Die Bundeskanzlei gab im Dezember einen Vorentwurf für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) in die Vernehmlassung. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) soll die Pflicht verankert werden, diese Kommissionen periodisch auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung hin zu überprüfen. Oberstes Ziel der Reform ist eine Straffung des Kommissionswesens und eine verbesserte Transparenz. Der Nationalrat lehnte eine Motion Mörgeli (svp, ZH) (Mo. 05.3515) ab, welche eine jährliche Überprüfung dieser Kommissionen verlangt hatte. Bereits im Frühjahr hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass aufgrund einer ersten Sichtung auf rund jede Dritte der insgesamt 230 Expertenkommissionen verzichtet werden könnte.

Dossier: Efforts pour des quotas de femmes dans les institutions politiques, les commissions et l’administration
Dossier: Part de femmes dans l'administration et la justice

Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vor. Er beantragte insbesondere, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) festzuhalten, dass der Bundesrat diese Kommissionen alle vier Jahre auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung überprüft. Darüber hinaus soll er auch mehr Kompetenzen für eine laufende Anpassung der Kommissionen an sich verändernde Bedürfnisse erhalten. Um dem neuen Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, aber auch Datenschutzanforderungen zu genügen, soll die Verpflichtung zur Offenlegung von Kosten, Entschädigungen und Interessenverflechtungen neu im Gesetz verankert werden. Der Ständerat nahm einige kleinere, auch vom Bundesrat nicht bestrittene Änderungen vor und hiess die Vorlage einstimmig gut.

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Der Nationalrat hiess als Zweitrat die Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) gut. In Abweichung von der kleinen Kammer beschloss er, dass für die Einsetzung von Kommissionen und die Wahl ihrer Mitglieder immer der Gesamtbundesrat zuständig ist und er diese Aufgabe nicht an die Departemente delegieren kann. Damit soll der Bundesrat in seiner Funktion als Führungsorgan gegenüber den einzelnen Departementen gestärkt werden. Der Ständerat übernahm in der Differenzbereinigung diese Version. Ein Antrag der Linken im Nationalrat, anstelle einer „ausgewogenen“ Vertretung der Geschlechter eine Mindestquote von 40 Prozent vorzuschreiben, scheiterte.

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