Gesetzesinitiative und Einheitsinitiative 1987

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Nachdem sich 1985 das EJPD in einer «Modell-Studie» für eine Totalrevision der Bundesverfassung zugunsten der Schaffung der Gesetzesinitiative auf Bundesebene ausgesprochen hatte, deponierten die Nationalräte Jaeger (ldu, SG) und Ruf (na, BE) entsprechende Vorstösse in Form von parlamentarischen Initiativen. Obwohl in der vorberatenden Kommission Befürworter geltend machten, dass damit ein Beitrag zur Entlastung der Verfassung geleistet werden könnte, obsiegten die Gegner mit einer Stimme Mehrheit.

Dossier: Interventions pour une création de l'initiative législative

Die Ausdehnung des Initiativrechts des Volkes auf den Bereich der Gesetzgebung ist 1987 am Veto der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat gescheitert. Die im Vorjahr eingereichten entsprechenden parlamentarischen Initiativen Jaeger (ldu, SG) und Ruf (na, BE) (86.224) wurden vor allem mit föderalistischen Argumenten bekämpft: Die Ausschaltung des Parlaments aus dem Entscheid über bestimmte Gesetzesänderungen würde die Position der Kantone, die ihren Einfluss heute über den Ständerat einbringen können, unzumutbar schwächen. Bereits 1961 war eine entsprechende Volksinitiative der SP deutlich abgelehnt worden. Es wird jedoch allgemein als Problem anerkannt, dass die bestehende Beschränkung des Initiativrechts zu einer Überlastung der Verfassung mit Gegenständen führt, welche auf Gesetzgebungsstufe abzuhandeln wären. Praktisch als Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative reichte denn auch die SVP-Fraktion einen Vorstoss für die Einführung der sogenannten Einheitsinitiative ein (87.224). Bei diesem Instrument würde das Parlament entscheiden, ob eine eingereichte Volksinitiative auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe verwirklicht werden soll. Kurz nach der SVP reichte auch Nationalrat Ruf eine entsprechende parlamentarische Initiative ein (87.227).

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