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Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 als Erstrat mit dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien. APK-SR-Sprecherin Tiana Angelina Moser (glp, ZH) stellte das umfassende Abkommen vor und bezeichnete es als aussergewöhnlichen Meilenstein für die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Mit diesem Abkommen werde eine «grosse Lücke auf der Exportkarte» der Schweiz geschlossen. Damit auch die indische Seite dem Abkommen habe zustimmen können, sei vereinbart worden, dass die EFTA-Staaten innert 15 Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens Investitionen in der Höhe von 100 Milliarden Dollar in Indien tätigen und eine Million Arbeitsplätze vor Ort schaffen. Moser wies auch auf das Nachhaltigkeitskapitel im FHA hin; dieses entspreche zwar nicht dem Wortlaut jüngst abgeschlossener FHA, wie etwa demjenigen mit der Republik Moldau, es sei aber erfreulich, dass Indien einem solchen Kapitel mit rechtsverbindlichen Bestimmungen überhaupt zugestimmt habe. Darin werde unter anderem festgehalten, dass die eingegangenen internationalen Verpflichtungen betreffend Arbeitsschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz eingehalten werden und dass «Umwelt- und Arbeitsstandards nicht gesenkt werden dürfen, um den Handel zu fördern». Moser schloss ihre Ausführungen mit dem Hinweis auf den Beschluss der APK-SR, dem Freihandelsabkommen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuzustimmen.
Anschliessend sprach Carlo Sommaruga (sp, GE) über das Abkommen. Er zeigte sich in Bezug auf das ausgehandelte Nachhaltigkeitskapitel weniger erfreut und sprach gar von einem Rückschritt. Er befürchtete, dass andere Staaten bei zukünftigen Verhandlungen betreffend neuer FHA oder der Aktualisierung bestehender FHA nicht über die mit Indien ausgehandelten Bestimmungen hinausgehen würden. Dies könne beispielsweise bereits bei den geplanten Verhandlungen zur Aktualisierung des Freihandelsabkommens mit China der Fall sein. Beat Rieder (mitte, VS) gab daraufhin zu bedenken, dass sich Indien in puncto Nachhaltigkeit und Menschenrechte von der Schweiz kaum etwas vorschreiben lasse. In Übereinstimmung mit der Einschätzung der Kommissionssprecherin wertete es Rieder als Erfolg der Schweizer Seite, dass überhaupt «eine Verbesserung zugunsten dieser Bereiche zustande kam». Schliesslich ergänzte Wirtschaftsminister Parmelin, dass der Abschluss des vorliegenden FHA angesichts der aktuellen geopolitischen Blockbildung und des vermehrten Protektionismus von grösster Relevanz sei.
Eintreten war unbestritten. Trotz der durch Carlo Sommaruga eingebrachten Vorbehalte schien der Ständerat der Ansicht, dass die Vorteile eines solchen Abkommens klar überwiegen, denn er nahm dieses in der Gesamtabstimmung mit 41 zu 0 Stimmen mit 3 Enthaltungen von SP-Mitgliedern an.

Accord de libre-échange entre l’Inde et l’AELE (BRG 24.069)
Accords de libre-échange

Im Oktober 2024 besuchte Bundespräsidentin Viola Amherd Polen und traf dort insbesondere auf den Staatspräsidenten Andrzej Duda. Die Gespräche der beiden Länder drehten sich zum einen um die bilateralen Beziehungen, welche als eng und vielfältig bezeichnet wurden. Dabei wurde insbesondere der Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten (Kohäsionsbeitrag) diskutiert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit unterstütze die Schweiz insbesondere die Forschung an polnischen Hochschulen, zudem gingen auch namhafte Mittel an sozial benachteiligte Regionen, so die Medienmitteilung des Bundesrates. Zum anderen war auch der Krieg in der Ukraine ein zentrales Thema. Die beiden Seiten diskutierten über die Sicherheitslage sowie über die am selben Tag in Lausanne stattfindende Ukraine Mine Action Conference. Schliesslich wurde auch über die Beziehungen der Schweiz zur EU diskutiert. Während Viola Amherd für ausgewogene Lösungen in den laufenden Verhandlungen plädierte, informierte die polnische Seite über die Schwerpunkte, auf welche Polen in der halbjährigen EU-Ratspräsidentschaft (Januar 2025 bis Juni 2025) fokussieren will. Des Weiteren wurde auch über die Lage im Nahen Osten sowie über den Multilateralismus gesprochen.

