Im September legte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) das überarbeitete Kapital- und Liquiditätsregime für Banken vor, welches Basel II (2004 beschlossene Eigenkapitalanforderungen für Banken) ablösen und 2013 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden soll. Das Gremium besteht aus den Zentralbankchefs und den Leitern der nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden der G-20 und weiteren sieben Staaten, darunter die Schweiz. Zentrale Beschlüsse von Basel III sind neben einer Verschärfung der Anforderungen an wichtige Stabilitäts-Kennzahlen die deutlich erhöhten Eigenkapitalanforderungen an die Banken. Dabei wurde das Minimum für das harte Kernkapital (Kernkapitalquote entspricht dem Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu den risikobehafteten Geschäften) bei sieben Prozent angesetzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Banken im Krisenfall ihre Verluste selbst auffangen können. Zusammen mit der Fixierung des verlangten weichen Kernkapitals bei mindestens 1.5 Prozent und Ergänzungskapitals bei 2 Prozent wurden die Eigenkapitalanforderungen somit auf 10.5 Prozent erhöht und fast verdoppelt. Im November stimmten die Regierungschefs der G-20 dem Vorschlag zu.
- Mot-clés
- Date
- 21 septembre 2010
- Type
- Relations internationales
- Sources
-
Afficher
- TA, 7.9.10; NZZ, 9.9.10; Presse vom 13.9. und 14.9.10; SHZ 15.–21.9.10.
de Suzanne Schär
Modifié le 27.03.2025
Modifié le 27.03.2025