Eine Ende September eingereichte Motion Eder (fdp, ZG) schaffte noch im Berichtsjahr die Hürde Ständerat: Der Bundesrat, beziehungsweise das Heilmittelinstitut Swissmedic wurde beauftragt, das Ausführungsrecht des Heilmittelgesetzes dahingehend zu verändern, dass die Bürokratie bei genehmigungs- und meldepflichtigen Änderungen abgebaut und die Gebühren gesenkt werden können. Daneben wurde auch eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angeregt. Prinzipiell stört sich der Motionär an der Höhe der anfallenden Kosten bei einer genehmigungs- oder meldepflichtigen Änderung, welche bisweilen die Kosten für eine Neuzulassung überstiegen. Der Aufwand müsse entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat zeigte sich dem Anliegen gegenüber offen – er begrüsse generell Harmonisierungsbestrebungen mit EU Praktiken. In der Beratung wurde das Geschäft vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat zur Zweitberatung überlassen. Diese stand Ende Jahr noch aus.

Eine im Vorjahr eingereichte und im Ständerat bereits angenommene Motion Eder (fdp, ZG) schaffte im Berichtsjahr auch die Hürde Nationalrat. Der Bundesrat, beziehungsweise das Heilmittelinstitut Swissmedic, wurde damit beauftragt, das Ausführungsrecht des Heilmittelgesetzes dahingehend zu verändern, dass die Bürokratie bei genehmigungs- und meldepflichtigen Änderungen abgebaut und die Gebühren gesenkt werden können. Daneben wurde auch eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angeregt. Der Motionär störte sich an der Höhe der anfallenden Kosten bei einer genehmigungs- oder meldepflichtigen Änderung, welche bisweilen die Kosten für eine Neuzulassung überstiegen. Der Aufwand müsse entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat zeigte sich dem Anliegen gegenüber offen – er begrüsse generell Harmonisierungsbestrebungen mit EU-Praktiken. Nachdem das Heilmittelinstitut Swissmedic im Auftrag des Bundesrates bereits vorbereitende Arbeiten aufgenommen hatte, um die Heilmittel-Gebührenverordnung im Sinne der Motion zu ändern, und nachdem die SGK des Nationalrates im Zuge dessen die Motion einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, folgte auch der Nationalrat in der Sommersession. Das Geschäft wurde somit dem Bundesrat überwiesen.