Bundespräsidentin Viola Amherd besucht Polen im Hinblick auf die EU-Ratspräsidentschaft des Landes

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau. Die Kommissionssprecherinnen Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Farah Rumy (sp, SO) führten aus, dass das FHA unter anderem Regelungen in den Bereichen Warenhandel, Ursprungsregeln, Schutz geistigen Eigentums oder auch zum E-Commerce und zur nachhaltigen und sozialen Entwicklung enthalte. Das Abkommen diene dazu, die Rechtssicherheit zu stärken und das bislang recht bescheidene Handelsvolumen zu vergrössern. Farah Rumy erinnerte daran, dass dem Abkommen auch eine politische Bedeutung zukomme, indem sich die Republik Moldau, die sich aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine in einer schwierigen geopolitischen Situation befinde, auf diese Weise wirtschaftlich stärker an Europa binden könne.
Die Fraktionen schlossen sich anschliessend alle der einstimmigen Empfehlung der APK-NR auf Zustimmung zum Abkommen an. Dementsprechend wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen und in der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer einstimmig für die Annahme des Entwurfs aus.
In den Schlussabstimmungen votierte der Ständerat geschlossen für das Abkommen, im Nationalrat stimmten 191 Mitglieder für den Entwurf, ein Mitglied enthielt sich der Stimme.

Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau (BRG 24.032)
Accords de libre-échange

Der Nationalrat stimmte in der Herbstsession 2024 der vom Ständerat leicht modifizierten Motion der APK-NR zur Stärkung und Modernisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Südkorea stillschweigend zu.

Modernisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea (Mo. 23.4321)

Der Bundesrat präsentierte im Herbst 2024 seine Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien.
Mit diesem Abkommen verfolge die Schweiz das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft in Indien zu stärken, vor allem auch gegenüber Ländern wie Australien oder Japan, welche bereits ein FHA mit Indien abgeschlossen haben. Zudem resultiere aus dem Abkommen ein momentaner Vorteil gegenüber den EU-Staaten, da die EU noch kein Freihandelsabkommen mit Indien aushandeln konnte. Mit dem Inkrafttreten des FHA werde es zu Zollerleichterungen für 94.7 Prozent der Schweizer Exporte mit dem Ziel Indien kommen. Zudem sollen die nichttarifären Handelshemmnisse in den Bereichen technische Handelshemmnisse sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen reduziert werden. Während beim Handel mit Dienstleistungen die Regelungen aus dem GATS in das FHA übernommen werden sollen, werden beim Umgang mit dem geistigem Eigentum die TRIPS-Normen übernommen. Auch das Thema nachhaltige Entwicklung fand Eingang in das Abkommen: In der Präambel wurde festgehalten, dass die Vertragsparteien sich dazu verpflichten, «die Ziele der nachhaltigen Entwicklung mithilfe wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie des Umweltschutzes zu verfolgen». Zudem handle es sich um das erste FHA, in welchem die EFTA-Staaten sich dazu bekannt haben, Investitionsförderung zu betreiben, um im Partnerland vermehrt Arbeitsplätze zu schaffen. Für die Überwachung und die Weiterentwicklung des Abkommens soll ein gemischter Ausschuss geschaffen werden. Zudem soll bei Streitigkeiten, welche nicht durch eine Konsultation des gemischten Ausschusses beigelegt werden können, ein Schiedsverfahren zum Zuge kommen.

Accord de libre-échange entre l’Inde et l’AELE (BRG 24.069)
Accords de libre-échange

Der Ständerat genehmigte in der Sommersession 2024 einstimmig das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau.
Er tat dies, nachdem Carlo Sommaruga (sp, GE) und Wirtschaftsminister Guy Parmelin das Abkommen vorgestellt und gewürdigt hatten: Carlo Sommaruga wies bei dieser Würdigung insbesondere auf das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung hin. Dieses umfasse wichtige Aspekte wie die nachhaltige Waldbewirtschaftung, die Einhaltung internationaler Klima- und Biodiversitätsabkommen sowie von Arbeitnehmendenrechten der ILO. Das interessanteste Element stellte für Sommaruga jedoch die mögliche Einsetzung eines Expertengremiums im Falle von Streitigkeiten betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung dar. Guy Parmelin wiederum wies auf die Bedeutung des Abkommens für die politische Integration der Republik Moldau hin. Die EFTA-Staaten könnten damit etwas zur Stärkung des Landes sowie zur Stabilität in der Region beitragen.

Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau (BRG 24.032)
Accords de libre-échange

Mitte Juni 2024 fand in Berlin die dritte Ukraine Recovery Conference statt. Die Schweizer Regierung war an diesem Anlass, dessen erste Austragung in der Schweiz stattgefunden hatte, durch Aussenminister Ignazio Cassis vertreten. Der Medienmitteilung des Bundesrates liess sich entnehmen, dass an der Konferenz unter anderem über den Einbezug des Privatsektors beim Wiederaufbau der Ukraine diskutiert wurde. Zudem wurde auch über Möglichkeiten gesprochen, wie der soziale Zusammenhalt in der Ukraine gestärkt werden kann. Die Schweiz habe sich gemäss der Medienmitteilung an diesem Treffen und darüber hinaus stark für das Finden einer Friedenslösung eingesetzt; daher organisiere sie auch ein hochrangiges Treffen, das noch im Juni 2024 auf dem Bürgenstock stattfinden sollte. Des Weiteren unterstütze die Schweiz die ukrainische Bevölkerung auch mit humanitärer und finanzieller Hilfe, mit Aktionen vor Ort – wie etwa der Minenräumung – sowie mit der Gewährung des Schutzstatus S für aus der Ukraine Geflüchtete.

