Um dem Anliegen der proportionalen Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung Nachdruck zu verleihen, nahmen National- und Ständerat eine Motion de Buman (cvp, FR) an, welche die Dreisprachigkeit von Kadermitgliedern der Bundesverwaltung fordert. Die Motion verlangt, dass Kadermitglieder neben ihrer Muttersprache eine zweite Amtssprache beherrschen und eine dritte mindestens verstehen. Bei Anstellungen soll die Dreisprachigkeit zur Bedingung gemacht werden. Beide Kammern nahmen darüber hinaus eine Motion Lombardi (cvp, TI) an (09.4331), die eine Ombudsperson verlangt, welche für die Förderung der italienischen Sprache und eine adäquate Vertretung italienischsprachiger Beamter in der Verwaltung zuständig sein soll. Der Bundesrat unterstützte die Motion und erweiterte sie dahingehend, dass nicht nur die italienische, sondern auch die französische Sprache darunter fallen solle. Auch die Anregung von Ständerat Maissen (cvp, GR), die rätoromanische Sprache aufzunehmen, wurde entgegengenommen. Per 1. Juli 2010 wurde bereits ein Ombudsmann eingestellt, dessen Aufgaben aber noch präzisiert werden müssen.
Dossier: Plurilinguisme dans l'administration fédérale