Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifikation der Protokolle 9 und 10 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das erste gibt dem einzelnen Beschwerdeführer das Recht, persönlich seine Sache vor dem Gerichtshof zu vertreten. Das Protokoll 10 befasst sich mit den Entscheiden des Ministerkomitees des Europarates bei Beschwerden, die nicht dem Gerichtshof vorgelegt worden sind. Für diese soll in Zukunft nicht mehr ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln, sondern das einfache Mehr erforderlich sein. Beide Räte stimmten der Ratifizierung ohne Diskussion zu.
Dossier: les protocoles complétant la CEDH- Mot-clés
- Date
- 14 décembre 1994
- Type
- Relations internationales
- n° de l'objet
- 94.024
- Sources
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de Hans Hirter
Modifié le 20.01.2020
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