Ukraine Reform Conference
Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea (Südkorea) beschäftigten den Ständerat in der Sommersession 2024. Wie APK-SR-Sprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) berichtete, teilte die Kommission das Ansinnen des Nationalrates, die Wirtschaftsbeziehungen mit Südkorea modernisieren zu wollen, empfahl aber, den Motionstext aus der Feder der APK-NR anzupassen, um den Vorbehalten des Bundesrates entgegenzukommen. Konkret schlug die Kommission vor, im Text explizit auf die Zusammenarbeit der Schweiz mit den anderen EFTA-Staaten hinzuweisen. Zudem soll die neu formulierte Motion mehr Spielraum bei den FHA-Verhandlungen bringen, indem die in der Motion genannten Verhandlungspunkte lediglich «soweit wie möglich» berücksichtigt werden sollen. Nachdem Wirtschaftsminister Guy Parmelin der APK-SR für die Berücksichtigung der bundesrätlichen Argumente gedankt hatte, wurde die Motion in der geänderten Fassung stillschweigend angenommen. Der Nationalrat wird sich nun noch einmal mit der Motion befassen.

Modernisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea (Mo. 23.4321)

À la suite de l'acceptation au Parlement de la loi fédérale sur un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (MCF 21.047), et avant le scrutin populaire du 9 juin 2024, le Conseil fédéral a lancé une procédure de consultation sur la révision de plusieurs ordonnances dans le domaine de l'énergie. En effet, la nouvelle loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité engendre des adaptations relatives à l'intérêt national de la production d'électricité, l'efficacité énergétique, la réserve d'énergie en hiver, ou encore les nouvelles communautés électriques. En cas de rejet dans les urnes, la procédure de consultation serait caduque. Le délai est fixé au 28 mai 2024.

Modifications d'ordonnances dans le domaine de l'énergie

In der Frühjahrssession 2024 beugten sich beide Räte über den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 und über den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Im Ständerat stellte Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) den Bericht vor und verdankte die diesbezügliche Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung. Anschliessend nutzte Carlo Sommaruga (sp, GE) die Gelegenheit, um auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam zu machen. Es bestehe zwar ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den palästinensischen Autonomiebehörden. Aufgrund der Politik Israels fielen jedoch nur sehr wenige Produkte unter dieses Abkommen, ausserdem würden die palästinensischen Bauern durch das Verhalten Israels an ihrer Arbeit gehindert. Sommaruga forderte den Bundesrat dazu auf, seine Haltung bezüglich der Produktdeklaration aus den von Israel besetzten Gebieten zu überdenken. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich in seinem Votum auch den von Sommaruga aufgeworfenen Punkten zu und bot an, diese Fragen in einer Kommissionssitzung zu diskutieren. Anschliessend wurde von den Berichten Kenntnis genommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen wurde einstimmig angenommen.
Im Nationalrat stiessen die Berichte ebenfalls auf Wohlwollen. Die Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) bedankten sich ebenfalls bei Wirtschaftsminister Parmelin und dem SECO für die Arbeit und für die Integration der strategischen Handlungsfelder der Aussenwirtschaftsstrategie in den vorliegenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Sie hielten weiter fest, dass der Bericht sehr treffend auf die zunehmenden politischen Spannungen in der ganzen Welt eingehe und auch die Konsequenzen eines nationalistischen und protektionistischen Rückzugs aufzeige. Anschliessend bezogen die einzelnen Fraktionen Position und erläuterten ihre jeweiligen Gedanken zum Bericht. Während Christine Badertscher (gp, BE) für die Grünen bedauerte, dass das Thema Nachhaltigkeit nicht als transversales Thema, sondern in einem separaten Kapitel behandelt wurde, kritisierte Farah Rumy (sp, SO) seitens der SP, dass die Schweiz nicht auf die industriepolitischen Massnahmen der Schweizer Handelspartner reagiere. Sie sprach damit den Green Deal Industrial Plan der EU und den Inflation Reduction Act der USA an. Die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU stand im Mittelpunkt des Votums der Mitte-Vertreterin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL). Entsprechend begrüsste sie die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Auch die GLP in Person von Corina Gredig (glp, ZH) freute sich über das Verhandlungsmandat, denn der Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zur EU komme eine eminent wichtige Bedeutung zu. FDP-Nationalrat Simon Michel (fdp, SO) bezeichnete die bilateralen Beziehungen zur EU gar als Königsweg und plädierte dafür, diese zu pflegen und weiter auszubauen. Martin Haab (svp, ZH) von der SVP hob schliesslich den vor einigen Tagen angekündigten Abschluss des FHA mit Indien sowie die Weiterentwicklung des bilateralen Handelsabkommens mit dem vereinigten Königreich als positive Entwicklungen hervor. Nach dem Votum des Wirtschaftsministers, der noch einmal die für den Bundesrat wichtigsten Elemente des Berichts hervorhob, nahm die grosse Kammer Kenntnis von den Berichten. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ebenfalls einstimmig gutgeheissen.

