Zwei Motionen zur Kinder- und Jugendförderung (07.3033 und 07.3664)

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An einer seiner letzten Sitzungen der Wintersession befasste sich der Nationalrat intensiv mit Kinder- und Jugendfragen sowie den dazu eingereichten Vorstössen. Drei Motionen beschlugen die Jugendpolitik an und für sich. Amherd (cvp, VS) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Dabei sollen die Kompetenzen der Kantone nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. Der Bundesrat verwies auf die Arbeiten zu einer vom Nationalrat 2001 überwiesenen Motion Janiak (sp, BL) (Mo. 00.3469) für ein Rahmengesetz zur Kinder- und Jugendpolitik, die vom Ständerat allerdings in ein Postulat umgewandelt worden war, und beantragte Ablehnung des Vorstosses, doch wurde dieser mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. CVP, GP und SP stimmten praktisch geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso nahezu einhellig dagegen. Eine ähnlich lautende Motion Galladé (sp, ZH) (Mo. 07.3664) wurde ebenfalls gegen den Willen der Regierung mit 105 zu 64 Stimmen an den Ständerat überwiesen; die SVP zeigte sich erneut ablehnend, die FDP diesmal gespalten. Mit 99 zu 90 Stimmen verworfen wurde hingegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Fehr (Mo. 07.3759), welche die bereits mehrmals erhobene Forderung nach der Schaffung eines eigentlichen Bundesamtes für Kinder- und Jugendpolitik aufnahm. Hier konnte der Bundesrat glaubhaft darlegen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden seien, vor allem durch das 2006 im BSV geschaffene Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft", welches die Arbeiten der anderen Departemente bei dieser Querschnittsaufgabe koordiniert, weshalb ein eigentliches Bundesamt nicht mehr nötig sei.

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates zwei Motionen (Amherd, cvp, VS und Galladé, sp, ZH) (Mo. 07.3664) angenommen, die ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz verlangten. Der Bundesrat hatte vor einem verbindlichen Auftrag die Ergebnisse eines Berichtes zur Opportunität eines Rahmengesetzes zur Kinder- und Jugendpolitik abwarten wollen. Dieser war 2001 mit einem Postulat initiiert worden. Da der Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ mittlerweile vorlag, präsentierte die Kommission dem Ständerat nun eine modifizierte Version der Motion Amherd. Ausgehend vom Bericht hatte sich der Bundesrat für eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit ausgesprochen. Mit dieser Revision sollen verschiedene Ziele erreicht werden, nämlich die Koordination und Harmonisierung der Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Definition der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Partnerorganisationen und – sofern notwendig – die Schliessung von Lücken in Spezialgesetzen. Im Einverständnis mit der Motionärin schlug die Kommission nun vor, sich dieser Stossrichtung anzuschliessen, durch Überweisung der Motion aber den politischen Druck aufrecht zu erhalten. Die Motion Galladé, die primär eine fundierte Analyse des Ist-Zustands gefordert hatte, beantragte sie hingegen abzulehnen, da sie vom Bericht erfüllt sei. In beiden Punkten folgte der Ständerat seiner Kommission.