Eine Ende März eingereichte Kommissionsmotion der SGK-NR wurde im September im Nationalrat besprochen. Dabei ging es um die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers, wobei drei Eckpunkte formuliert wurden: Erstens, eine Anschubfinanzierung für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in Arztpraxen, zweitens die Schaffung eines Anreizsystems via Taxpunkte, damit Ärzte ihre Patientendaten elektronisch dokumentieren und austauschen können und drittens die Festlegung von verbindlichen Standards in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit dem von Hausärzte Schweiz initiierten Institut für Praxisinformatik. Das elektronische Patientendossier ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der "Strategie E-Health Schweiz", und das EDI hatte im Vorfeld bereits eine Vernehmlassung für einen Vorentwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes durchgeführt. Im Nachgang an die Vernehmlassung und mit Kenntnisnahme deren Ergebnisse wurde das EDI vom Bundesrat beauftragt, bis Ende des Berichtsjahres eine Botschaft vorzulegen. Damit hatte der Bundesrat die wesentlichen Punkte der vorliegenden Motion bereits aufgegriffen. Daher wurden die ersten zwei Punkte der Motion zur Ablehnung empfohlen. Die gesetzliche Grundlage für die Festlegung von verbindlichen Normen, Standards und Integrationsprofilen sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen erachtete der Bundesrat hingegen als wichtig. Nach einer kurzen Debatte wurde die Motion vom Nationalrat gesamthaft mit grosser Mehrheit angenommen, ohne allerdings die ersten beiden Forderungen zu streichen. Der Ständerat kam im Berichtsjahr nicht mehr dazu, sich der Motion anzunehmen.

Dossier: Système de santé et numérisation

Eine im Vorjahr eingereichte und vom Nationalrat bereits angenommene Kommissionsmotion seiner SGK kam im Berichtsjahr in die kleine Kammer. Dabei ging es um die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Die grosse Kammer hatte drei Eckpunkte formuliert: Erstens eine Anschubfinanzierung für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in Arztpraxen, zweitens die Schaffung eines Anreizsystems via Taxpunkte, damit Ärzte ihre Patientendaten elektronisch dokumentieren und austauschen können, und drittens die Festlegung von verbindlichen Standards in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit dem vom Verband Hausärzte Schweiz initiierten Institut für Praxisinformatik. Das elektronische Patientendossier ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der "Strategie E-Health Schweiz". Die vorberatende SGK des Ständerates liess sich jedoch nicht vom deutlichen Votum des Nationalrates leiten und beantragte, lediglich den letzten Punkt anzunehmen. Damit soll zwar das elektronische Patientendossier lanciert werden, jedoch ohne finanzielle Hilfe seitens des Bundes. Hauptsächliche Kritik war, dass die Infrastruktur nicht in einzelnen Berufsbranchen staatlich mitfinanziert werden könne, während andere Branchen das Nachsehen hätten. Zur Frage der Anreizsetzung über das Festlegen der Höhe der Taxpunkte verwies die Kommission zudem auf die Verhandlungshoheit der Tarifpartner: Der Gesetzgeber habe sich dort nicht einzumischen. Diesen Argumenten stimmte das Plenum zu, wobei nun mit Überweisung lediglich der Forderung nach Schaffung verbindlicher Standards Folge geleistet wird.

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