Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)

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Die Diskussion um die Empfangsgebühren warf auch im Berichtsjahr weiterhin hohe Wellen und der öffentliche Druck stieg weiter an. Eine Motion Rickli (svp, ZH) verlangte im Rahmen einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einen Systemwechsel bei der Meldepflicht und ein Verbot einer doppelten Erhebung von Gebühren durch die Billag. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser unterstützte die Motion ebenfalls, da die darin geforderten Änderungen mit der geplanten Teilrevision des RTVG einhergehen, welche im Mai in die Vernehmlassung geschickt wurde. Ziel der Teilrevision sei auch ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service Public in der Schweiz. Neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden – die geräteabhängige Empfangsgebühr soll also abgeschafft werden. Begründet wurde dieser Entscheid durch den technologischen Fortschritt, aufgrund dessen heute auch via Internet und Smartphones die Leistungen der SRG-Medien konsumiert werden können. Das Gewerbe und bürgerliche Medienpolitiker kündigten ihren Widerstand an.

Dossier: Des révisions de la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV)

In seiner Botschaft zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beantragte der Bundesrat, eine im Vorjahr überwiesene Motion Rickli (svp, ZH), die sich gegen die doppelte Erhebung von Gebühren durch die Billag gewehrt hatte, als erledigt abzuschreiben. Mit dem Wegfall der Meldepflicht durch den Systemwechsel werde das Problem umgangen, dass Nutzer im Falle eines Umzugs in einen bestehenden Haushalt wegen Vernachlässigung der Abmeldepflicht der Billag sowohl am neuen wie auch am alten Wohnsitz Gebühren schulden.

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