Die unter dem Titel Finanzaffäre bekanntgewordenen Aufklärungen und Auseinandersetzungen um das Finanzgebaren der Regierung des Kantons Bern zeitigten weitere Konsequenzen. Die fünf sich zu einer Wiederwahl stellenden Exekutivmitglieder wurden zwar alle in ihrem Amt bestätigt. Die bisherigen Regierungsparteien SVP und SP — die Freisinnigen sind in der neuen Exekutive nicht mehr vertreten — müssen sich jedoch mit der gemässigt grünen Freien Liste in die Regierungsverantwortung teilen. Der neu konstituierte Grosse Rat nahm in seiner ersten Session von einem Bericht der Besonderen Untersuchungskommission (BUK) über die Verwendung der den Regierungsräten zur Verfügung stehenden sogenannten Direktionskassen Kenntnis und beauftragte daraufhin einstimmig seine Präsidentenkonferenz mit der Einreichung einer Strafklage gegen die neun während der vergangenen Legislaturperiode amtierenden Regierungsräte und den ehemaligen Staatsschreiber Josi. Zudem hob das Parlament die Immunität der erwähnten Beschuldigten und - auf Ersuchen der Justizbehörden - ebenfalls von drei weiteren ehemaligen Regierungsräten auf. Kurz vor Jahresende wurde ausserdem bekannt, dass in den 70er Jahren die bernischen Regierungsparteien SVP, SP und FDP beträchtliche anonyme Spenden von Firmen erhalten hatten, die sich mehrheitlich in Staatsbesitz befinden (Kantonalbank, Hypothekarkasse und Bernische Kraftwerke). Federführend beteiligt an diesen Transaktionen war gemäss eigenen Aussagen der ehemalige SVP-Regierungsrat Martignoni.