In kaum einem anderen Bereich wirft der europäische Binnenmarkt bereits so lange Schatten wie in der Frage der Zulassungspolitik der ausländischen Arbeitskräfte. Dabei setzte sich die Erkenntnis durch, dass die EG in ihren Verhandlungen mit der EFTA Verständnis für die quantitative Stabilisierungspolitik der Schweiz – mit Luxemburg und Liechtenstein europaweit das Land mit dem höchsten Ausländeranteil – zeigen dürfte, dass sie aber unmissverständlich auf eine soziale und rechtliche Besserstellung ihrer Staatsangehörigen drängen wird. Insbesondere Spanien und Portugal werden sich voraussichtlich für eine Abschaffung des Saisonnierstatuts einsetzen. Von Bundesrat und Verwaltung war denn auch mehrfach zu hören, das Saisonnierstatut sei im Rahmen der EWR-Verhandlungen grundlegend zu überprüfen. Auch die OECD empfahl der Schweiz, ihre Fremdarbeiterpolitik neu zu überdenken.

Fachleute betonten, dass das Prinzip der Freizügigkeit des Personenverkehrs innerhalb des EWR nicht zu einer Überschwemmung der Schweiz mit ausländischen Arbeitskräften führen werde. Kurzfristig, so wurde argumentiert, könne der Nachholbedarf in gewissen arbeitsintensiven Branchen, wie etwa dem Gesundheitswesen, der Hotellerie oder dem Baugewerbe, zu einem Anstieg der Immigration führen. Längerfristig werde die Schweizer Wirtschaft aber weniger unqualifizierte Kräfte brauchen, weshalb sich die Einwanderung aus geringer entwickelten Ländern in Grenzen halten dürfte und mehr mit einem – limitierten – Zustrom von technischen Spezialisten zu rechnen sei. Zudem werde die Umgestaltung der Ausländerpolitik dadurch erleichtert, dass sich das Migrationsverhalten in vielen Ländern Südeuropas verändert habe: Anstelle einer traditionellen Auswanderung sei heute eine Tendenz zur temporären Migration erkennbar. In der Bevölkerung scheint aber eine Lockerung der Beschränkungen für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor Ängste auszulösen. In einer Umfrage sprachen sich nur 32 Prozent für eine weitergehende Freizügigkeit aus, 44 Prozent waren dagegen und 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden.

Ebenfalls im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Schweiz zum EWR oder zur EG präsentierten die Sozialpartner – SGB, Vorort, Arbeitgeberorganisationen und Gewerbeverband (SGV) – gemeinsam ihre Vorstellungen von der künftigen Ausländerpolitik. Dabei stimmten sie in weiten Punkten überein. Aus staatspolitischen Gründen wollten sie an einer quantitativen Begrenzung der ausländischen Arbeitnehmer festhalten, doch sollten Niedergelassene aus dem EWR in den Genuss der vollen Freizügigkeit kommen und die Stellung der Jahresaufenthalter weitgehend an jene der Niedergelassenen angeglichen werden. Überdies müssten Erleichterungen bei der Einbürgerung geschaffen und die Doppelbürgerschaft zugelassen werden. Bedeutend weniger Einigkeit herrschte beim Saisonnierstatut. Aus humanitären Gründen möchte es der SGB nur noch für Berggebiete zulassen, während es die Arbeitgeber grundsätzlich beibehalten wollen. Die Forderung des SGB nach einem Familiennachzug für Saisonniers und Kurzaufenthalter lehnten die Wirtschaftsverbände ab. Zudem wünschten sie, der heute geltende Umwandlungsanspruch einer Saison- in eine Jahresbewilligung sei abzuschaffen.