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Rapports sur la politique économique extérieure

Im März 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass die EFTA-Staaten und Indien nach 16 Jahren Verhandlungen ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben. Mit dem FHA, das unter anderem noch vom Schweizer Parlament gutgeheissen werden muss, wird Indien die Zollansätze für 95.3 Prozent der Importe von Industrieprodukten aufheben respektive teilliberalisieren. Nach einer Übergangsfrist werde die Schweiz zudem für gewisse Landwirtschaftsprodukte zollfreien Zugang zum indischen Markt erhalten. Darüber hinaus seien Verbesserungen im Bereich des geistigen Eigentums erreicht worden. Das FHA umfasse auch ein rechtsverbindliches Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Dies werde es den Vertragspartnern erlauben, handelsbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit zu debattieren. Auf Wunsch Indiens wurde auch ein Kapitel zur Förderung der Investitionen in Indien durch Unternehmen aus den EFTA-Staaten eingefügt.

Die Medien waren sich einig, dass der Abschluss der Verhandlungen einen grossen Erfolg darstelle – insbesondere für Wirtschaftsminister Guy Parmelin – und dass die Schweiz vom Abkommen profitieren werde. Olivier Feller (fdp, VD) zeigte sich den Medien gegenüber erfreut, dass der Zollschutz für viele sensible Agrarprodukte wie etwa Wein, Zucker und Milchprodukte nicht angetastet werde. Samuel Bendahan (sp, VD) hingegen sorgte sich im Zusammenhang mit den Regeln des geistigen Eigentums um den Zugang der indischen Bevölkerung zu Generika. Nicolas Walder (gp, GE) wiederum bemängelte, dass das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung nicht genüge, da es beispielsweise keine wirksamen Sanktionen für Firmen gebe, bei denen Kinderarbeit festgestellt wurde. In den Medien wurde schliesslich auch festgehalten, dass es für Indien vor allem um die Investitionen ausländischer Firmen in Indien gehe, wo es viele gut ausgebildete Arbeitskräfte gebe. Zudem werde Indien auch von erleichterten Exporten im Textilbereich profitieren.

Accord de libre-échange entre l’Inde et l’AELE (BRG 24.069)
Accords de libre-échange

Der Bundesrat präsentierte im Februar 2024 seine Botschaft zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau. Der Botschaft liess sich entnehmen, dass das Abkommen zahlreiche wirtschaftliche Elemente abdeckt – von den Bestimmungen zum Warenhandel und dem Abbau der technischen Handelshemmnissen über den Handel mit Dienstleistungen bis zum Schutz von Investitionen und des geistigen Eigentums. Das Freihandelsabkommen verfüge zudem erstmals auch über ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Es verfolge das generelle Ziel, die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Behörden zu erleichtern. Die Umsetzung des Abkommens werde durch einen gemischten Ausschuss überwacht, liess sich der Botschaft weiter entnehmen. Die EU und das Vereinigte Königreich verfügten bereits 2016 respektive 2022 über ein Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau. Durch das vorliegende Abkommen der EFTA-Staaten mit dem osteuropäischen Land könne nun sichergestellt werden, dass die Akteurinnen und Akteure der Schweizer Wirtschaft über gleich lange Spiesse auf dem moldauischen Markt verfügen wie die EU-Staaten und das Vereinigte Königreich. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass dem Abkommen auch eine grosse politische Bedeutung zukomme, da sich die Republik Moldau aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine in einer schwierigen innen- sowie aussenpolitischen Situation befinde.

Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau (BRG 24.032)
Accords de libre-échange

Anfang Februar 2024 reiste Aussenminister Ignazio Cassis in die Region Asien-Pazifik und besuchte dabei Indien, Südkorea, China und die Philippinen. Gemäss Medienmitteilung bilde dieser Raum einen Schwerpunkt für die Aussenpolitische Strategie 2024-2027.
Bei den Gesprächen in Indien stand die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit im BFI-Bereich im Fokus. Zudem wurden Diskussionen über den Weg zu Frieden in der Ukraine geführt. Südkorea war 2024 – wie auch die Schweiz – nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat, weshalb sich die von Cassis geführten Diskussionen in diesem Staat allen voran um die globale Sicherheit drehten. In China stand die Wiederaufnahme des strategischen Dialogs im Mittelpunkt des Besuchs. Darüber hinaus waren auch der Investitionsschutz und die Modernisierung des 2014 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens wichtige Anliegen. Weitere bilaterale Themen waren der Menschenrechtsdialog sowie die Konflikte in der Ukraine, im Nahen Osten sowie auf der koreanischen Halbinsel. Auf den Philippinen schliesslich standen die Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen den Philippinen und den EFTA-Staaten, der Schweizer Beitrag zur Friedensförderung auf den Philippinen sowie die geopolitische Lage im Raum Asien-Pazifik auf der Traktandenordnung.

