Bürgschaftsgewährung in Berggebieten (BRG 75.077)

Sauvegarder en format PDF

Der Beschäftigungseinbruch brachte ebenfalls der regionalen Strukturpolitik neue Probleme und Aufgaben: neben die Besorgnis über das durch die Rezession noch verschärfte Wohlstandsgefälle zwischen den verschiedenen Landesteilen trat das Interesse an der Erhaltung der Arbeitsplätze in den Entleerungsgebieten. Trotz mannigfacher Schwierigkeiten, die zum Teil mit der traditionellen Gemeindeautonomie zusammenhingen, waren die politisch Verantwortlichen um eine rasche Verwirklichung der regionalen Entwicklungskonzepte bemüht, wie sie im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für die Berggebietsförderung zu erarbeiten sind. Die ersten drei (Goms (VS), Oberes Emmental (BE), Sarner Aatal (OW)) dieser Konzepte konnten bereits eingereicht und zum Teil genehmigt werden. Als flankierende Massnahme zum in Kraft gesetzten Investitionshilfegesetz verabschiedete der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten. Dieses soll vor allem Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern, indem der Bund Bürgschaften bis zu CHF 500'000 je Einzelfall gewährt. Die Vorlage passierte einstweilen die Kleine Kammer oppositionslos.

Dossier: Soutien aux régions économiquement menacées dans les années 1970

Bei den Bemühungen um bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Entleerungsräume mittels des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete konnten weitere Fortschritte erzielt werden: zwanzig Regionen legten das verlangte Entwicklungskonzept vor; davon wurden bis Ende 1976 sieben bewilligt, was den entsprechenden Regionen Anrecht auf staatliche Unterstützung ihrer Infrastrukturvorhaben gibt. Als flankierende Massnahme dazu stimmte nun auch der Nationalrat dem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten zu. Dass durch diese Vorkehrungen die benachteiligten Zonen für die erhofften privaten Investitionen genügend attraktiv gemacht werden können, wurde allerdings vom Freiburger Volkswirtschafter Prof. W. Wittmann bestritten. Er propagierte deshalb eine Lenkung der privaten Investitionen über fiskalische Massnahmen, um der gerade in den letzten Jahren merklich stärker gewordenen Tendenz zu einer immer grösseren Diskrepanz zwischen den Volkseinkommen der reichen und der armen Kantone entgegenzusteuern. Da sich die Westschweiz durch die Krise besonders geschädigt und bei der regionalen Aufteilung der Arbeitsbeschaffungskredite benachteiligt fühlte, fand eine Untersuchung grosses Interesse, welche belegte, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in diesem Landesteil ziemlich genau dem schweizerischen Durchschnitt entspricht, wobei aber auch hier grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen bestehen.

Dossier: Soutien aux régions économiquement menacées dans les années 1970