Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung

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Im Sommer gab der Bundesrat statt der umstrittenen Vorlage zur allgemeinen Steueramnestie einen Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung in Konsultation. Er stellte drei Varianten zur Diskussion: eine pauschale Nachsteuer, ein verkürztes Nachsteuerverfahren und ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig schlug er vor, die Haftung der Erben für Bussen des Erblassers gänzlich zu beseitigen und auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehung selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige). Unbestritten war in der Vernehmlassung einzig die Aufhebung der Erbenbusse, über die restlichen Punkte waren sich die Parteien nicht einig; die Kantone lehnten eine Steueramnestie ab. In der Wintersession überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner WAK (Mo. 03.3432), welche den Bundesrat beauftragt, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten.

Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige. Ziel der Vorlage ist es, Steuerpflichtige zu motivieren, bisher unversteuertes Vermögen der Legalität zuzuführen. Konkret verkürzt sich der grundlegende Zeitraum für das Nachsteuerverfahren von heute zehn Jahren auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind. Dabei sind die Nachsteuer und der Verzugszins wie bis anhin exakt zu berechnen. Die verkürzte Nachsteuer in Erbfällen gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen vor. Bisher musste eine Person, die sich selbst anzeigte, eine Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bezahlen. Neu entfällt die Busse bei erstmaliger Selbstanzeige, geschuldet sind jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen. Personen, die an einer Steuerhinterziehung teilnehmen, können diese in Zukunft ebenfalls anzeigen; dabei werden sie von der Busse und der solidarischen Haftung für die hinterzogene Steuer befreit.

Nachdem der Bundesrat im Herbst 2006 seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vorgelegt hatte, behandelte diese nun das Parlament. Mit dem Gesetzesentwurf sollte die Nachbesteuerung der Erbinnen und Erben vereinfacht werden. Die Selbstanzeige wäre so ausgestaltet gewesen, dass bei der erstmaligen Anzeige der Steuerhinterziehung Straffreiheit gewährt wird. Die Erben sollten also einen Anreiz erhalten, das vom Erblasser hinterzogene Vermögen und die daraus fliessenden Erträge der Legalität zuzuführen. Mit dem Gesetzesentwurf wäre zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen eingeführt worden.

Im Ständerat blieb das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Vergeblich versuchte eine linke Kommissionsminderheit bezüglich der Nachsteuer der Erben zu erwirken, dass bei einer deklarierten Steuerhinterziehung Nachsteuern und Verzugszinsen nicht nur für die letzten drei, sondern für die letzten fünf Jahre vor dem Todesjahr des Erblassers zu bezahlen sind. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung schliesslich bei fünf Enthaltungen mit nur einer Gegenstimme.

Im Nationalrat beantragte die grüne Fraktion das Nichteintreten auf die Vorlage, weil diese der Steuergerechtigkeit widerspreche. Die sozialdemokratische Fraktion kritisierte die Zugeständnisse als zu weitgehend, während sich das bürgerliche Lager hinter die Vorlage stellte. Der Nichteintretensantrag wurde klar abgelehnt. Ein Minderheitsantrag der Linken, welcher einen Verzicht auf die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben verlangte, lehnte der Nationalrat ebenso ab wie jener auf eine Verlängerung der Nachsteuerperiode auf fünf Jahre. Im Kontext der straflosen Selbstanzeige bekämpften linke und grüne Vertreter die Fortführung der Regelung bezüglich wiederholter Steuerhinterziehung, wonach die Busse von in der Regel 100% auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuern reduziert wird. Linke und Grüne wehrten sich zudem dagegen, dass der Mechanismus der straflosen Selbstanzeige auch für juristische Personen gilt. In diesem Punkt beschloss der Nationalrat abweichend vom Bundesrat und der kleinen Kammer, die Straffreiheit und den Wegfall der Solidarhaftung nicht nur für das anzeigende ausgeschiedene Organ bzw. den anzeigenden ausgeschiedenen Vertreter, sondern auch für die aktiven Mitglieder der Organe. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers klar angenommen.

Beim Bundesgesetz zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und zur Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung folgte der Ständerat bei den beiden vom Nationalrat geschaffenen Differenzen diskussionslos der grossen Kammer. Anders als im Vorschlag des Bundesrates werden die noch eingetragenen Organmitglieder sowie die aktiven Vertreter einer juristischen Person den bereits ausgeschiedenen bei der Selbstanzeige gleichgestellt, können also ebenfalls straffrei bleiben und aus der Solidarhaftung entlassen werden. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet. Die Zustimmung erfolgte mit 27 zu 3 Stimmen im Ständerat resp. mit 127 zu 66 Stimmen im Nationalrat. FDP und SVP votierten geschlossen dafür, die CVP grossmehrheitlich. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, verweigerte die SP dem Gesetz die Gefolgschaft, ebenso der überwiegende Teil der GP.