In der Sommersession 2025 beugte sich der Nationalrat über eine AVEG-Revision, welche darauf abzielt, dass ein GAV auch dann als allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn die darin enthaltenen Mindestlohnbestimmungen von den kantonalen Mindestlöhnen abweichen. «Durch kantonale Mindestlöhne werden sozialpartnerschaftliche Aushandlungsergebnisse einseitig unterlaufen», proklamierte Thomas Burgherr (svp, AG) im Namen der Mehrheit der WAK-NR in der grossen Kammer. Die Gesetzesänderung vereinheitliche den Wirtschaftsstandort Schweiz, was den bürokratischen Aufwand für Firmen reduziere und den interkantonalen Wettbewerb stärke. Weiter habe die Kommissionsmehrheit mit 16 zu 9 Stimmen den Gesetzesentwurf mit einer Ziffer erweitert, welche den Vorrang der Lohnbestimmungen der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber den kantonalen Mindestlöhnen festschreibt, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Oliver Feller (fdp, VD), der ebenfalls die Kommissionsmehrheit vertrat, ergänzte, dass bei vielen der angenommenen Volksinitiativen zu den kantonalen Mindestlöhnen betont worden sei, dass die Lohnbestimmungen der allgemeinverbindlichen GAV auch nach der Annahme der Mindestlöhne gelten müssen. Die Gesetzesänderung sei demnach mit den Volksentscheiden der Kantonalbevölkerungen im Einklang. Eine Minderheit um Jürg Grossen (glp, BE) forderte, auf den Entwurf nicht einzutreten. Trotz der berechtigten Kritik an Mindestlöhnen handle es sich bei der Vorlage um einen «Verfassungsbruch durch die Hintertür», so Grossen. Die Vorlage untergrabe den Willen der Kantone und schaffe einen Präzedenzfall, der künftig zentralisierte Lösungen in weiteren Politikfeldern legitimiere. Unterstützung erhielt die Minderheit auch von Bundesrat Guy Parmelin, der sich in der Begründung weitestgehend dem Votum von Jürg Grossen anschloss. Der Nichteintretensantrag Grossen verfing indes nicht: Die grosse Kammer trat mit 113 zu 75 Stimmen (3 Enthaltungen) auf den Entwurf ein. Für Nichteintreten stimmten mehrheitlich die SP-, die Grüne und die GLP-Fraktion. Auch ein Rückweisungsantrag von Emmanuel Amoos (sp, VS), der in der Gesetzesrevision einen Bruch mit gleich mehreren Verfassungsgrundsätzen sah, wurde klar abgelehnt.
In der Detailberatung forderte eine Minderheit um Franziska Ryser (gp, SG) die Streichung der von der Kommissionsmehrheit ergänzten Ziffer, welche den Lohnbestimmungen der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber den kantonalen Mindestlöhnen Vorrang gibt. Sie sehe den Rechtsstaat in Gefahr, wenn «ein privatrechtlich vereinbarter Vertrag [...] eine Volksabstimmung übersteuern kann». In eine ähnliche Richtung ging eine Minderheit Wermuth (sp, AG). Diese wollte sicherstellen, dass die Mindestlohnbestimmungen in einem allgemeinverbindlichen GAV nur dann diejenigen eines Kantons übersteuern, wenn die kantonalen Mindestlöhne nicht in einer Volksabstimmung angenommen wurden. Auch eine Minderheit Amoos wollte die Priorisierung der Mindestlohnbestimmungen in einem allgemeinverbindlichen GAV an Bedingungen knüpfen: Nur wenn sich die Lohnsituation von betroffenen Arbeitnehmenden nicht verschlechtert, sollen die Mindestlohnbestimmungen in einem allgemeinverbindlichen GAV die kantonalen Mindestlöhne übersteuern. Sämtliche Minderheitsanträge wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf schliesslich mit 109 zu 76 Stimmen (7 Enthaltungen) an.
Die Debatte im Nationalrat zog einiges an medialem Echo nach sich. So titelte etwa die NZZ am Folgetag, «Bürgerliche hebeln regionale Mindestlöhne aus», und warnte, dass im Fall einer Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Ständerat «ein harter Abstimmungskampf» drohe. Auch die WOZ räumte der Debatte viel Raum ein und zitierte in ihrer Überschrift das Votum von Cédric Wermuth, dass der Entwurf «das erste Gesetz zur Lohnsenkung seit 1848» darstelle.