Der Bundesrat schickte ein neues Alkoholgesetz in die Vernehmlassung. Die Totalrevision des Alkoholgesetzes sah eine Aufteilung vor. Die stark vereinfachten Aspekte der Besteuerung hochprozentiger Alkoholprodukte sind im neuen Spirituosensteuergesetz geregelt. Ein neues Alkoholgesetz fasst hingegen Handels- und Wertbestimmungen zusammen, bei denen der Präventionsgedanke im Vordergrund steht. Durch ein „Lockvogelverbot“ sollen Anlässe wie „Freibier-Partys“ oder „Ladies Nights“ an den Wochenenden untersagt werden. Ausserdem verbietet das neue Alkoholgesetz, dass einzelne Getränke zu Preisen unter dem Marktwert angeboten werden. Künftig sollen Personen eine Strafe erhalten, wenn sie Jugendlichen unter 16 bzw. 18 Jahren den Zugang zu Alkohol ermöglichen. Ausserdem plante der Bund, gesetzliche Grundlagen für Testkäufe festzulegen. Insbesondere der Gewerbeverband stellte sich gegen das neue Gesetz und hielt dieses für unnötig.
- Mot-clés
- Date
- 30 juin 2010
- Type
- Acte administratif
- Sources
-
Afficher
- EFD, 30.6.10; Presse vom 1.7.10.
de Luzius Meyer
Modifié le 08.07.2016
Modifié le 08.07.2016