In der Frühjahrssession 2025 beugte sich der Ständerat über eine Motion Sommaruga (sp, GE), welche sich für eine verantwortungsvolle Liegenschaftsverwaltung einsetzte. Konkret forderte der Motionär, dass bei Massenkündigungen von Mietverträgen vorgängig die Bewilligung der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden eingeholt werden müsse. Der Motionär verwies in der ständerätlichen Debatte unter anderem auf die Massenkündigungen von 105 Bewohnerinnen und Bewohner der «Sugus»-Wohnhäuser in Zürich im Dezember 2024 sowie auf die Massenkündigung von über 280 Mieterinnen und Mietern einer Liegenschaft in Langnau am Albis im März 2025. Mieterinnen und Mieter mit tiefem Einkommen seien überproportional von Massenkündigungen betroffen. Dieses Phänomen werde insbesondere angesichts der Sanierung von Gebäuden im Rahmen der Energiestrategie 2050 weiter zunehmen, so Carlo Sommaruga. Dem gegenüber betonte Brigitte Häberli-Koller (mitte, TH), dass Mietende bereits heutzutage Sanierungen verzögern oder gänzlich verhindern könnten. Bei dieser geforderten Verschärfung des Mieterinnen- und Mieterschutzes würde die Bautätigkeit weiter eingeschränkt und Investitionen in den Mietwohnungsbau noch unattraktiver werden. Auch Bundesrat Guy Parmelin verwies auf die geltenden rechtlichen Möglichkeiten, welche in entsprechenden Fällen von Mietenden bereits ergriffen werden könnten. Weiter stehe es auch den Kantonen frei, Mietende in besonders betroffenen Regionen mittels eigener Regelungen vor Massenkündigungen zu schützen. Dementsprechend empfahl der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses. Der Ständerat kam dieser Empfehlung mit 32 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) nach.
Gestion immobilière responsable. Soumettre à autorisation préalable les résiliations en masse de baux en vue de projets de renovation spéculatifs (Mo. 24.4337)