Aussenminister Cassis reist in die Region Asien-Pazifik
Dossier: Visites officielles à l'étranger 2024

Im Januar 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 inklusive dem Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Der Bundesrat hielt im Aussenwirtschaftsbericht fest, dass die Schweiz auch 2023 versucht habe, sich als unabhängige Akteurin zwischen den grossen Wirtschaftsmächten zu behaupten. Sie setzte dabei auf günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie etwa auf offene Märkte, wenig Regulierung sowie eine attraktive Steuerpolitik. Auch gut ausgebildete Fachkräfte bildeten eine wichtige Grundlage für die Schweizer (Aussen-)Wirtschaft.
Die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz war auch 2023 die EU respektive ihre Mitgliedstaaten. Im Bericht wurde erläutert, dass der Bundesrat Ende 2023 das Mandat für Verhandlungen mit der EU verabschiedet hatte. Das Kernanliegen des Abkommenspakets bilde der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt. Zudem bestehe ein weiteres Ziel darin, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abzuschliessen. Auch mit anderen Staaten seien hinsichtlich der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Fortschritte erzielt worden. So konnte im Berichtsjahr etwa eine gesteigerte Verhandlungsdynamik mit Indien hinsichtlich eines Freihandelsabkommens festgestellt werden. Weiter unterstrich der Bundesrat im Bericht, dass die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik weiterhin eine wichtige Rolle spiele. So enthalte das 2023 unterzeichnete FHA zwischen den EFTA-Staaten und Moldau erstmals Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Der Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit wie auch die Schweizer Sanktions- und Exportkontrollpolitik wiederum waren im letzten Jahr geprägt vom Konflikt in der Ukraine, so der Bericht. Wie bereits 2022 hatte sich der Bundesrat auch 2023 weitgehend dem EU-Sanktionsregime gegenüber Russland angeschlossen.

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Rapports sur la politique économique extérieure

Auch im Nationalrat, der das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien in der Wintersession 2023 beriet, gab es links-grünen Widerstand gegen das Geschäft: Während die Mehrheit der APK-NR auf Eintreten plädierte, beantragte eine Minderheit um Nicolas Walder (gp, GE) Nichteintreten. Dieser wies – wie zuvor bereits Carlo Sommaruga (sp, GE) im Ständerat – darauf hin, dass mit dem Abkommen nur ausländische Investoren Zugang zu privaten Schiedsgerichten erhielten, nicht jedoch die lokalen Wirtschaftsakteure oder die Zivilgesellschaft. Darüber hinaus sei es nicht angemessen, dass mit diesem Abkommen sämtliche Investitionen geschützt würden. Aus Sicht der Minderheit sollten beispielsweise Investitionen in fossile Energieträger vom Schutz ausgenommen werden. Nach diesem Votum signalisierten die Fraktionen der FDP.Liberalen, der Mitte und der SVP Zustimmung zum Geschäft. Die Vertreterinnen und Vertreter der SP- und der Grünen-Fraktion sprachen sich gegen das Abkommen aus. Eintreten wurde mit 127 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.
In der Gesamtabstimmung sprachen sich die Mitglieder der grossen Kammer mit 125 zu 62 bei 8 Enthaltungen für den Entwurf aus. Nebst den fast geschlossen stimmenden bürgerlichen Parteien hatte sich auch die GLP-Fraktion für das Geschäft ausgesprochen.

Im Rahmen der Schlussabstimmungen nahm der Nationalrat die Vorlage mit 132 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Für Ablehnung des Abkommens stimmten die SP- und die Grünen-Fraktion sowie ein Mitglied der SVP-Fraktion. Im Ständerat wurde das Geschäft mit 39 zu 6 Stimmen angenommen. Auch hier stammten die Gegenstimmen von Mitgliedern der SP sowie der Grünen.

Schutz von Investitionen. Abkommen mit Indonesien (BRG 23.035)

Die APK-NR rief den Bundesrat in einer Motion dazu auf, die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea (Südkorea) zu stärken und zu modernisieren. Sie forderte unter anderem einen besseren Marktzugang für Agrarprodukte, die Beseitigung von Handelshemmnissen sowie eine Vereinfachung bei Zollverfahren, Ursprungsregeln und Produktprüfungen. Auf der Wunschliste standen auch Verbesserungen im Bereich des Geistigen Eigentums und beim Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt sowie ein besserer Schutz für bilaterale Investitionen. Die Kommission wies zusammenfassend darauf hin, dass das 2006 abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Republik Korea jenem zwischen der EU und der Republik Korea in gewissen Bereichen hinterherhinke.
Der Bundesrat teilte das Bestreben der APK-NR, das FHA zwischen der EFTA und Südkorea zu modernisieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Schweizer Anbieter auf dem südkoreanischen Markt gegenüber Drittstaaten nicht mehr benachteiligt werden. Zwar habe sich Südkorea offen gegenüber einer Aktualisierung des FHA gezeigt, auf der technischen Ebene hätten bislang jedoch noch keine Fortschritte erzielt werden können. Der Bundesrat beantragte die Motion allerdings trotzdem zur Ablehnung, weil deren Erfüllung von der Bereitschaft Südkoreas und der anderen EFTA-Mitgliedern, das FHA zu modernisieren, abhänge. Zudem enthalte die Motion auch Elemente, die nicht im Rahmen eines FHA geklärt werden könnten, beispielsweise Steuerfragen und der Schutz von Investitionen.

