Nach ausführlicher Diskussion überwies der Nationalrat mit 136:44 Stimmen gegen den Widerstand eines Teils der Linken ein Postulat Wehrli (cvp, SZ), welches verlangt, dass unverheiratete und geschiedene Eltern in der Regel das gemeinsame elterliche Sorgerecht für die Kinder erhalten sollen, auch wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist. Gemäss geltender Praxis erhält bei einer Trennung meistens die Mutter das Sorgerecht zugesprochen, was laut Wehrli Männer bevorteile, die sich vor der Verantwortung für ihre Kinder drücken und die schlechte Beitragszahler sind. Einige SP- und grüne Nationalrätinnen und Nationalräte hatten gefordert, nicht nur von der elterlichen Sorge als Recht zu sprechen, sondern als verbindliche Pflicht, welche auf beide Elternteile gleich zu verteilen sei.

An der Jahrespressekonferenz 2008 zog der Direktor des BFM eine positive Bilanz der ersten Erfahrungen mit dem auf den 1.1.2007 in Kraft gesetzten ersten Teil des revidierten Asylgesetzes. So wurden von den Antragstellern von Januar bis Dezember 2007 9% mehr Reise- und Identitätspapiere vorgewiesen als im Vorjahr. Die Erwerbstätigkeit der vorläufig Aufgenommenen konnte durch den verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt von 37% auf 40% erhöht werden. Gemäss den Daten von sieben Kantonen betreffend die Zwangsmassnahmen konnten 77% der Personen in Ausschaffungshaft in ihr Ursprungsland zurückgeführt werden. Die Kantone beantragten die neue Härtefallregelung für 948 Personen; 3395 vorläufig aufgenommenen Personen wurde eine Aufenthaltsbewilligung erteilt.