Nur gerade drei Tage nach der Veröffentlichung des bundesrätlichen Berichts befasste sich auch der Ständerat mit der Thematik der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen und überwies einstimmig eine Motion Luginbühl (bdp, BE) an den Nationalrat, die den Bundesrat beauftragen will, die im Bericht angesprochenen "bestehenden Unsicherheiten" anzugehen. Das Geschäft ist im Nationalrat auf das Frühjahr 2015 angesetzt. Nimmt auch die grosse Kammer den Vorstoss an, hat der Bundesrat dem Parlament eine Änderung von Artikel 59 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und Artikel 25 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) vorzuschlagen, die vorsieht, dass ausgesprochene Bussen mit Strafcharakter nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören.
Dossier: Traitement fiscal des sanctions financières