An einer seiner letzten Sitzungen der Wintersession befasste sich der Nationalrat intensiv mit Kinder- und Jugendfragen sowie den dazu eingereichten Vorstössen. Drei Motionen beschlugen die Jugendpolitik an und für sich. Amherd (cvp, VS) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Dabei sollen die Kompetenzen der Kantone nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. Der Bundesrat verwies auf die Arbeiten zu einer vom Nationalrat 2001 überwiesenen Motion Janiak (sp, BL) (Mo. 00.3469) für ein Rahmengesetz zur Kinder- und Jugendpolitik, die vom Ständerat allerdings in ein Postulat umgewandelt worden war, und beantragte Ablehnung des Vorstosses, doch wurde dieser mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. CVP, GP und SP stimmten praktisch geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso nahezu einhellig dagegen. Eine ähnlich lautende Motion Galladé (sp, ZH) (Mo. 07.3664) wurde ebenfalls gegen den Willen der Regierung mit 105 zu 64 Stimmen an den Ständerat überwiesen; die SVP zeigte sich erneut ablehnend, die FDP diesmal gespalten. Mit 99 zu 90 Stimmen verworfen wurde hingegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Fehr (Mo. 07.3759), welche die bereits mehrmals erhobene Forderung nach der Schaffung eines eigentlichen Bundesamtes für Kinder- und Jugendpolitik aufnahm. Hier konnte der Bundesrat glaubhaft darlegen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden seien, vor allem durch das 2006 im BSV geschaffene Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft", welches die Arbeiten der anderen Departemente bei dieser Querschnittsaufgabe koordiniert, weshalb ein eigentliches Bundesamt nicht mehr nötig sei.