, welche sich am Kapital von innovativen KMU beteiligt –, dränge sich eine steuerliche Unterstützung der Kapitalgeber nicht mehr auf. Diese Steuererleichterungen würden zudem auch den Sparbeschlüssen des „Runden Tisches“ widersprechen. Die Kommission schlug deshalb vor, lediglich eine Minimalvorlage zu verabschieden, welche gewisse steuerlichen Anreize für Kapitalgesellschaften bringt, die einen bestimmten Teil ihrer Mittel in neue Unternehmungen investieren (z.B. Befreiung von der eidgenössischen Emissionsabgabe). Im Anschluss an diesen Entscheid überwies der Ständerat die Motion des Nationalrats für eine Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen zugunsten eines grösseren Engagements in Wagniskapitalanlagen in Postulatsform.

Der Ständerat befasste sich mit dem vom Nationalrat 1997 verabschiedeten Bundesbeschluss zur Förderung des Risikokapitals. Durch steuerliche Anreize sollte die Gründung von Risikokapitalgesellschaften stimuliert werden. Im Unterschied zum Beschluss des Nationalrates schlug die WAK des Ständerates ein neues Steuerkonzept vor, das steuerliche Anreize nur für Risikogesellschaften selbst, nicht aber für Investoren vorsah. Dies begründete Kommissionssprecher Brändli (svp, GR) einerseits mit der mittlerweile veränderten Situation auf dem Finanzmarkt, wo die Finanzierung von Risikokapitalgesellschaften nicht mehr das Hauptproblem darstelle, andererseits damit, dass die durch Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer für Kapitalgeber verursachten Steuerausfälle nicht mit den Gesprächen am «runden» Tisch vereinbar seien. Statt dessen sollte ein innovationsfreundliches Klima insbesondere auch im Bereich des geistigen Eigentums geschaffen werden. In einem Punkt folgte die Kommission den vom Nationalrat beschlossenen Steuererleichterungen, nämlich bei der Befreiung der Risikokapitalgesellschaften von der eidgenössischen Emissionsabgabe. Der Ständerat stimmte diesem Bundesbeschluss mit 33 zu 0 Stimmen zu. Gleichzeitig schrieb er die Motion Forster (fdp, SG) (Mo. 96.3651), die Steuerbegünstigungen für Venture-capital-Beteilungsgesellschaften verlangte, teilweise ab, weil sie auf Grund der gefällten Beschlüsse obsolet geworden ist.

Der Bundesbeschluss zur Förderung von Risikokapitalanlagen kam im Rahmen der Differenzbereinigung zuerst vor den Nationalrat. Dieser konnte sich mit der vom Ständerat vorgenommenen Zusammenstutzung nicht einverstanden erklären. Auf Antrag seiner Kommission hielt er ohne Gegenstimmen am Grundprinzip fest, dass die Geldgeber mit steuerlichen Anreizen zu Investitionen in Risikokapitalanlagen ermuntert werden sollen. Da die kleine Kammer an ihrer Version festhielt, reduzierte der Nationalrat sein Projekt weiter. Er beschloss, dass wenigstens diejenigen Investoren in neue innovative Unternehmen mit international vermarktbaren Produkten von Steuernachlässen sollen profitieren können, welche sich mit nachrangigen Darlehen bereits in der Vorbereitungsphase einer Unternehmensgründung beteiligen (sogenannte „business angels“). Nachdem der Ständerat diesem Antrag zugestimmt hatte, konnte der Bundesbeschluss über Risikokapitalgesellschaften verabschiedet werden. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang auch eine Motion, welche vom Bundesrat verlangt, nach Konsultation mit den Kantonen Massnahmen zu treffen, damit diese neuen Bestimmungen auch ins Steuerrecht der Kantone übernommen werden.

Straffung und Vereinfachung der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen Beschleunigung der Abwicklung blockierter oder verzögerter Bewilligungsverfahren