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Vorstoss. Für die Kommission stellten Christine
Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Laurent Wehrli (fdp, VD) die Motion vor. Laurent Wehrli betonte, dass sich die Kommission darüber im Klaren sei, dass diese Motion nur für die Schweizer Regierung, nicht jedoch für die anderen EFTA-Staaten bindend sei. Danach plädierte Bundesrat Parmelin aus den genannten Gründen noch einmal für Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich dennoch einstimmig für Annahme der Motion aus.

Modernisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea (Mo. 23.4321)

Der Ständerat beriet in der Herbstsession 2023 über das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (mitte, SO) stellte das Abkommen vor und betonte die Wichtigkeit solcher Abkommen für die Schweiz als kleines Land mit einer hohen Exportquote. Entsprechend beantrage die Kommissionsmehrheit Zustimmung. Die Kommissionsminderheit, vertreten durch Carlo Sommaruga (sp, GE), beklagte, dass nur die Investoren sowie die Staaten Zugang zu den Schiedsgerichten hätten; Gewerkschaften und Umweltschutzorganisationen hingegen müssten bei einem mutmasslichen Vertragsbruch vor lokalen Gerichten klagen, die leider oft sehr langsam arbeiteten oder gar bestechlich seien. Mit 29 zu 10 Stimmen sprach sich der Ständerat in der Folge für die Genehmigung des Abkommens aus.

Schutz von Investitionen. Abkommen mit Indonesien (BRG 23.035)

Im Januar 2023 kündigte der Bundesrat an, dass die Ukraine Recovery Conference für den politischen Wiederaufbauprozess in der Ukraine, deren erste Ausgabe im Juli 2022 in der Schweiz stattgefunden hatte, 2023 in London weitergeführt werde. Am WEF 2023 übergab Aussenminister Cassis dem britischen Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie, Grant Shapps, daher offiziell die Federführung für die Vorbereitung der nächsten Konferenz. Cassis rief anlässlich der Übergabe die beschlossenen «Prinzipien von Lugano» in Erinnerung und bezeichnete diese als Kompass für die dunklen Zeiten des Krieges. Im Juni des gleichen Jahres gab der Gesamtbundesrat dann bekannt, dass Ignazio Cassis in London an einem Panel zur humanitären Minenräumung teilnehmen werde und aufgrund seiner Rolle als Mitorganisator 2022 auch eine Rede an der Schlussveranstaltung halten werde. Die Schweiz habe den Wiederaufbauprozess der Ukraine vor und seit der Konferenz in Lugano eng begleitet, unter anderem habe Bundesrat Cassis an zwei weiteren Konferenzen zu dieser Thematik in Berlin und Paris teilgenommen und die Organisation einer weiteren Konferenz zur Dezentralisierung und Stärkung der lokalen Verwaltung im Rahmen des Wiederaufbau- und Reformprozesses in der Ukraine unterstützt, erläuterte das EDA in einer Medienmitteilung.
In seiner Rede an der Konferenz in London warb Bundesrat Cassis unter anderem dafür, den politischen Wiederaufbauprozess des Landes gemeinsam fortzusetzen, wobei die Prinzipien von 2022 als Grundlage dienen sollten. Er kündigte an, dass die Schweiz im Rahmen der IZA-Strategie 2025–2028 Mittel in der Höhe von rund CHF 1.5 Mrd. zugunsten der Ukraine reservieren werde, zuzüglich zu den für die Jahre 2023–2024 vorgesehenen CHF 300 Mio. Dieses Vorgehen kritisierte in der Folge aber beispielsweise die Aargauer Zeitung, da so «sämtliche Gelder, die aufgrund der Teuerung in die IZA-Kasse fliessen», für die Ukraine reserviert und zudem Mittel von anderen IZA-Projekten umgeleitet würden. Damit nehme man anderen Krisenregionen im Süden Gelder weg, monierte die Zeitung.
Zum Abschluss der Geberkonferenz unterzeichnete die Schweiz zusammen mit weiteren Staaten eine Absichtserklärung zur Absicherung privater Investitionen in der Ukraine gegen Kriegsrisiken. Ziel der Erklärung sei es, Private zu Investitionen in der Ukraine zu ermutigen und die damit zusammenhängenden Risiken zumindest teilweise auf die unterzeichnenden Staaten und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zu übertragen. Die Weltbank schätzte die seit Februar 2022 entstandenen Schäden auf über CHF 400 Mrd. und betonte, dass auch der Privatsektor einen Teil zu deren Behebung beitragen müsse.

Ukraine Reform Conference
Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)

In der Sommersession 2023 schrieb der Nationalrat ein Postulat betreffend die Schaffung eines «Swiss Fund» ab. Wie der Bundesrat im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 darlegte, sei das Anliegen von Gerhard Pfister (mitte, ZG) mit dem entsprechenden Postulatsbericht vom Dezember 2022 erfüllt worden.

