In der Frühjährssession des Berichtsjahres wurde im Ständerat über eine Motion Niederberger (cvp, NW) befunden. Der Motionär verlangte vom Bundesrat die vorgesehene Liquidation von Festungsminenwerfern zu stoppen sowie künftig geplante Ausserdienststellungen von Rüstungsgütern dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen. In seiner Antwort griff der Bundesrat die im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht 2010 skizzierten Szenarien auf und beharrte auf der Position, dass ältere Rüstungssysteme ausgemustert werden müssten. So sieht der Bundesrat die Armeeberichte und Rüstungsprogramme auch weiterhin als adäquates Mittel zur Darlegung künftiger Anpassungen innerhalb der Armee, sei es in finanzieller oder abrüstungstechnischer Hinsicht. Im Ständerat wurde die von Bundesrat Maurer kommentierte und zur Ablehnung beantragte Motion ohne Diskussion knapp mit 14 zu 13 Stimmen angenommen. Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates beantragte die Ablehnung der Motion, die Ende Jahr in der grossen Kammer beraten wurde. Eine Minderheit Hurter (svp, SH) unterstützte die Motion. Dabei standen sich finanzielle Aspekte um die generelle Restrukturierung der Armee und Überlegungen über Beibehaltung oder Liquidierung altgedienter Systeme gegenüber. In der Ratsdebatte anerkannten die Redner die teilweise Erfüllung der Motion, da die Ausserdienststellung von Festungsanlagen bereits gestoppt worden war. Keine Einigkeit herrschte über die Absicht, vom Bundesrat jeweils separate Berichte über Abrüstungen einzufordern. Letztlich obsiegte in der Abstimmung die Kommissionsminderheit und die Motion wurde mit 91 gegen 73 Stimmen angenommen. Dabei konnte sich eine grosse Koalition der bürgerlichen Parteien gegen links-grün durchsetzen. Die künftig nötige Genehmigung von geplanten Ausserdienststellungen bedeutet eine Kompetenzenverlagerung vom Bundesrat auf die Ebene des Parlamentes.