Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifikation der Protokolle 9 und 10 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das erste gibt dem einzelnen Beschwerdeführer das Recht, persönlich seine Sache vor dem Gerichtshof zu vertreten. Das Protokoll 10 befasst sich mit den Entscheiden des Ministerkomitees des Europarates bei Beschwerden, die nicht dem Gerichtshof vorgelegt worden sind. Für diese soll in Zukunft nicht mehr ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln, sondern das einfache Mehr erforderlich sein. Beide Räte stimmten der Ratifizierung ohne Diskussion zu.
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle- Schlagworte
- Datum
- 14. Dezember 1994
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 94.024
- Quellen
- anzeigen
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.01.2020
Aktualisiert am 20.01.2020