Swiss Fund. Une contribution à la maîtrise des défis actuels de la Suisse (Po. 15.3243)

In der Frühlingssession 2023 behandelte der Nationalrat fünf identische Motionen für eine sogenannte Swiss Green Investment Bank. Die Motionen Andrey (gp, FR; Mo. 22.3469), Fischer (glp, LU; Mo. 22.3470), Jauslin (fdp, AG; Mo. 22.3471), Landolt (mitte, GL; Mo. 22.3472) und Widmer (sp, ZH; Mo. 22.3473) forderten die Schaffung einer Klimainvestitionsbank, die hauptsächlich zwei Ziele verfolgen soll: erstens die Förderung von nachhaltigen Projekten im Bereich des Klima- und Artenschutzes und zweitens die Mobilisierung von privatem Kapital für ökologische Projekte im In- und Ausland. Private Investitionen in solche Projekte hätten es gegenwärtig aufgrund der intransparenten Risikostruktur und einer zu hohen Risikoeinstufung schwer, wodurch nachhaltige Finanzanlagen viel Know-how voraussetzten, erklärte Roland Fischer im Ratsplenum. Eine Klimainvestitionsbank könne hier ansetzen, solches Wissen aufbauen, dieses den potenziellen Investorinnen und Investoren zur Verfügung stellen und sie mit verschiedenen Finanzinstrumenten gegen Kreditrisiken und Währungsverluste absichern. Durch die Senkung des Investitionsrisikos sollen privates Engagement in diesem Bereich attraktiver gemacht und Einnahmen generiert werden, die beispielsweise in weitere Projekte investiert werden könnten. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, anerkenne der Bundesrat zwar die Bedeutung der verstärkten Mobilisierung privater Gelder für ausländische Klima- und Biodiversitätsprojekte sowie der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, jedoch stellten sich mit diesem Vorhaben eine Reihe von Grundsatzfragen, die gegen ein solches Instrument sprächen. Erstens sei das für Steuerzahlende entstehende finanzielle Risiko nicht geklärt, ebenso wenig wie die Mittel, mit denen eine solche Klimainvestitionsbank finanziert werden soll. Zweitens stelle es die Schweiz vor unbekannte volkswirtschaftliche und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen sowie Verlustrisiken. Drittens eröffne sich die Frage der Subsidiarität staatlichen Handelns und viertens bestehe die Gefahr einer ineffizienten Marktverzerrung sowie von Doppelspurigkeiten mit der Sifem und multilateralen Entwicklungsbanken. Des Übrigen habe der Bundeshaushalt derzeit wenig finanziellen Spielraum für die Schaffung einer solchen Green Investment Bank. In der Abstimmung über die Motion überwog der Widerstand aus den Fraktionen der FDP, der Mitte und der SVP knapp: Mit 95 zu 92 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer die fünf Motionen ab.

Une banque d'investissement écologique pour la Suisse (Mo. 22.3469)

Im April 2023 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen. Das Abkommen soll Schweizer Investitionen in Indonesien sowie indonesischen Investitionen in der Schweiz Schutz vor politischen Risiken – wie beispielsweise staatlicher Diskriminierung oder unrechtmässiger Enteignung – bieten. Das vorliegende Abkommen sei das erste Investitionsschutzabkommen, welches mit einem neuen Verhandlungsansatz erarbeitet wurde: Im Gegensatz zu früheren Investitionsschutzabkommen verfüge das Abkommen selber über detaillierte Bestimmungen zum Streitbeilegungsverfahren und zu den Schiedsgerichten. Damit werde der Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens eingeschränkt. Zudem enthalte es unter anderem spezifische Artikel zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zur Korruptionsbekämpfung. Dadurch soll das Ziel des Investitionsschutzes mit demjenigen der nachhaltigen Entwicklung in Übereinstimmung gebracht werden.

Schutz von Investitionen. Abkommen mit Indonesien (BRG 23.035)

Im Dezember 2022 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats Pfister (mitte, ZG) zur Schaffung eines «Swiss Fund» für exportierende KMU. Der Fonds, welcher mit einem Eigenkapitalanteil an Bundesgeldern geschaffen würde, sollte einerseits KMU helfen, einfacher an liquide Mittel für Investitionen zu kommen, und andererseits Investorinnen und Investoren attraktive Anlagemöglichkeiten bieten. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass ein staatlicher KMU-Fonds nicht sinnvoll sei und die Finanzierung der KMU über Eigenmittel sowie über Bankkredite gut funktioniere. Die derzeitige Politik setze den Fokus vorwiegend auf die Rahmenbedingungen, zudem gebe es bereits vereinzelt Fonds, etwa für Bürgschaften oder für Innosuisse-Projektmitfinanzierungen, welche aber noch vermehrt genutzt werden könnten. Prüfen wolle der Bundesrat hingegen die Schaffung eines Innovationsfonds für Start-ups, da dort ein Bedürfnis bestehe. Er hatte im Juni 2022 einen entsprechenden Richtungsentscheid gefällt.

