Der Bundesrat setzte die Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) in Kraft, welche der Transportpolizei das Tragen von Waffen erlaubt. Damit konkretisiert die Verordnung das 2010 erlassene Bundesgesetz gleichen Namens. In den Räten war die Frage über die Bewaffnung der Sicherheitsorgane umstritten gewesen und war deshalb an den Bundesrat delegiert worden. Mit seinem Entscheid trägt der Bundesrat der Meinung der Polizei- und Bahngewerkschaften sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Rechnung, die in der Anhörung vom Herbst 2010 eine Bewaffnung gefordert hatten. Obwohl zuerst ablehnend eingestellt, entschied sich im September auch die SBB, ihre Transportpolizei (Bahnpolizei) mit Schusswaffen auszurüsten. (Siehe auch hier.)