Das Parlament behandelte wie bereits im Vorjahr eine Vielzahl von Vorstössen, welche forderten, durch eine Straffung und Vereinfachung der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern. Der Ständerat überwies mit 16 zu 13 Stimmen eine Motion Forster (fdp, SG), welche verlangt, dass bei Botschaften zu neuen Gesetzesprojekten jeweils auch die Auswirkungen auf die KMU dargestellt werden. Der Bundesrat hatte vergeblich auf den zusätzlichen Aufwand - auch für die KMU - hingewiesen, den diese Vorabklärungen verursachen würden; seiner Ansicht nach wäre es ausreichend, wenn die Wirtschaft weiterhin ihre Interessen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens artikulieren kann. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat zudem, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der auflistet, welche Gesetze und Verordnungen er revidieren will, um die KMU administrativ zu entlasten. Der Nationalrat stimmte dieser Motion in der Wintersession ebenfalls zu. Ähnliches verlangte auch ein überwiesenes Postulat von Nationalrat David (cvp, SG), indem es vom Bundesrat eine Aufzählung aller eidgenössischen Bewilligungsverfahren verlangt; er soll diese dann in Hinsicht auf ihre Nützlichkeit bewerten und Vorschläge zu ihrer Ersetzung durch andere Instrumente (z.B. Lenkungsabgaben) machen. Der Nationalrat hiess auch denjenigen Teil einer Motion Cavadini (fdp, TI) gut, der für Bewilligungsverfahren der Bundesverwaltung zeitlich definierte Fristen einführen will; weitere Vorschläge dieser Motion für eine Beschleunigung der Prozeduren (z.B. Einrichtung von Zentralstellen oder Expressverfahren für bestimmte Fälle von Gesuchen) wurden in Postulatsform umgewandelt. Der Nationalrat überwies ferner eine Motion Widrig (cvp, SG), welche unter anderem Fristen bei der erstinstanzlichen Behandlung von Gesuchen fordert, und eine Motion Loeb (fdp, BE) in Postulatsform, welche verlangt, dass bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen mehr auf leichte Verständlichkeit und Anwendbarkeit geachtet wird. Im Rahmen der Beratungen über das Massnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft verlangten die WAK beider Räte mit Motionen eine Beschleunigung der Abwicklung blockierter oder verzögerter Bewilligungsverfahren sowie die dazu notwendige Anpassung der gesetzlichen Vorschriften. Der Ständerat überwies die Motion seiner WAK zum Teil als Motion, zum Teil als Empfehlung. Der Nationalrat akzeptierte auf Antrag seiner WAK die ganze Motion.

Sunset-Legislation Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU

Vertreter der SVP erkannten in der in der USA gebräuchlichen sogenannten Sunset-Legislation, d. h. in Gesetzen und Verordnungen die, falls sie nicht explizit erneuert werden, nach einer bestimmten Frist ausser Kraft treten, ein nachahmenswertes Beispiel. Sie mussten sich vom Bundesrat allerdings aufklären lassen, dass diese Art Gesetzgebung auch in der Schweiz mit den befristeten Bundesbeschlüssen seit langem praktiziert wird. Ein Postulat der SVP für ein institutionalisiertes Gesprächsforum zwischen den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung und Vertretern der KMU wurde vom Nationalrat überwiesen. Der Ständerat wandelte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Tschopp (fdp, GE) für die Vergabe eines bestimmten Teils der Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU aus formalen Gründen in ein Postulat um.

Aufgaben der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik

Der Nationalrat überwies gegen den Widerstand von Moser (fp, AG) eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, welche verlangt, dass die Erhaltung und Förderung der KMU zu einer der Aufgaben der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik gemacht wird. Als Massnahmen dazu gehören nach Ansicht der APK insbesondere der Abschluss von bilateralen Verträgen mit der EU, um deren Märkte für schweizerische KMU zu öffnen, sowie Bemühungen, ausländische KMU zu Betriebsgründungen in der Schweiz zu veranlassen. Der Ständerat unterstützte zwar die Ziele dieses Antrags ebenfalls, war aber der Überzeugung, dass entsprechende Massnahmen bereits ergriffen oder eingeleitet worden seien. Er beschloss deshalb, den Vorstoss lediglich als Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

staatliche Bank für KMU

Nicht wenige KMU hatten in den Jahren der Rezession unter ernsthaften Problemen bei der Kreditbeschaffung gelitten. Als Gegenmassnahme schlug die SP-Fraktion mit einer Motion vor, eine staatliche Bank für KMU zu schaffen. Der Bundesrat teilte zwar die Lageeinschätzung, dass die im Rahmen der Internationalisierung erfolgte Neuorientierung der Geschäftspolitik der Grossbanken die Position der KMU auf dem Kreditmarkt erschwert hat. Die Gründung einer Bundesbank lehnte er aber aus ordnungspolitischen Gründen ab. Es sei nicht Sache des Staates, über die Kreditwürdigkeit von privaten Unternehmen und ihrer Projekte zu urteilen und die daraus entstehenden Risiken zu tragen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und war auch nicht bereit, den Vorstoss wenigstens in Postulatsform zu überweisen.

Erleichterung von Unternehmensgründungen

Der Ständerat hatte anlässlich seiner Beratungen dieser Vorlage eine Motion und ein Postulat für die Erleichterung von Unternehmensgründungen verabschiedet. Die von seiner WAK eingereichte Motion, welche auch vom Nationalrat überwiesen wurde, verlangt Erleichterungen im Steuerrecht (Besteuerung von Optionsrechten erst im Zeitpunkt der Ausübung), eine Reduktion des minimalen Nennwerts von Aktien und die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform („limited partnership“). Das Postulat nahm den Beschluss des Nationalrats für die Steuerbegünstigung von „business angels“ auf und regte zudem eine Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen und des AHV/IV-Fonds bezüglich Anlagen in Risikokapital an.