Eine weitere Möglichkeit, den Opferschutz zu verbessern, besteht darin, dass Opfer oder Angehörige auf Gesuch hin über die Flucht, die Freilassung oder den Hafturlaub von Straftätern informiert werden. Dies war durch eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (09.430) gefordert worden. Der Bundesrat hatte 2012 einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Einen besseren Opferschutz im weitesten Sinn hatte auch eine von beiden Kammern überwiesene Motion der FDP-Liberalen-Fraktion (12.4077) zum Ziel. Der 2012 eingereichte Vorstoss beabsichtigte die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass eine beschuldigte Person auch ohne effektiven Rückfall in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gehalten werden kann. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Anliegens, welches er im Rahmen einer umfassenden Revision der Strafprozessordnung behandeln will.
Dossier: Révision du code de procédure pénale (mise en œuvre de la mo. 14.3383)- Mot-clés
- Date
- 11 septembre 2013
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 12.4077
- Acteurs
- Sources
-
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- AB NR, 2013, S. 508
- AB SR, 2013, S. 704 f.
- NZZ, 15.1.13
- Pa.Iv. 09.430
de Nadja Ackermann
Modifié le 03.03.2016
Modifié le 03.03.2016