Um dem wachsenden internationalen Wettbewerb zu begegnen, beabsichtigt die Post, ihren Logistikbereich (u.a. Paketpost, Expresssendungen (Swiss-Express), Kurierdienste (Swiss-Kurier) und Stückgutsendungen) bis 2007 in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Für die Angestellten der ausgelagerten Bereiche soll statt des Bundespersonalgesetzes neu ein spezieller „Gesamtarbeitsvertrag“ der Post gelten, den die Gewerkschaften mittragen. Bis auf geringfügige Unterschiede entspricht er den bisherigen Anstellungsbedingungen – mit Ausnahme des absoluten Kündigungsschutzes. Ein von der Post und den Gewerkschaften in Auftrag gegebenes Gutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ) kam zum Schluss, dass die Auslagerung der Paketpost wegen ihres Grundversorgungsauftrags unzulässig ist. Gestattet wurde die Verselbständigung der Postautodienste per 1. Juli 2006.
- Mot-clés
- Date
- 10 juin 2006
- Type
- Autre
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Presse vom 22.2., 28.4. und 10.6.06; zur Zusammenarbeit zwischen der Post und dem Verband privater Postdienstleister im Bereich Paketpost siehe QJ und TA, 26.1.06; zur Zusammenarbeit zwischen Post und Mobility Carsharing siehe Presse vom 9.2.06.
de Magdalena Bernath
Modifié le 06.12.2016
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