Motion zur Einführung einer Geräteabgabe vom Ständerat abgelehnt (Mo. 04.3163)

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Die digitale Revolution hat auch die Massennutzung urheberrechtlich geschützter Güter nachhaltig verändert. Weil die Qualität perfekt, die Handhabung simpel und die Kosten minimal sind, hat die Herstellung selbst gefertigter Kopien quantitativ massiv zugenommen, wodurch die Interessen der Inhaber und Inhaberinnen von Rechten an geistigem Eigentum in zuvor nie gekanntem Ausmass beeinträchtigt sind. Diese Entwicklung veranlasste Thanei (sp, ZH), mit einer Motion zu verlangen, das gesetzliche Vergütungssystem sei den technischen Entwicklungen und den gemachten Erfahrungen anzupassen sowie zugunsten der Rechtsinhaber zu verbessern. Das soll durch die Einführung der so genannten Gerätevergütung erreicht werden. Schuldner dieser Vergütung wären die Hersteller und Importeure von zur privaten Herstellung geeigneten Geräten (Fotokopierer, Computer, Drucker, CD-Brenner, Scanner usw.). Im Bereich des schulischen und betriebsinternen Gebrauchs soll die Gerätevergütung den bisherigen Einzug bei jedem Nutzer (Betreibervergütung) nicht notwendigerweise ersetzen, sondern ergänzen. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat die Motion diskussionslos.

In der Herbstsession lehnte der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Thanei (sp, ZH) betreffend Geräteabgabe auf Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ab. Die Geräteabgabe sei ungerecht, weil sie auch von jenen Personen zu bezahlen sei, welche die Geräte nicht für die Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss seinerzeit zugestimmt, weil er dasselbe verlangt hatte wie der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates zum Urheberrechtsgesetz.