Zu Unmut im Parlament führt seit einigen Jahren die Tätigkeit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, welche durch eine Zwangsabgabe auf den Krankenkassenprämien finanziert wird. Insbesondere wird immer wieder eine Verzettelung der Mittel (rund 17 Mio Fr. pro Jahr) moniert. Dies veranlasste Nationalrat Rossini (sp, VS), mit einer Motion zu verlangen, der Bund solle als Mitglied des Stiftungsrates durch eine Revision des Leitbildes darauf hinwirken, dass Projekte einerseits verstärkt nach Schwerpunktachsen, andererseits in einem längeren Zeitrahmen gefördert werden können, da Gesundheitsförderung erwiesenermassen einen langen Atem brauche, um die Zielgruppen zu erreichen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages realisiert die Stiftung keine eigenen Projekte, sondern bietet fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Lancierung von Aktivitäten an. Dieses Engagement ist gemäss den Leitlinien der Stiftung üblicherweise zeitlich auf maximal drei Jahre und finanziell auf höchstens 50% der Gesamtkosten begrenzt. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass die Stiftung seit 1999 strategisch auf drei Schwerpunktprogramme setzt, welche die Themenkreise "Bewegung, Ernährung, Entspannung", "Gesundheit und Arbeit" und "Jugendliche und junge Erwachsene" beinhalten. Obgleich er die Ansicht des Motionärs teilte, wonach Prävention generell langfristig angelegt sein muss, bezweifelte er, ob es sachlich geboten ist, die bisherige Praxis zu ändern und die Stiftung zu einem dauerhaften Finanzierungsträger nur weniger Aktivitäten zu machen. Federführend in der Prävention seien gemäss Verfassung die Kantone und Gemeinden, während es Sache der Stiftung sei, Impulse zu geben. Eine Ausrichtung auf einzelne Themen wäre dieser Aufgabe hinderlich oder würde sie sogar verunmöglichen. Aufgrund einer externen Evaluation habe die Stiftung in den letzten Jahren zudem ihre Tätigkeit kritisch hinterfragt und beschlossen, die Mittel gezielter einzusetzen. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 101 zu 75 Stimmen abgelehnt.