Den Willen zur Mitarbeit auf multilateraler Ebene dokumentierte der Bundesrat auch mit Vorschlägen für konkrete Massnahmen und das Parlament mit meist oppositionsloser Zustimmung. Verabschiedet wurde zunächst die Verlängerung eines Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen (BRG 12158). Damit behielt der Bundesrat die Kompetenz, bei Währungskrisen an internationalen Stützungsaktionen teilzunehmen, wobei der hierfür vorgesehene Betrag von bisher CHF 865 Mio. auf CHF 1.5 Mrd. erhöht wurde. Im Rahmen eines weiteren Bundesbeschlusses wurden die Behörden überdies ermächtigt, einen à fonds perdu-Beitrag von insgesamt CHF 25 Mio. an den Zinsverbilligungsfonds der Weltbank (WB) und des IWF zugunsten der von den gestiegenen Erdölpreisen am meisten betroffenen Entwicklungsländer zu leisten (BRG 75.078). Im Einvernehmen mit dem Bundesrat kam es im Weiteren zu Sondierungsgesprächen der Nationalbank mit den Vertretern des Europäischen Währungsverbundes («Währungsschlange») über einen Beitritt der Schweiz, der eine begrenzte Wechselkursstabilisierung gegenüber einigen wichtigen Handelspartnern erlaubt hätte: In dieser «Währungsschlange» bleiben die Währungen von Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Schweden, Dänemark und Norwegen innerhalb einer Bandbreite von 2.25 Prozent fixiert, während sie gegenüber anderen Ländern frei schwanken können. Die entsprechenden Verhandlungen wurden jedoch gegen Ende des Jahres eingestellt, weil namentlich der Widerstand Frankreichs eine Teilnahme der Schweiz verunmöglichte; Frankreich erachtete – unter Anspielung auf das Bankgeheimnis – vor allem die Kontrollmassnahmen der Schweiz gegenüber Kapitalzuströmen als unzulänglich und sah im «starken» Schweizerfranken eine Gefahr, dass die Wechselkurse der «Währungsschlange» gegenüber dem Dollar zu stark nach oben getrieben würden.
- Mot-clés
- Date
- 16 décembre 1975
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 12158
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 1975, S. 1526 f.
- AB NR, 1975, S. 1562 ff.
- AB NR, 1975, S. 347 ff.
- AB NR, 1975, S. 571
- AB SR, 1975, S. 153 ff.
- AB SR, 1975, S. 233
- AB SR, 1975, S. 640 ff.
- BBI, 1975, II, S. 1686 ff.
- BBI, 1975, II, S. 2308 f.
- BBl, 1975, I, S. 1150 f.
- BBl, 1975, I, S. 614 ff.
- NZZ, 8.3.75, 6.9.75., 25.10.75 ; TLM, 13.3.75 ; 24 Heures, 27.3.75 ; Presse vom 20.11.75 ; NZ, 16.12.75 ; BN, 10.4.75.
- SNB (1976). Geschäftsbericht 68/1975, S. 11 f. und S. 21 f.
de François Da Pozzo
Modifié le 06.12.2024
Modifié le 06.12.2024