Eine Ende März eingereichte Kommissionsmotion der SGK-NR wurde im September im Nationalrat besprochen. Dabei ging es um die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers, wobei drei Eckpunkte formuliert wurden: Erstens, eine Anschubfinanzierung für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in Arztpraxen, zweitens die Schaffung eines Anreizsystems via Taxpunkte, damit Ärzte ihre Patientendaten elektronisch dokumentieren und austauschen können und drittens die Festlegung von verbindlichen Standards in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit dem von Hausärzte Schweiz initiierten Institut für Praxisinformatik. Das elektronische Patientendossier ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der "Strategie E-Health Schweiz", und das EDI hatte im Vorfeld bereits eine Vernehmlassung für einen Vorentwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes durchgeführt. Im Nachgang an die Vernehmlassung und mit Kenntnisnahme deren Ergebnisse wurde das EDI vom Bundesrat beauftragt, bis Ende des Berichtsjahres eine Botschaft vorzulegen. Damit hatte der Bundesrat die wesentlichen Punkte der vorliegenden Motion bereits aufgegriffen. Daher wurden die ersten zwei Punkte der Motion zur Ablehnung empfohlen. Die gesetzliche Grundlage für die Festlegung von verbindlichen Normen, Standards und Integrationsprofilen sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen erachtete der Bundesrat hingegen als wichtig. Nach einer kurzen Debatte wurde die Motion vom Nationalrat gesamthaft mit grosser Mehrheit angenommen, ohne allerdings die ersten beiden Forderungen zu streichen. Der Ständerat kam im Berichtsjahr nicht mehr dazu, sich der Motion anzunehmen.
Dossier: Système de santé et numérisation