Der Versuch der Einführung einer Lenkungsabgabe auf "kalte Betten" in Silvaplana

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Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2014 bestätigte die Zulässigkeit einer Lenkungsabgabe auf "kalte Betten". Die Gerichtsinstanz hatte sich mit dem Fall zu befassen, weil die Bündner Gemeinde Silvaplana 2010 beschlossen hatte, auf nicht touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen eine Abgabe von 2 Promille des Vermögenswertes zu erheben. Über 100 Zweitwohnungsbesitzer hatten gegen diesen Beschluss geklagt.

Nachdem das Bundesgericht im Frühjahr 2014 die von der Silvaplaner Gemeindeversammlung im Jahr 2010 beschlossene sogenannte Zweitwohnungssteuer für zulässig erklärt hatte, verlangte eine Personengruppe aus der Gemeinde ein Wiedererwägungsgesuch, um den an der Gemeindeversammlung gefällten Beschluss zu revidieren. Diesem Gesuch wurde im Dezember 2014 entsprochen, worauf sich die Gemeindeversammlung im März 2016 erneut mit der Gesetzesrevision befasste. Mit 105 zu 45 Stimmen lehnte die Versammlung die Einführung einer Zweitwohnungssteuer ab und zog damit einen Schlussstrich unter einen seit mehreren Jahren andauernden Streit.