Einführung biometrischer Ausländerausweise (BRG 09.085)

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National- und Ständerat stimmten im Berichtsjahr einer Vorlage zur Einführung biometrischer Ausländerausweise zu. Beide Kammern hiessen dabei den Entwurf des Bundesrates unverändert gut. Mit der Revision des Ausländergesetzes und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich wird eine Verordnung der EU umgesetzt, welche die Schweiz aufgrund des Schengen-Abkommens übernehmen muss. Die Ausländerausweise enthalten künftig einen Datenchip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Die biometrischen Daten werden während fünf Jahren im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat auch die erforderlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe.

Kontroversen löste die Einführung und vor allem die externe Speicherung biometrischer Daten im Ausländerausweis aus, mit deren Hilfe illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt besser bekämpft werden sollen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats wollte ein Speichern der Daten aus Datenschutzgründen und aufgrund einer fehlenden entsprechenden Klausel im Schengen-Abkommen verbieten. Die grosse Kammer folgte jedoch der Kommissionsminderheit und dem Entwurf des Bundesrats mit der Begründung, dass eine Speicherung die Arbeit der Kantone erleichtere und eine bessere Bekämpfung von Missbräuchen ermögliche. Im Ständerat war die Vorlage unbestritten, was sich auch in der einstimmigen Schlussabstimmung zeigte. Im Nationalrat wurde sie mit 107 zu 58 Stimmen angenommen.