Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern (Mo. 08.3790)

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Der Nationalrat stimmte einer Motion Aubert (sp, VD) zu, welche eine allgemeine Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern bei den kantonalen Kinderschutzbehörden fordert. Der Bundesrat war damit einverstanden, erklärte aber, dass er den Ständerat auffordern werde, die Zulassung von bestimmten Ausnahmen (insbesondere die Berücksichtigung des Berufsgeheimnisses von Ärzten) in den Motionstext aufzunehmen.

Dossier: Renforcement de la protection de l’enfant (droit et obligation d’aviser)

Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen folgte dem Ansinnen des Bundesrats und modifizierte die 2009 vom Nationalrat überwiesene Motion Aubert (sp, VD). Die vom Bundesrat auszuarbeitende allgemeine Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern soll neu klar umschriebene Ausnahmen zulassen. Die kleine Kammer nahm die veränderte Motion schliesslich diskussionslos an.

Dossier: Renforcement de la protection de l’enfant (droit et obligation d’aviser)

Eine Motion Aubert (sp, VD) beauftragte den Bundesrat, eine Grundlage zu schaffen, mit der eine allgemeine Meldepflicht gegenüber Kinderschutzbehörden in allen Kantonen eingeführt werden kann. Nach der Zustimmung der grossen Kammer schuf der Ständerat eine Differenz, welche gewisse Ausnahmen von der Meldepflicht gestatten will. Diese Ausnahmen betreffen beispielsweise Ärzte. Der Nationalrat übernahm diese Modifikation.

Dossier: Renforcement de la protection de l’enfant (droit et obligation d’aviser)