Swiss Fund. Une contribution à la maîtrise des défis actuels de la Suisse (Po. 15.3243)

In Erfüllung eines Postulats der APK-NR (Po. 20.4332) publizierte der Bundesrat im November 2022 den Bericht «Engagement der Schweiz gegenüber der Wirtschaftsblockade gegen Kuba». Der Bericht befasste sich mit Fragen zur Rolle der Schweiz innerhalb der UNO-Gremien und zu möglichen Massnahmen, mit denen der Handel mit und Investitionen in Kuba ermöglicht werden könnten. Der Bundesrat hielt fest, dass die Sanktionsmassnahmen der USA gegen Kuba zwar keine direkte Rechtswirkung in der Schweiz entfalten würden, Schweizer Unternehmen und NGOs aber trotzdem einschränkten. Die schweizerische Rechtsordnung böte eigentlich gute Rahmenbedingungen für den Handel mit und Investitionen in Kuba. Man könne Private aber nicht zur Durchführung von Zahlungen oder Lieferungen zwingen, da Schweizer Unternehmen auf Basis der Vertragsfreiheit und gemäss eigener Risikoerwägungen entscheiden würden, in welchen Staaten sie tätig sein wollen. Die Problematik extraterritorialer Auswirkungen unilateraler Sanktionen von Drittstaaten sei bekannt und bereits im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse (Mo. Lombardi (cvp, TI; 17.3511); Mo. Sommaruga (sp, GE; 20.4252)) aufgegriffen worden.
Der Bundesrat nahm im Bericht auch eine Einschätzung der Vorschläge vor, welche die APK-NR in ihrem Postulat vorgebracht hatte. Im Rahmen der UNO-Generalversammlung setze sich die Schweiz seit 2002 für die Aufhebung des Embargos gegen Kuba ein und leiste einen Textbeitrag für die jährliche Berichterstattung des UNO-Generalsekretärs zu den Folgen des Embargos. Weiterer Handlungsbedarf bestehe im Kontext der UNO daher nicht. Die Frage, ob bundesnahe Unternehmen wie die PostFinance in die Unterstützungsmassnahmen für Kuba eingebunden werden könnten, wurde vom Bundesrat verneint. Der Grundversorgungsauftrag der PostFinance beschränke sich auf Dienstleistungen innerhalb der Schweiz, während Zahlungsverkehrsdienste ins Ausland nicht darunterfielen. Auch die SNB könne nicht zu den Unterstützungsmassnahmen beitragen, da Entwicklungs- und Investitionsfinanzierung nicht Teil ihres Mandats seien.
Der Bundesrat resümierte, dass die Schweiz die vorhandenen Instrumente in multilateralen Gremien sinnvoll einsetze. Eine Verbesserung der Situation in Kuba könne zudem nur im Dialog mit den USA erzielt werden und nicht durch einseitige Massnahmen.

US-Blockade gegen Kuba zugunsten der ärmsten Bevölkerung aktiv bekämpfen (Po. 20.4332)

Le postulat du député Gerhard Andrey (verts, FR) a été retiré. Il préconisait le lancement d'une étude approfondie sur les possibilités de mobilisation des capitaux privés, notamment grâce à l'effet de levier d'un soutien étatique, qui auraient comme ambition d'atteindre les objectifs de la Suisse en matière de climat et de biodiversité à l'étranger. D'après le député fribourgeois, ce postulat aurait répondu aux critiques soulevées par le Conseil fédéral dans ses réponses aux cinq motions relatives à la création d'une banque d'investissement écologique pour la Suisse.

Mobiliser des capitaux privés pour atteindre les objectifs de la Suisse en matière de climat et de biodiversité à l’étranger (Po. 22.4095)

Im Mai 2022 setzte sich die WAK-NR mit der Motion Ettlin (mitte, OW) für eine Änderung der Rückzahlung der Verrechnungssteuer für begünstigte Unternehmen bei zwei «verbundenen, vom gleichen Aktionärskreis beherrschten Gesellschaften» auseinander. Die Kommissionsmehrheit erachtete die Umsetzung der Motion als «regelrechten Blindflug» und fürchtete insbesondere das sogenannte Dividend Stripping, bei dem eine Aktie kurz vor der Dividendenzahlung verkauft und kurz darauf wieder zurückgekauft wird, um auf diese Weise Steuern zu hinterziehen. Folglich beantragte die Mehrheit der WAK die Motion zur Ablehnung und reichte stattdessen ein gleichlautendes Kommissionspostulat ein, das eine «Auslegeordnung zur schweizerischen Besteuerungspraxis» in diesem Bereich sowie zu ihren Problemen und zu möglichen Lösungen aufzeigen soll. Eine Minderheit Walti (fdp, ZH) wollte die Motion weiterverfolgen, bei ihrer Umsetzung aber ausdrücklich Massnahmen gegen Dividend Stripping einbauen. In der Herbstsession 2022 lehnte der Nationalrat die Motion mit 105 zu 77 Stimmen ab, sprach sich aber stillschweigend für Annahme des Kommissionspostulats, das gleichzeitig behandelt wurde, aus. Einzig die Mitglieder der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion stimmten der Motion zu. Diese ist somit erledigt.

Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden (Mo. 19.4635)